Auffrischimpfung Corona

Kann ich die Corona-Auffrischimpfung am 4.11.2021 bei Ihnen erhalten? Ich bin am 15.4.2021 zum zweiten Mal gegen Corona mit dem Corona-Impfstoff von Moderna geimpft worden und bin 63 Jahre alt.
Vielen Dank.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. November 2021
  • Frist
    4. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kann ich die C…
An Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auffrischimpfung Corona [#232189]
Datum
2. November 2021 08:18
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kann ich die Corona-Auffrischimpfung am 4.11.2021 bei Ihnen erhalten? Ich bin am 15.4.2021 zum zweiten Mal gegen Corona mit dem Corona-Impfstoff von Moderna geimpft worden und bin 63 Jahre alt. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232189/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Ihre Mail an das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Sie haben eine Email an das Gesundheits…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Betreff
Ihre Mail an das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Datum
2. November 2021 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sie haben eine Email an das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises gesendet. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern, bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Beantwortung einige Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie von weiteren telefonischen Nachfragen oder Emails zum gleichen Sachverhalt ab. Zu Anfragen, z.B. wie Sie sich als Kontaktperson verhalten sollen oder wie Sie mit einem positiven Testergebnis umgehen, finden Sie umfangreiche Informationen auch auf unserer Homepage www.westerwaldkreis.de oder auf den Seiten des Landes Rheinland-Pfalz und des Robert-Koch-Instituts. Wenn Sie als Kontaktperson eingestuft sind oder ein positives Testergebnis haben, erhalten Sie in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung für den Arbeitgeber für die Zeit der Absonderung. Sollten Sie bei uns getestet worden sein, erhalten Sie das Testergebnis per Email. Den Befund können Sie auch über die Corona-Warn-App oder im Labor direkt abrufen, den entsprechenden Link dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Bitte bleiben Sie gesund! Ihr Gesundheitsamt Dies ist eine automatisch generierte Mail – bitte nicht auf diese Mail antworten.

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Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Guten Morgen, Sie können sich immer Donnerstag von 14.30 Uhr-15.30 Uhr ohne festen Termin bei uns impfen lassen. …
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Auffrischimpfung Corona [#232189]
Datum
3. November 2021 07:01
Status
Guten Morgen, Sie können sich immer Donnerstag von 14.30 Uhr-15.30 Uhr ohne festen Termin bei uns impfen lassen. Wir impfen mit dem Impfstoff Comirnaty von Biontech. Mit freundlichen Grüßen