Betrieb des Impzentrums Köln
Laut Vertrag des MAGS mit den Kassenärztlichen Vereinigungen oblag der ärztliche Betrieb des Kölner Impfzentrums der KV Nordrhein.
Aus dem vorliegenden Dokument ist ersichtlich, daß das MAGS in der Regel auch die Räume und andere Infrastruktur organisiert, bzw. dies im Einzelfall den KVen überlässt.
"§ 17: Für den Fall, dass das MAGS an einzelnen Standorten die Organisation des Impfzentrums im Hinblick auf Räume, Inventar, Eingangskontrolle und Sicherheit nicht sicherstellen kann, kann das MAGS die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung um Übernahme auch dieser Aufgaben bitten. Hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
Aus dem Vertrag ist die Rolle der Stadt Köln beim Betrieb ihres Impfzentrums nicht ersichtlich, sie ist auch nicht Vertragspartner. Die KVNO hat nach eigener Aussage keine vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadt Köln getroffen.
Meines Wissens nach wurden aber Teile dieser nichtmedizinischen Infrastruktur von der Stadt Köln erbracht,z.B. Anmietung der Messehalle. Ebenso stellte diese die nichtmedizinische Leitung des Impfzentrums.
Ich gehe davon aus, daß dies zwischen der Stadt Köln und dem MAGS in irgendeiner Weise vereinbart wurde, oder einfacher: "Wer hat die Miete, Strom, Heizung und den nichtmedizinischen Personalaufwand des Impfzentrums Köln bezahlt?"
Ich bitte, mir die entsprechenden Unterlagen zu einer Kostenaufteilung/-übernahme und Zuständigkeitsregelung zwischen der Stadt Köln und dem MAGS zu übersenden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. November 2021
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7. Dezember 2021
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