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Stellungnahme von BION Netzwerk der Universität Bonn zu Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 sowie zur Änderung des Patentgesetzes

- die Stellungnahme von BION Netzwerk der Universität Bonn im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 sowie zur Änderung des Patentgesetzes"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Ralph Hangleiter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Ralph Hangleiter
Betreff
Stellungnahme von BION Netzwerk der Universität Bonn zu Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 sowie zur Änderung des Patentgesetzes [#23237]
Datum
19. Juni 2017 20:20
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von BION Netzwerk der Universität Bonn im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 sowie zur Änderung des Patentgesetzes" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ralph Hangleiter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ralph Hangleiter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralph Hangleiter
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 19.06.2017 Sehr geehrter Herr Hangleiter, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.06.2017, in der S…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.06.2017
Datum
20. Juli 2017 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hangleiter, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.06.2017, in der Sie um Übersendung der Stellungnahme des BION Netzwerkes der Universität Bonn im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 sowie zur Änderung des Patentgesetzes" nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht vorhanden, da das BION Netzwerk der Universität Bonn im Rahmen der Verbändebeteiligung des "Entwurf[es] eines Gesetzes zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 sowie zur Änderung des Patentgesetzes" keine Stellungnahme eingereicht hat. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass zu Ihrem Antrag keine Informationen vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Ralph Hangleiter
AW: Ihre Anfrage vom 19.06.2017 [#23237] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ist das…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Ralph Hangleiter
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.06.2017 [#23237]
Datum
22. Juli 2017 13:02
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ist das BION Netzwerk in diesem Fall in irgendeiner Form zu einer Stellungnahme verpflichtet oder ist das eine freiwillige Handlung das Netzwerkes? Mit freundlichen Grüßen Ralph Hangleiter Anfragenr: 23237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ralph Hangleiter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 19.06.2017 [#23237] Vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich nach meiner Rüc…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 19.06.2017 [#23237]
Datum
22. Juli 2017 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich nach meiner Rückkehr am 24. Juli lesen kann. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an: <<E-Mail-Adresse>> In Angelegenheiten betreffend das Nagoya-Protokoll wenden Sie sich bitte auch an: <<E-Mail-Adresse>> Many thanks for your message which I will be able to read after my return on 24 July. Your message will not be forwarded. In urgent cases please contact: <<E-Mail-Adresse>> In all matters concerning the Nagoya-Protocol please also contact: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: Ihre Anfrage vom 19.06.2017 [#23237] Sehr geehrter Herr Hangleiter, hier besteht keine Pflicht für BION oder …
Sehr geehrter Herr Hangleiter, hier besteht keine Pflicht für BION oder andere Verbände, eine Stellungnahme abzugeben. Mit freundlichen Grüßen,