Infektionsschutz an Schulen

Ich wende mich an Sie als Vater eines 6jährigen Kindes, das die Grundschule besucht.
Aufgrund der Präsenzpflicht und den derzeit geltenden, aus meiner Sicht unzureichenden, Präventionsmaßnahmen sehe ich mich derzeit nicht in der Lage, die Gesundheit meines Kindes in der Pandemie zu schützen. Unzureichend deshalb, weil sie nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Die körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, auf das auch mein Kind Anspruch hat und für dessen Sicherstellung ich als Vater die Verantwortung trage. Ich sehe mich derzeit nicht in der Lage, die Ziele und Abwägungen hinter Ihren Infektionsschutzmassnahmen zu verstehen, da diese bislang wohl öffentlich nicht kommuniziert wurden.
Ich möchte Sie deshalb bitten, mir die folgenden Fragen zu beantworten.

Rahmenbedingungen:
- Die Risikobewertung des RKI für nicht vollständig geimpfte wird als „sehr hoch“ bewertet. Das betrifft auch meinen Sohn, der als U12 nicht geimpft werden kann
- Die interdisziplinäre S3 Leitlinie befindet sich derzeit in Überarbeitung, die Einschätzung zur Maskenpflicht wird sich in der neuen Fassung nicht ändern.

Meine Fragen dazu:
1, Wieso weicht das KM Bayern bei den geplanten Infektionsschutzmassnahmen von den Richtlinien einer oberen Bundesbehörde RKI und der interdisziplinären S3 Richtlinie ab? Welche Argumente genau rechtfertigen es, insbesondere beim derzeit enorm hohen Infektionsgeschehen, die Lt RKI und S3 geforderten Quarantäneregeln und Maskenpflicht im Unterricht zu unterlassen?

2, Welche wissenschaftlichen Studien ziehen Sie bei der Bewertung von LongCovid für Kinder bei Ihren Entscheidungen heran?

3, Es liegt seitens KM Bayern die Aussage vor, dass Sie die politischen Entscheidungen mit vielen unterschiedlichen Interessensvertretern fassen. Hierbei haben Sie die InitiativeFamilien als Mitglied der Schulfamilie bezeichnet. Welche Voraussetzungen genau müssen Vereine, Verbände bzw. Initiativen erfüllen, um von Ihnen als Teil der Schulfamile bezeichnet zu werden und damit Entscheidungen mitgestalten zu können?

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Rückmeldung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. November 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich wende mich…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektionsschutz an Schulen [#232497]
Datum
6. November 2021 23:01
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wende mich an Sie als Vater eines 6jährigen Kindes, das die Grundschule besucht. Aufgrund der Präsenzpflicht und den derzeit geltenden, aus meiner Sicht unzureichenden, Präventionsmaßnahmen sehe ich mich derzeit nicht in der Lage, die Gesundheit meines Kindes in der Pandemie zu schützen. Unzureichend deshalb, weil sie nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Die körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, auf das auch mein Kind Anspruch hat und für dessen Sicherstellung ich als Vater die Verantwortung trage. Ich sehe mich derzeit nicht in der Lage, die Ziele und Abwägungen hinter Ihren Infektionsschutzmassnahmen zu verstehen, da diese bislang wohl öffentlich nicht kommuniziert wurden. Ich möchte Sie deshalb bitten, mir die folgenden Fragen zu beantworten. Rahmenbedingungen: - Die Risikobewertung des RKI für nicht vollständig geimpfte wird als „sehr hoch“ bewertet. Das betrifft auch meinen Sohn, der als U12 nicht geimpft werden kann - Die interdisziplinäre S3 Leitlinie befindet sich derzeit in Überarbeitung, die Einschätzung zur Maskenpflicht wird sich in der neuen Fassung nicht ändern. Meine Fragen dazu: 1, Wieso weicht das KM Bayern bei den geplanten Infektionsschutzmassnahmen von den Richtlinien einer oberen Bundesbehörde RKI und der interdisziplinären S3 Richtlinie ab? Welche Argumente genau rechtfertigen es, insbesondere beim derzeit enorm hohen Infektionsgeschehen, die Lt RKI und S3 geforderten Quarantäneregeln und Maskenpflicht im Unterricht zu unterlassen? 2, Welche wissenschaftlichen Studien ziehen Sie bei der Bewertung von LongCovid für Kinder bei Ihren Entscheidungen heran? 3, Es liegt seitens KM Bayern die Aussage vor, dass Sie die politischen Entscheidungen mit vielen unterschiedlichen Interessensvertretern fassen. Hierbei haben Sie die InitiativeFamilien als Mitglied der Schulfamilie bezeichnet. Welche Voraussetzungen genau müssen Vereine, Verbände bzw. Initiativen erfüllen, um von Ihnen als Teil der Schulfamile bezeichnet zu werden und damit Entscheidungen mitgestalten zu können? Ich bedanke mich herzlich für Ihre Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232497/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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