Sehr geehrter Herr Schubert,
wie ich Ihnen schon in meiner letzten Mail mitteilen musste, würde ich Ihren Antrag auf Informationszugang stattgeben, könnte Ihnen aber nicht die angefragten Daten zusenden. Denn diese liegen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein nicht vor.
Die Daten zu Persönlichen Budgets werden im Rahmen Teilhabeverfahrensberichts nach § 41 SGB IX von den Kreisen und kreisfreien Städten als Träger der Eingliederungs- bzw. Jugendhilfe direkt an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) gesendet. Die Sozialversicherungsträger (Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Krankenkassen, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge) melden über ihre Spitzenverbände zur Weiterleitung an die BAR die Daten. Die BAR fertigt daraus den Teilhabeverfahrensbericht (für 2020 zu finden unter
https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/THVB/2_THVB_2020.pdf).
Im Teilhabeverfahrensbericht werden die trägerbezogenen Daten aber zusammengefasst aufgeführt, so dass ein Bezug zu einem einzelnen Träger oder auch Bundesland nicht möglich ist.
Für Fragen können Sie sich an
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) Solmsstraße 18
60486 Frankfurt / Main
Telefon: 069 / 60 50 18-0
Fax: 069 / 60 50 18-29
E-Mail: <
<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
Internet:
www.bar-frankfurt.de<
http://www.bar-frankfurt.de>
wenden.
Halten Sie unter diesen Umständen an Ihrem Antrag weiter fest?
Mit freundlichen Grüßen