Tennisplätze an der Professor-Pirlet-Straße in Aachen

Gibt es Überlegungen oder Pläne, auf den derzeitigen Flächen der Tennisplätze an der Professor-Pirlet-Straße des Hochschulsports der RWTH Aachen ein Parkhaus zu errichten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tennisplätze an der Professor-Pirlet-Straße in Aachen [#232318]
Datum
3. November 2021 23:02
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Überlegungen oder Pläne, auf den derzeitigen Flächen der Tennisplätze an der Professor-Pirlet-Straße des Hochschulsports der RWTH Aachen ein Parkhaus zu errichten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232318/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Ban 600-070-020-030 21_AFM399 Sehr Antragsteller/in ihrem Antrag auf Informationszugang vom 03.11.2021 k…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: Tennisplätze an der Professor-Pirlet-Straße in Aachen [#232318]
Datum
8. November 2021 08:21
Status
Warte auf Antwort
100-ACM-Ban 600-070-020-030 21_AFM399 Sehr Antragsteller/in ihrem Antrag auf Informationszugang vom 03.11.2021 komme ich gerne nach. Die Fachabteilung wird mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Löst Ihr Antrag auf Grund des Verwaltungsaufwands Kosten für Sie aus, werde ich Sie im Voraus hierüber informieren. Die Datenschutzerklärung des BLB NRW können Sie unter https://www.blb.nrw.de/datenschutz einsehen.
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Ban 600-070-020-030 21_AFM399 Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 03.11.2021 teile ich Ihnen mit,…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Tennisplätze an der Professor-Pirlet-Straße in Aachen [#232318]
Datum
23. November 2021 07:08
Status
Anfrage abgeschlossen
100-ACM-Ban 600-070-020-030 21_AFM399 Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 03.11.2021 teile ich Ihnen mit, dass seitens des BLB NRW zurzeit keine Überlegungen oder Pläne vorhanden sind, auf den derzeitigen Flächen der Tennisplätze an der Professor-Pirlet-Straße des Hochschulsports der RWTH Aachen ein Parkhaus zu errichten. Haftungsausschluss: Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten: Die Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Anfragen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte einen formellen Bescheid benötigen, bitte ich Sie um kurze Mitteilung. Gegen einen formellen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte an dieser Stelle jedoch korrekter Nachfrag…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tennisplätze an der Professor-Pirlet-Straße in Aachen [#232318]
Datum
25. November 2021 23:15
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte an dieser Stelle jedoch korrekter Nachfragen: Sind oder waren im Bereich Aachen-Hörn und Aachen-Königshügel, insbesondere im unmittelbaren Umfeld der Professor-Pirlet-Straße, der Mies-van-der-Rohe-Straße, der Melatener Straße, des Eckertweg oder des Landoltwegs sowie des Seffenter Wegs, der Maastrichter Straße, der Geschwister-Scholl-Straße oder Schinkelstraße und auch der Junkerstraße, Turmstraße oder Kopernikusstraße, Maßnahmen sowie Veränderung in Anzahl oder Größe und Zu- oder Abbau an Infrastruktur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen geplant, in Machbarkeitsstudien untersucht oder in Projektskizzen- und entwürfen festgehalten? Gibt es Überlegungen, Pläne, Betrachtungen etc. in diesem Bereich oder daran angrenzend Gebäude und Infrastruktur für Aachener Hochschulen oder daran angebundenen Einrichtungen zu schaffen, anzupassen oder abzubauen? Führen die oben aufgeführten Punkte zu Veränderung an Infrastruktur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen? Gibt es andere Veränderung an Infrastruktur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen? Wird durch die Punkte der Geltungsbereich Stellplatzsatzung der Stadt Aachen berührt? In wie weit wird die Stellplatzsatzung berührt? Sind weitere Stellplätze für Kraftfahrzeuge notwendig wegen der Stellplatzsatzung? Durch welche Maßnahmen wir die Anzahl dieser Stellplätze für Kraftfahrzeuge reduziert? Ist eine Ablösung dieser KFZ-Stellplätze geplant? Ich bitte Sie neben der Beantwortung der Fragen um Zusendung etwaiger Unterlagen (Machbarkeitsstudien, Projektskizzen- und entwürfe, Pläne, Betrachtungen, Überlegungen, usw) in einem CAD- und/oder PDF-Format. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232318/

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 25.11.2021 teile ich Ihnen mit, im Regelfall verhält es sich mit den…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
WG: 21_AFM399; Tennisplätze an der Professor-Pirlet-Straße in Aachen [#232318]
Datum
8. Dezember 2021 08:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 25.11.2021 teile ich Ihnen mit, im Regelfall verhält es sich mit den Stellplätzen so, dass diese nur in Abhängigkeit zu Bauvorhaben geändert werden. Die Stellplatzsatzung der Stadt Aachen und der vereinbarte Berechnungsschlüssel geben die Vorgaben für die Schaffung neuer Anlagen (Variante 1) oder für Baulasten (Variante 2) auf bestehenden Anlagen. Da der BLB zurzeit noch über eine kleine Stellplatzreserve auf seinen Grundstücken verfügt, ist Variante 2 zurzeit der Regelfall. Festgehalten werden muss, dass die neue Stellplatzsatzung der Stadt Aachen den BLB NRW und die RWTH in Bezug auf den Stellplatzbedarf schlechter stellt, als dies bei dem ursprünglich vereinbarten Städtebaulichen Vertrag der Fall war. (Der Städtebauliche Vertrag wurde durch die neue Stellplatzsatzung außer Kraft gesetzt). BLB NRW und RWTH würden begrüßen, wenn der Stellplatzbedarf für die RWTH wieder gesenkt würde, zumal die großen Leerstände in den Parkhäusern dafür sprechen. Dafür spricht auch, dass Studierende über ein Semesterticket und die RWTH-Mitarbeiter über ein Jobticketangebot verfügen. Das Freiziehen des großen Talbotparkplatzes ist hierbei ein Sonderfall. Erstmals thematisiert wurde das Thema bei dem Wettbewerb Kernbereich der RWTH, der ca. vor 10 Jahren stattgefunden hat. Bisher gibt es aber keine weiteren Planungen dazu. Es gab in diesem Zusammenhang eine Studie zu möglichen Parkhausstandorten im Kernbereich. Rektor und Presse haben das Thema kürzlich wieder aufgenommen. Planerische Aktivitäten gibt es zurzeit aber nicht. Haftungsausschluss: Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten: Die Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Anfragen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte einen formellen Bescheid benötigen, bitte ich Sie um kurze Mitteilung. Gegen einen formellen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen