Öffentliche Straßen- und Parkplatzflächen
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bitte um folgende Auskünfte:
- Wie groß ist die Fläche der öffentlichen Straßen Landeshauptstadt Stuttgart, die überwiegend dem PKW- und/oder LKW-Verkehr dienen (also ohne Fuß- und/oder Radwege etc.)?
- Wie viele öffentlichen Parkplätze für zweispurige Kraftfahrzeuge (PKW und LKW) stehen bereit; wie groß ist die hierfür verwendete Fläche?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Busspuren, etc. sind flächenmäßig nicht separat erfasst.
Insgesamt ca. 11,4 Mio. m² Fahrbahnflächen, inklusive öffentlichen Parkplätze auf der Fahrbahn in Parkraummanagementgebieten, ca. 640.000 m² (entspricht ca. 42.000 Stellplätzen).
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Oktober 2021
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1. Dezember 2021
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