Nebentätigkeiten und Drittmittel von Prof. Dr. Kreiter, Uni Bremen

Anfrage an: Universität Bremen

im Zuge des Informationsfreiheitsgesetzes möchten wir wissen,
welche Nebentätigkeiten Herr Prof. Dr. Kreeiter durchführt,
welche Drittmittel dem Tierversuchslabor zufließen,
ob die Gerichtsprozesse von Herrn Prof. Dr. Kreiter oder die Rechtsanwaltskosten von wem bezahlt wurden?
Falls Sie diese Fragen nicht beantworten können, bitte ich um die Instanz, die das kann.
Danke A. << Antragsteller:in >>

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2021
  • Frist
    1. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Zu…
An Universität Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nebentätigkeiten und Drittmittel von Prof. Dr. Kreiter, Uni Bremen [#231998]
Datum
29. Oktober 2021 12:35
An
Universität Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Zuge des Informationsfreiheitsgesetzes möchten wir wissen, welche Nebentätigkeiten Herr Prof. Dr. Kreeiter durchführt, welche Drittmittel dem Tierversuchslabor zufließen, ob die Gerichtsprozesse von Herrn Prof. Dr. Kreiter oder die Rechtsanwaltskosten von wem bezahlt wurden? Falls Sie diese Fragen nicht beantworten können, bitte ich um die Instanz, die das kann. Danke A. Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231998/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Universität Bremen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihre o. g. Antrages. Mit freundlichen Grüßen
Von
Universität Bremen
Betreff
AW: Nebentätigkeiten und Drittmittel von Prof. Dr. Kreiter, Uni Bremen [#231998]
Datum
29. Oktober 2021 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihre o. g. Antrages. Mit freundlichen Grüßen

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Universität Bremen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen: Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BremIFG hat…
Von
Universität Bremen
Betreff
AW: Nebentätigkeiten und Drittmittel von Prof. Dr. Kreiter, Uni Bremen [#231998]
Datum
19. November 2021 08:19
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen: Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BremIFG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Landes, einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und auf Veröffentlichung der Informationen nach § 11 dieses Gesetzes. Der Zugang zu personenbezogenen Daten darf nach § 5 Abs. 1 BremIFG nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse der antragstellenden Person das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Nach § 5 Abs. 2 BremIFG überwiegt das Informationsinteresse der antragstellenden Person nicht bei Informationen aus Unterlagen, soweit sie mit dem Dienst- oder Amtsverhältnis oder einem Mandat des Dritten in Zusammenhang stehen, insbesondere aus Personalakten. In Ihrer Anfrage bitten Sie um Auskunft, welche Nebentätigkeiten Herr Prof. Kreiter ausführt. Unterlagen zu Nebentätigkeiten sind Bestandteile der Personalakte. Daher überwiegt Ihr Informationsinteresse nicht, sodass der Zugang zu diesen Informationen nach § 5 Abs. 1 und 2 BremIFG nicht gewährt werden darf. Des Weiteren bitten Sie um Auskunft, welche Drittmittel dem Tierversuchslabor zufließen. Folgende Projekte werden gefördert: Projekttitel Förderung Drittmittelgeber Verfolgung der neuronalen Signale multipler visueller Stimuli entlang kortikaler Verarbeitungswege zur Identifikation aufmerksamkeitsabhängiger Filtermechanismen<https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/...> 2017-2021 DFG Evolution von Flexibilität - Optimierung von Task-abhängiger Informationsverarbeitung im visuellen System<https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/...> Seit 2020 DFG Interareale Phasenkohärenz als Mechanismus für aufmerksamkeitsabhängige Weiterleitung neuronaler Signale: Eine modellgeführte Kausalanalyse unter Verwendung neuartiger Multikontakt-Floating-Elektroden für die intrakortikale chronische Stimulation und Ableitung von Primaten<https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/...> 2013-2021 DFG In2PrimateBrains Intra- and Inter-Areal Communication in Primate Brain Networks 2021-2025 EU Zu Ihrer Frage, ob die Gerichtsprozesse von Herrn Prof. Dr. Kreiter oder die Rechtsanwaltskosten von wem bezahlt wurden, können wir Ihnen mitteilen, dass die Universität Bremen gerichtlich selbst vertreten war. Die Kosten des Verfahrens wurden wie üblich vom Verlierer des Verfahrens getragen. Mit freundlichen Grüßen