IFG-Anfrage: Anweisung an Stadt Kerpen bzgl. Berufung im Hambach-Urteil
Anfrage an:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- die Anweisung des MHKBG NRW an die Stadt Kerpen, Berufung gegen das 'Hambach-Urteil' einzulegen, vgl: "Im Rechtsstreit um die Räumung des Hambacher Forsts vor drei Jahren muss die Stadt Kerpen nun doch Berufung beantragen. Das nordrhein-westfälische Bauministerium habe eine Anweisung dazu erteilt, sagte am Donnerstag ein Sprecher der Stadt."
Anfrage erfolgreich
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Datum4. November 2021
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7. Dezember 2021
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