IFG-Anfrage: Anweisung an Stadt Kerpen bzgl. Berufung im Hambach-Urteil

- die Anweisung des MHKBG NRW an die Stadt Kerpen, Berufung gegen das 'Hambach-Urteil' einzulegen, vgl: "Im Rechtsstreit um die Räumung des Hambacher Forsts vor drei Jahren muss die Stadt Kerpen nun doch Berufung beantragen. Das nordrhein-westfälische Bauministerium habe eine Anweisung dazu erteilt, sagte am Donnerstag ein Sprecher der Stadt."

(Quelle: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energie-kerpen-streit-um-raeumung-des-hambacher-forsts-geht-weiter-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-211028-99-769595)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Anweisung an Stadt Kerpen bzgl. Berufung im Hambach-Urteil [#232326]
Datum
4. November 2021 10:07
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anweisung des MHKBG NRW an die Stadt Kerpen, Berufung gegen das 'Hambach-Urteil' einzulegen, vgl: "Im Rechtsstreit um die Räumung des Hambacher Forsts vor drei Jahren muss die Stadt Kerpen nun doch Berufung beantragen. Das nordrhein-westfälische Bauministerium habe eine Anweisung dazu erteilt, sagte am Donnerstag ein Sprecher der Stadt." (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energie-kerpen-streit-um-raeumung-des-hambacher-forsts-geht-weiter-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-211028-99-769595)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 232326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232326/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen den Empfang der nachstehenden E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Post: IFG-Anfrage: Anweisung an Stadt Kerpen bzgl. Berufung im Hambach-Urteil [#232326]
Datum
4. November 2021 13:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen den Empfang der nachstehenden E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 4.11.21 unter Berufung auf das IFG NRW, das UIG NRW und das VIG um…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Post: IFG-Anfrage: Anweisung an Stadt Kerpen bzgl. Berufung im Hambach-Urteil [#232326]
Datum
16. Februar 2022 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
419,1 KB
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 4.11.21 unter Berufung auf das IFG NRW, das UIG NRW und das VIG um die Zusendung der Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung an die Stadt Kerpen im Zusammenhang mit dem „Hambach-Urteil“ gebeten. Diese Information wird Ihnen anliegend zur Verfügung gestellt. Personenbezogene Daten wurden in Anwendung der §§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW auf den Seiten 1, 2 und 3 der Anlage unleserlich gemacht. Weitere Informationen zu Ihrer Anfrage liegen in meinem Haus nicht vor. Mit freundlichen Grüßen