Ausnahmegenehmigungen in 2020 von den Coronaverordnungen (BWI)

alle von Ihrer Behörde oder untergeordneten Stellen in 2020 erteilten Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse im Einzelfall von den jeweils damals gültigen "Corona-Eindämmungsverordnungen" oder deren Vorläufern.
Gemeint sind hier insbesondere Ausnahmen bzw. Erlaubnisse für besondere Treffen, Anlässe, Versammlungen, Ereignisse oder Veranstaltungen die stattfinden konnten. Mir selber ist eine Ausnahme für ein betriebliches Zusammenkommen vom Hören-Sagen bekannt welche erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen für jede Art der Tätigkeit oder für Vorhaben die eigentlich verboten waren/sind.
Ich wurde von der Senatsverwaltung an Sie verwiesen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-in-2020-von-den-coronaverordnungen/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigungen in 2020 von den Coronaverordnungen (BWI) [#232416]
Datum
5. November 2021 14:51
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
alle von Ihrer Behörde oder untergeordneten Stellen in 2020 erteilten Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse im Einzelfall von den jeweils damals gültigen "Corona-Eindämmungsverordnungen" oder deren Vorläufern.
Gemeint sind hier insbesondere Ausnahmen bzw. Erlaubnisse für besondere Treffen, Anlässe, Versammlungen, Ereignisse oder Veranstaltungen die stattfinden konnten. Mir selber ist eine Ausnahme für ein betriebliches Zusammenkommen vom Hören-Sagen bekannt welche erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen für jede Art der Tätigkeit oder für Vorhaben die eigentlich verboten waren/sind. Ich wurde von der Senatsverwaltung an Sie verwiesen: https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmegenehmigungen-in-2020-von-den-coronaverordnungen/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232416/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage mit der Nummer # 232416 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu de…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung AW: [EXTERN]-Ausnahmegenehmigungen in 2020 von den Coronaverordnungen (BWI) [#232416]
Datum
8. November 2021 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage mit der Nummer # 232416 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem Thema „Ausnahmegenehmigungen in 2020 von den Coronaverordnungen (BWI)“ ist hier am 05.11.2021 im Shared Service der beiden Behörden BWI (Behörde für Wirtschaft und Innovation) und BVM (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende) eingegangen und wird aktuell bearbeitet. Wir werden auf Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Möglicherweise entstehen für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Gebühren nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG. In diesem Fall werden wir Ihnen hierüber vor Beantwortung einen Hinweis geben, nach Möglichkeit auch über deren Höhe. Sollten Sie anschließend den Antrag aufrechterhalten, benötigen wir für die spätere Zustellung des Gebührenbescheids auf dem Postweg Ihren vollständigen Namen und Ihre aktuelle Meldeanschrift. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr Antragsteller/in die -für Sie gebührenfreie- Antwort auf Ihre Anfrage #232416 liegt nun vor. Es wurden in un…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Ausnahmegenehmigungen in 2020 von den Coronaverordnungen (BWI) [#232416]
Datum
10. November 2021 14:21
Status
Sehr Antragsteller/in die -für Sie gebührenfreie- Antwort auf Ihre Anfrage #232416 liegt nun vor. Es wurden in unserer Behörde keine derartigen Ausnahmegenehmigungen erteilt. Die Genehmigung des Winterdoms in 2020 (der im Übrigen später aufgrund der sich verschlechternden epidemiologischen Lage wieder abgesagt werden musste) war konform zur Eindämmungsverordnung. Ihre Anfrage ist somit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen