Bestand Blockchain Währungen

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Besitzt die Bundesbank Blockchain Währungen wie z. B. Bitcoins?

Wenn Ja, welche und wie viele jeweils?

Wenn Nein, gab es Bestände in diesen Währungen, wenn ja, wie hoch waren diese jeweils?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Besitzt die Bunde…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bestand Blockchain Währungen [#232532]
Datum
8. November 2021 05:38
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Besitzt die Bundesbank Blockchain Währungen wie z. B. Bitcoins? Wenn Ja, welche und wie viele jeweils? Wenn Nein, gab es Bestände in diesen Währungen, wenn ja, wie hoch waren diese jeweils?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232532/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bundesbank
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 8.November 2021 bei der Deutschen Bundesbank (Wilh…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Eingangsbestätigung: Bestand Blockchain Währungen [#232532]
Datum
8. November 2021 09:41
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 8.November 2021 bei der Deutschen Bundesbank (Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt am Main, Tel: 069 9566-0, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) eingegangen. Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG grundsätzlich Gebühren erhoben werden müssen, sofern es sich nicht um eine einfache Auskunft handelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und deren Gebührenverzeichnis. Die IFGGebV ist im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifg... abrufbar. Hinweis zum Datenschutz: Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden nur zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Antrages unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einschließlich der damit verbundenen Löschung der personenbezogenen Daten 10 Jahre nach Abschluss der Anfrage, verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 lit.c Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit dem IFG. Weitere Hinweise zum Datenschutz insbesondere die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten und Ihre Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung der Deutschen Bundesbank aufgeführt unter https://www.bundesbank.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Bundesbank
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 8. November 2021 antworten wir w…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Bestand Blockchain Währungen [#232532]
Datum
15. November 2021 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 8. November 2021 antworten wir wie folgt: In der Bundesbank werden und wurden keine Bestände an Bitcoin oder anderen Krypto-Token gehalten. Mit freundlichen Grüßen