Corona Übertragungsschutz durch Impfung

Anfrage an: Robert Koch-Institut

In einem Tweet vom 27.10.2021 erklärt das BMG, dass lt. Aussage des RKI die Impfung das Risiko einer Covid Übertragung stark vermindert. Dies widerspricht den aktuellen Aussagen unterschiedlicher Studien und Wissenschaftler, so z.B. Herrn Professor Drosten, der der Impfung in seinem NDR Podcast #99 nur eine geringe Wirkung gegen Übertragung bescheinigt.

Ich bitte Sie daher mir folgendes mitzuteilen:
1. Auf welche Daten/Studien geht ihre Aussage zur starken Verminderung zurück
2. Wie hoch ist gemäß dieser Daten der prozentual Effekt der Verminderung im Vergleich zu Ungeimpften
3. Sollte die Datenquelle nicht öffentlich zugänglich sein, stellen Sie diese bitte zur Verfügung

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • Ein:e Follower:in
Max Cron
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Tweet vo…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Max Cron
Betreff
Corona Übertragungsschutz durch Impfung [#231904]
Datum
27. Oktober 2021 21:12
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem Tweet vom 27.10.2021 erklärt das BMG, dass lt. Aussage des RKI die Impfung das Risiko einer Covid Übertragung stark vermindert. Dies widerspricht den aktuellen Aussagen unterschiedlicher Studien und Wissenschaftler, so z.B. Herrn Professor Drosten, der der Impfung in seinem NDR Podcast #99 nur eine geringe Wirkung gegen Übertragung bescheinigt. Ich bitte Sie daher mir folgendes mitzuteilen: 1. Auf welche Daten/Studien geht ihre Aussage zur starken Verminderung zurück 2. Wie hoch ist gemäß dieser Daten der prozentual Effekt der Verminderung im Vergleich zu Ungeimpften 3. Sollte die Datenquelle nicht öffentlich zugänglich sein, stellen Sie diese bitte zur Verfügung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Cron Anfragenr: 231904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231904/
Mit freundlichen Grüßen Max Cron
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 27.10.2021 Sehr geehrter Herr Cron, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihn…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.10.2021
Datum
3. November 2021 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Cron, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0423. Mit freundlichen Grüßen
Max Cron
AW: Ihre Anfrage vom 27.10.2021 [#231904] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Coro…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Max Cron
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.10.2021 [#231904]
Datum
30. November 2021 07:10
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Übertragungsschutz durch Impfung“ vom 27.10.2021 (#231904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Max Cron Anfragenr: 231904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231904/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.10.2021 [Az. 2.13.04/0003#0423][#231904] Sehr geehrter He…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.10.2021 [Az. 2.13.04/0003#0423][#231904]
Datum
14. Januar 2022 21:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Cron, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Zunächst bitte wir die verspätete Rückmeldung zu entschuldigen. Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eingereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet. Die geschätzte Effektivität der COVID-19-Impfungen gegenüber symptomatischer COVID-19-Erkrankung, COVID-19 assoziierter Hospitalisierung, Intensivmedizinischer Behandlung und Tod, nach Meldewoche und Altersgruppe wird von uns kontinuierlich beobachtet und kann öffentlich abgerufen werden. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfeffektivitaet.html Eine ausführliche Beschreibung und Interpretation der Daten sowie deren Limitationen wird im Wochenbericht des RKI im Kapitel „Wirksamkeit der COVID-19-Impfung“ veröffentlicht. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenberichte_Tab.html Zudem wollen wir Sie zur Wirksamkeit der Impfstoffe ergänzend auf unsere FAQs unter weitere Informationen hinweisen: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Wirksamkeit.html https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/COVID-19.html Das RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten (siehe auch die Hinweise unter https://www.rki.de/DE/Service/Kontakt/Anfragen/Anfragen_node.html). Für die individuelle Beratung sind primär die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die örtlichen Gesundheitsämter verantwortlich. Gleichwohl stellen wir auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, insbesondere zu COVID-19 sowie zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (www.rki.de/covid-19 und www.rki.de/covid-19-impfen). Sie können Bürgeranfragen an das hierfür eingerichtete Postfach <<E-Mail-Adresse>> richten, wir bitten jedoch um Verständnis, dass hierauf aus den dargestellten Gründen ggf. nicht bzw. nur verzögert reagiert werden kann. Wir bitten vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass Nachfragen zu dieser Anfrage an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> aus den dargestellten Gründen nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Max Cron
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.10.2021 [Az. 2.13.04/0003#0423] [#231904] Sehr geehrt…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Max Cron
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.10.2021 [Az. 2.13.04/0003#0423] [#231904]
Datum
14. Januar 2022 21:29
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in ihrer Antwort schreiben Sie, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sei nicht betroffen, da sich mein Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG VG beziehe. Dem widerspreche ich. Ich bitte um Zugang zu der Grundlage der getroffenen Aussage. Dabei handelt es sich um eine amtliche Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG VG Mit freundlichen Grüßen Max Cron Anfragenr: 231904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231904/