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Betrieb des Impzentrums Köln

Laut Vertrag des MAGS mit den Kassenärztlichen Vereinigungen oblag der ärztliche Betrieb des Kölner Impfzentrums der KV Nordrhein.

Aus dem vorliegenden Dokument ist ersichtlich, daß das MAGS in der Regel auch die Räume und andere Infrastruktur organisiert, bzw. dies im Einzelfall den KVen überlässt.

"§ 17: Für den Fall, dass das MAGS an einzelnen Standorten die Organisation des Impfzentrums im Hinblick auf Räume, Inventar, Eingangskontrolle und Sicherheit nicht sicherstellen kann, kann das MAGS die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung um Übernahme auch dieser Aufgaben bitten. Hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.

Aus dem Vertrag ist die Rolle der Stadt Köln beim Betrieb ihres Impfzentrums nicht ersichtlich, sie ist auch nicht Vertragspartner. Die KVNO hat nach eigener Aussage keine vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadt Köln getroffen.
Meines Wissens nach wurden aber Teile dieser nichtmedizinischen Infrastruktur von der Stadt Köln erbracht,z.B. Anmietung der Messehalle. Ebenso stellte diese die nichtmedizinische Leitung des Impfzentrums.

Ich gehe davon aus, daß dies zwischen der Stadt Köln und dem MAGS in irgendeiner Weise vereinbart wurde, oder einfacher: "Wer hat die Miete, Strom, Heizung und den nichtmedizinischen Personalaufwand des Impfzentrums Köln bezahlt?"

Ich bitte, mir die entsprechenden Unterlagen zu einer Kostenaufteilung/-übernahme und Zuständigkeitsregelung zwischen der Stadt Köln und dem MAGS zu übersenden.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    5. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betrieb des Impzentrums Köln [#232408]
Datum
5. November 2021 12:13
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Vertrag des MAGS mit den Kassenärztlichen Vereinigungen oblag der ärztliche Betrieb des Kölner Impfzentrums der KV Nordrhein. Aus dem vorliegenden Dokument ist ersichtlich, daß das MAGS in der Regel auch die Räume und andere Infrastruktur organisiert, bzw. dies im Einzelfall den KVen überlässt. "§ 17: Für den Fall, dass das MAGS an einzelnen Standorten die Organisation des Impfzentrums im Hinblick auf Räume, Inventar, Eingangskontrolle und Sicherheit nicht sicherstellen kann, kann das MAGS die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung um Übernahme auch dieser Aufgaben bitten. Hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Aus dem Vertrag ist die Rolle der Stadt Köln beim Betrieb ihres Impfzentrums nicht ersichtlich, sie ist auch nicht Vertragspartner. Die KVNO hat nach eigener Aussage keine vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadt Köln getroffen. Meines Wissens nach wurden aber Teile dieser nichtmedizinischen Infrastruktur von der Stadt Köln erbracht,z.B. Anmietung der Messehalle. Ebenso stellte diese die nichtmedizinische Leitung des Impfzentrums. Ich gehe davon aus, daß dies zwischen der Stadt Köln und dem MAGS in irgendeiner Weise vereinbart wurde, oder einfacher: "Wer hat die Miete, Strom, Heizung und den nichtmedizinischen Personalaufwand des Impfzentrums Köln bezahlt?" Ich bitte, mir die entsprechenden Unterlagen zu einer Kostenaufteilung/-übernahme und Zuständigkeitsregelung zwischen der Stadt Köln und dem MAGS zu übersenden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 232408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/232408/upload/d907cbb8051254848942c1b14ead7227bc47188c/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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