Infektionsschutz an Schulen
Ich wende mich an Sie als Vater eines 6jährigen Kindes, das die Grundschule besucht.
Aufgrund der Präsenzpflicht und den derzeit geltenden, aus meiner Sicht unzureichenden, Präventionsmaßnahmen sehe ich mich derzeit nicht in der Lage, die Gesundheit meines Kindes in der Pandemie zu schützen. Unzureichend deshalb, weil sie nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Die körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, auf das auch mein Kind Anspruch hat und für dessen Sicherstellung ich als Vater die Verantwortung trage. Ich sehe mich derzeit nicht in der Lage, die Ziele und Abwägungen hinter Ihren Infektionsschutzmassnahmen zu verstehen, da diese bislang wohl öffentlich nicht kommuniziert wurden.
Ich möchte Sie deshalb bitten, mir die folgenden Fragen zu beantworten.
Rahmenbedingungen:
- Die Risikobewertung des RKI für nicht vollständig geimpfte wird als „sehr hoch“ bewertet. Das betrifft auch meinen Sohn, der als U12 nicht geimpft werden kann
- Die interdisziplinäre S3 Leitlinie befindet sich derzeit in Überarbeitung, die Einschätzung zur Maskenpflicht wird sich in der neuen Fassung nicht ändern.
Meine Fragen dazu:
1, Wieso weicht das KM Bayern bei den geplanten Infektionsschutzmassnahmen von den Richtlinien einer oberen Bundesbehörde RKI und der interdisziplinären S3 Richtlinie ab? Welche Argumente genau rechtfertigen es, insbesondere beim derzeit enorm hohen Infektionsgeschehen, die Lt RKI und S3 geforderten Quarantäneregeln und Maskenpflicht im Unterricht zu unterlassen?
2, Welche wissenschaftlichen Studien ziehen Sie bei der Bewertung von LongCovid für Kinder bei Ihren Entscheidungen heran?
3, Es liegt seitens KM Bayern die Aussage vor, dass Sie die politischen Entscheidungen mit vielen unterschiedlichen Interessensvertretern fassen. Hierbei haben Sie die InitiativeFamilien als Mitglied der Schulfamilie bezeichnet. Welche Voraussetzungen genau müssen Vereine, Verbände bzw. Initiativen erfüllen, um von Ihnen als Teil der Schulfamile bezeichnet zu werden und damit Entscheidungen mitgestalten zu können?
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Rückmeldung.
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. November 2021
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10. Dezember 2021
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