Öffentliche Straßen- und Parkplatzflächen

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte um folgende Auskünfte:

- Wie groß ist die Fläche der öffentlichen Straßen Landeshauptstadt Stuttgart, die überwiegend dem PKW- und/oder LKW-Verkehr dienen (also ohne Fuß- und/oder Radwege etc.)?

- Wie viele öffentlichen Parkplätze für zweispurige Kraftfahrzeuge (PKW und LKW) stehen bereit; wie groß ist die hierfür verwendete Fläche?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Busspuren, etc. sind flächenmäßig nicht separat erfasst.
Insgesamt ca. 11,4 Mio. m² Fahrbahnflächen, inklusive öffentlichen Parkplätze auf der Fahrbahn in Parkraummanagementgebieten, ca. 640.000 m² (entspricht ca. 42.000 Stellplätzen).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2021
  • Frist
    1. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um folgende Auskünfte: - Wie groß ist d…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentliche Straßen- und Parkplatzflächen [#232025]
Datum
29. Oktober 2021 20:43
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um folgende Auskünfte: - Wie groß ist die Fläche der öffentlichen Straßen Landeshauptstadt Stuttgart, die überwiegend dem PKW- und/oder LKW-Verkehr dienen (also ohne Fuß- und/oder Radwege etc.)? - Wie viele öffentlichen Parkplätze für zweispurige Kraftfahrzeuge (PKW und LKW) stehen bereit; wie groß ist die hierfür verwendete Fläche? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/232025/upload/dd95af58fdb78d730b4d05c17410bdea26cb0eef/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Anfrage ohne telefonische Erreichbarkeit Sehr [geschwärzt], Ihre E-Mail an die Landeshauptstadt Stuttgart (s. u.…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Anfrage ohne telefonische Erreichbarkeit
Datum
2. November 2021 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihre E-Mail an die Landeshauptstadt Stuttgart (s. u.) wurde mir soeben weitergeleitet. Die Kollegin wusste nicht, wer für die Bearbeitung für solch einen Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG zuständig ist innerhalb der Stadtverwaltung und hat mir Ihre mail daher weitergeleitet. Und ich weiß auch nicht, ob wir - das Statistische Amt der LHS Stuttgart - zuständig sind für die Beantwortung Ihrer Anfrage, oder ob Sie die Auskünfte von einem anderen Amt bekommen/ bekommen haben. Und deshalb habe ich mir erstmal Ihre E-Mail durchgelesen und nach einer telefonischen Erreichbarkeit des Absenders gesucht, um Sie zu fragen, von wem Sie Antwort erhalten haben, sollten Sie diese Anfrage bereits auch in den vergangenen Jahren an die LHS Stuttgart gestellt haben. Aber außer einem Absender - [geschwärzt] - wird in Ihrer mail keine Telefonnummer angegeben, bei der man kurze Rückfragen stellen könnte, anstatt ständig den "umständlichen E-Mail-Weg" zu beschreiten.... Daraufhin habe ich bei Kontakt und Impressum Ihres Vereins Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. nachgeschaut, um dort wenigstens eine Telefonnummer zu finden, aber auch dort wird nur eine Fax-Nummer angegeben. Dies finde ich sehr befremdlich, und deshalb möchte ich Sie höflich bitten, [geschwärzt], mich doch anzurufen (bitte unbedingt heute, weil ich erst wieder am 10.11.2021 im Amt sein werde), um mir mitzuteilen, von wem Sie diese Anfragen beantwortet bekommen haben, sollten Sie diese Anfrage bereits in der Vergangenheit an uns gerichtet haben. Ich finde das Auftreten des Vereins Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. durchaus forsch und fordernd, anbei ein Beispiel: "Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an." Ich hätte mir zumindest gewünscht und von Ihnen erwartet, dass Sie eine Telefonnummer angeben, an der man Sie erreichen kann, aber außer Ihrer "bitte", mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.", haben Sie offenbar vergessen, höflicherweise eine Kontaktmöglichkeit anzugeben, mit Hilfe derer man mit Ihnen in Kontakt treten kann. Und deshalb bitte ich Sie, sich heute, am 02.11.2021, telefonisch mit mir in Verbindung zu setzen, um mir mitzuteilen, wer Ihnen Auskunft erteilt hat, sollten Sie solche Anfragen in der Vergangenheit an uns gestellt haben. Meine telefonische Erreichbarkeit ist angegeben - siehe unten. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt])? [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt]; [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, gestern war es mir nicht möglich, Sie anzurufen. Da …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentliche Straßen- und Parkplatzflächen [#232025]
Datum
3. November 2021 22:11
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, gestern war es mir nicht möglich, Sie anzurufen. Da ich jedoch bisher noch keine derartige Frage gestellt hatte, weder bei Ihnen noch einer anderen Behörde, habe ich bisher auch noch keine Antwort erhalten. Ich kann Ihnen daher nicht helfen, die interne Frage nach der Zuständigkeit zu klären. Sofern Sie sich bezüglich des Hinweises auf die gesetzliche Antwortfrist sorgen: Wenn eine gute Kommunikation besteht sehe ich kein Problem darin etwas länger auf eine Antwort zu warten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232025/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. November 2021 22:11
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr [geschwärzt], unser Tiefbauamt hat nun die von Ihnen angefragten Angaben ermittelt, siehe Mailverlauf. Ich …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Öffentliche Straßen- und Parkplatzflächen [#232025]
Datum
23. November 2021 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], unser Tiefbauamt hat nun die von Ihnen angefragten Angaben ermittelt, siehe Mailverlauf. Ich hoffe die Informationen helfen Ihnen weiter. Viele Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] Hallo [geschwärzt], das Tiefbauamt kann folgende Informationen liefern: Fläche der öffentlichen Straßen Die LHS verfügt über ca. 11,4 Mio. m² Fahrbahnflächen. Die oben genannten Fahrbahnflächen beinhalten auch Flächen innerhalb der Fahrbahnen, die nicht "überwiegend dem PKW- und/oder LKW-Verkehr" dienen, wie z.B. Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Busspuren, etc. Diese sind flächenmäßig nicht separat erfasst. Öffentliche Parkplätze In der oben genannten Fahrbahnfläche sind auch die öffentlichen Parkplätze auf der Fahrbahn enthalten. Diese sind flächenmäßig nur in den sogenannten Parkraummanagementgebieten erfasst. Wo genau das Parkraummanagement gilt, ist auf der Homepage der LHS unter folgendem Link zu finden https://www.stuttgart.de/leben/mobili.... Die Fläche beträgt in den Parkraummanagementgebieten ca. 640.000 m², das entspricht ca. 42.000 Stellplätzen. Schöne Grüße [geschwärzt] ____________________________________________________ [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt])? [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt]; [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]