Baukosten Neubau Frankfurt / Flugreisekosten der Vorstände

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

- Ursprünglicher Kostenplan für den Neubau der Bundesbankzentrale in Frankfurt am Main
- Aktueller Kostenplan für den Neubau der Bundesbankzentrale in Frankfurt am Main
- Gutachten/Berichte/Analysen über eventuelle Zeitverzögerungen am Bau, deren Gründe und dabei entstehende Mehrkosten
- Kosten für die Anmietung und Renovierung von Ersatzdomizilen der Bundesbank in Frankfurt am Main und Umgebung für die Zeit des Umbaus/Renovierung der Zentrale (zB FBC Tower)

- Einzelne Aufstellung von entstandenen Flugreise- und Hotelkosten der Bundesbankvorstände in den Jahren 2019 und 2020 inklusive Datum/Abflug-/Ankunftsort/Gründ der Reisen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ursprünglicher …
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baukosten Neubau Frankfurt / Flugreisekosten der Vorstände [#232255]
Datum
3. November 2021 13:12
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ursprünglicher Kostenplan für den Neubau der Bundesbankzentrale in Frankfurt am Main - Aktueller Kostenplan für den Neubau der Bundesbankzentrale in Frankfurt am Main - Gutachten/Berichte/Analysen über eventuelle Zeitverzögerungen am Bau, deren Gründe und dabei entstehende Mehrkosten - Kosten für die Anmietung und Renovierung von Ersatzdomizilen der Bundesbank in Frankfurt am Main und Umgebung für die Zeit des Umbaus/Renovierung der Zentrale (zB FBC Tower) - Einzelne Aufstellung von entstandenen Flugreise- und Hotelkosten der Bundesbankvorstände in den Jahren 2019 und 2020 inklusive Datum/Abflug-/Ankunftsort/Gründ der Reisen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232255/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Bundesbank
Sehr Antragsteller/in Sie baten in Ihrem IFG-Antrag vom 3. November 2021 um Zusendung des ..." - Ursprünglicher…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
IFG Antrag: Baukosten Neubau Frankfurt / Flugreisekosten der Vorstände [#232255]
Datum
3. Dezember 2021 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in Sie baten in Ihrem IFG-Antrag vom 3. November 2021 um Zusendung des ..." - Ursprünglicher Kostenplan für den Neubau der Bundesbankzentrale in Frankfurt am Main - Aktueller Kostenplan für den Neubau der Bundesbankzentrale in Frankfurt am Main - Gutachten/Berichte/Analysen über eventuelle Zeitverzögerungen am Bau, deren Gründe und dabei entstehende Mehrkosten - Kosten für die Anmietung und Renovierung von Ersatzdomizilen der Bundesbank in Frankfurt am Main und Umgebung für die Zeit des Umbaus/Renovierung der Zentrale (z.B. FBC Tower)... " sowie ..." - Einzelne Aufstellung von entstandenen Flugreise- und Hotelkosten der Bundesbankvorstände in den Jahren 2019 und 2020 inklusive Datum/Abflug-/Ankunftsort/Gründe der Reisen ..." Zur weiteren Bearbeitung Ihres IFG-Antrags bitten wir um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da wir Ihnen einen rechtsmittelfähigen Bescheid bekanntgeben möchten. Gemäß §41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Um den Adressaten und den Beginn der Rechtsbehelfsfrist rechtssicher bestimmen zu können, benötigen wir Ihren Namen und Ihre Postanschrift. Bei einem Versand per E-Mail ist der Nachweis des Zugangs nicht in gleicher Weise möglich. Es ist darüber hinaus nicht auszuschließen, dass eine (Teil-)Antwort auch Rechte Dritter, hier insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vermieter der "Ersatzdomizile" und personenbezogene Daten der Vorstandsmitglieder der Bundesbank betreffen würde. Daher werden wir nach den Regelungen des IFG gemäß §8 Abs. 1 IFG ein formelles Drittbeteiligungsverfahren anstoßen müssen, das den Betroffenen die Möglichkeit der Stellungnahme binnen eines Monats einräumt. Nach §6 Satz 2 IFG darf z.B. der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Geheimnisträger eingewilligt hat. Da die Drittbeteiligung zu einem höheren Verwaltungsaufwand führt, sind im Fall einer vollständigen oder teilweisen Herausgabe der beantragten Informationen Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) zu erheben. Für die Erstellung der begehrten Aufstellung zu den Reisen der Vorstandsmitglieder ist zudem mit einem höheren Verwaltungsaufwand zu rechnen, da hierfür zahlreiche Einzelinformationen erst zusammengetragen werden müssen. Möglicherweise ist hier auch die Aussonderung von Daten zum Schutze von öffentlichen oder privaten Belangen notwendig. Wir gehen bezüglich dieser Aufstellung daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass im Falle einer vollständigen oder teilweise Herausgabe dieser Information mit Gebühren am oberen Ende des Gebührenrahmens, d.h. ggf. in Höhe von 500 EUR, zu rechnen ist (s. Tarifstellen 1.3 des Gebührenverzeichnisses zur IFGGebV). Insgesamt richtet sich die Höhe der Gebühren für Ihren Antrag nach der IFGGebV und deren Gebührenverzeichnis. Die IFGGebV ist im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifg... abrufbar. Bitte teilen sie uns bis zum 17. Dezember 2021 mit, ob Sie vor diesem Hintergrund diese Anfrage weiter verfolgen wollen. Für diesen Fall übermitteln Sie wie oben bereits erwähnt bitte auch Ihre Postanschrift, um Ihnen einen etwaigen Gebührenbescheid zustellen zu können. Darüber hinaus weisen wir Sie darauf hin, dass bei der Betroffenheit von Rechten Dritter der IFG-Antrag gemäß §7 Abs. 1 Satz 3 IFG zu begründen ist und geben Ihnen ebenfalls bis zum 17. Dezember 2021 Gelegenheit, diese Begründung nachzuholen. Sollte uns bis zu diesem Termin keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehen wir davon aus, dass die weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist. Mit freundlichen Grüßen