Umleitungsplan wegen Brückensperrung auf der L171
Aufgrund von Brücken-Abrissarbeiten in Hohen Neuendorf auf der L171 wird der Verkehr nach Bergfelde über Glienicke/Nordbahn umgeleitet. Der Umleitungsplan ist unter anderen auf der Webseite der Gemeinde Glienicke/Nordbahn veröffentlicht:
Das Dokument ist unterzeichnet vom "Landesbetrieb Straßenwesen - Niederlassung Ost, Tramper Chaussee 3, Haus 8, 16225 Eberswalde". Demnach ist der Landesbetrieb Straßenwesen dafür verantwortlich.
In diesem Plan wurden die Abkürzung für motorisierte Verkehrsteilnehmer durch einige Wohnstraßen zwischen Frohnau-Ost und Glienicke-West verboten. Dazu wurden konkret die Verkehrsschilder "Durchfahrt verboten" in ausgewählten Nebenstraßen in Frohnau und Glienicke sowie die vorgeschriebene Fahrtrichtungen auf den Hauptstraßen (B96 und L30) ausgeschildert.
Im Nachhinein wurde das Durchfahrtverbot abgeschwächt, indem es seitdem nur noch für LKW gilt. (siehe Pressemitteilung der gemeinde Glienicke unter https://www.glienicke.eu/portal/meldungen/landesbetrieb-hebt-sperrung-des-pkw-durchgangsverkehrs-fuer-fuenf-strassen-in-glienicke-auf-904011800-22451.html?rubrik=904000013)
In diesem Zusammenhang habe ich die folgenden Fragen:
1) Hat der Landesbetrieb Straßenwesen den Umleitungsplan oder Teile desselben auf spezielle Anweisung zur konkreten Ausgestaltung vom Landkreis Oberhavel oder einer anderen kommunaler Behörden entwickelt? Welche Behörde hat die allgemeinen Durchfahrtverbote letztlich angeordnet?
2) Ist der Landesbetrieb Straßenwesen in diesem Zusammenhang für das Aufstellen der genannten Verkehrsschilder auf Haupt- und Nebenstraßen entlang der B96 , L30 und in den genannten Wohnstraßen verantwortlich? Gegebenenfalls bitte ich um eine differenzierte Beantwortung, falls unterschiedliche Behörden zuständig waren.
3) Mit welcher Begründung wurde das Durchfahrtsverbot in den Wohnstraßen zwischen Frohnau und Glienicke angeordnet? Ich bitte um eine elektronische Kopie der Akte.
4) Mit welcher Begründung wurde das allgemeine Durchfahrtverbot nachträglich in den genannten Wohnstraßen auf eine Durchfahrtverbot für Lastkraftwagen geändert? Hat der Landesbetrieb Straßenwesen die Änderung dieser Schilder "Durchfahrt verboten" zu "Durchfahrt für LKW verboten" angeordnet und durchgeführt? Falls eine andere Behörde zuständig oder beteiligt war, bitte ich um Auskunft. Außerdem bitte ich um eine elektronische Kopie der Akte zur Begründung dieses Vorgangs.
5) Mit welcher Begründung wurde es unterlassen, die vorgeschrieben Fahrtrichtung auf den Hauptstraßen nicht zu ändern? Hier ist ein Hinweis, salopp formuliert "gilt nur für LKW", ebenfalls nötig.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. November 2021
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7. Dezember 2021
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Kosten dieser Information:50,00 Euro
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