Prüfung der alt-katholischen Kirche

die Unterlagen zur Prüfung des eigenen Datenschutzrechts bzw. der eigenen Aufsicht des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. November 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
Felix Neumann
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Betreff
Prüfung der alt-katholischen Kirche [#232550]
Datum
8. November 2021 11:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Unterlagen zur Prüfung des eigenen Datenschutzrechts bzw. der eigenen Aufsicht des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann Anfragenr: 232550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232550/ Postanschrift Felix Neumann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: IFG-Antrag Recht/Aufsicht Bistum der Altkatholiken Az: L.2.2.4.0-9085/21 Sehr geehrter Herr Neumann, vielen …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: IFG-Antrag Recht/Aufsicht Bistum der Altkatholiken
Datum
10. Januar 2022 17:26
Status
Az: L.2.2.4.0-9085/21 Sehr geehrter Herr Neumann, vielen Dank noch einmal für Ihren Antrag vom 8.11.2021 nach dem IFG NRW, Ihnen die mir vorliegenden Unterlagen zur Prüfung des eigenen Datenschutzrechts bzw. der eigenen Aufsicht des Katholischen Bistums der Altkatholiken in Deutschland zuzusenden. Hierbei geht es zunächst um die Datenschutzverordnungen des Bistums vom 24. Mai 2018, die Ihnen bereits vorliegt, und vom 1. Juli 2016, auf deren Fundstelle im Internet ich Sie telefonisch hingewiesen hatte. Anliegend übersende ich Ihnen nun die weiteren mir im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des Art. 91 DSGVO bezüglich des Bistums der Altkatholiken vorliegenden Unterlagen und bedanke mich zugleich für das Verständnis, das Sie im Hinblick auf die Verzögerung dieser weiteren Antwort aufgebracht haben. Im Einzelnen handelt es sich um: > Datenschutzordnung des Bistums von 1982 > Ergänzende Vorschriften der altkatholischen Gemeinden in Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen > Vermerk über das interne Prüfergebnis im Hinblick auf die Datenschutzaufsicht über das altkatholische Seminar der Universität Bonn (Weitere Unterlagen zu kirchlichem Datenschutzrecht oder kirchlicher Datenschutzzuständigkeit enthält der dort in Bezug genommene Vorgang nicht.). Wie Ihnen bereits unter dem 8. November 21 in Beantwortung einer Presseanfrage mitgeteilt, ruht die Prüfung derzeit bis auf weiteres, da wir keinen aktuellen Anlass haben, über unsere Zuständigkeit zu entscheiden. Ich habe die Akte mit einem Vermerk versehen, dass Sie benachrichtigt werden, sobald eine Entscheidung gefallen ist. Ich erlaube mir, die Beantwortung dieses Antrags im Hinblick auf eine frühere Presseanfrage von Ihnen mit der zusätzlichen Information zu versehen, dass bisher auf meine Abfrage bei den Europäischen Aufsichtsbehörden, in welchen Ländern es spezifische kirchliche Aufsichtsbehörden gibt, nach wie vor nur Polen (den link hatten wir Ihnen übermittelt) diese bestätigt hat, während 11 andere Länder (Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Dänemark, Portugal, Ungarn, Finnland, Niederlande, Luxemburg und Norwegen) berichtet haben, dass dort keine spezifischen kirchlichen Aufsichtsbehörden vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Felix Neumann
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
AW: WG: IFG-Antrag Recht/Aufsicht Bistum der Altkatholiken [#232550] Sehr << Anrede >> vielen Dank fü…
Von
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Betreff
AW: WG: IFG-Antrag Recht/Aufsicht Bistum der Altkatholiken [#232550]
Datum
10. Januar 2022 18:12
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskünfte! Ich hatte neben den verschiedenen Datenschutzordnungen auch auf Gründe für die Entscheidung, die Prüfung ruhen zu lassen, gehofft, um Rückschlüsse auf ein eventuell regelhaftes Prüfschema für solche Fälle zu gewinnen. Gibt es tatsächlich außer den Ordnungen keine Dokumente wie Aktenvermerke, aus denen die Entscheidungsfindung transparenter wird? Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann Anfragenr: 232550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232550/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: IFG-Antrag Recht/Aufsicht Bistum der Altkatholiken Az: L.2.2.4.0-9085/21 Sehr geehrter Herr Neumann, viele…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: IFG-Antrag Recht/Aufsicht Bistum der Altkatholiken
Datum
20. Januar 2022 18:24
Status
Az: L.2.2.4.0-9085/21 Sehr geehrter Herr Neumann, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 10.01.2022. Ich hatte Ihre ursprüngliche Anfrage und Ihr im Telefongespräch geäußertes Interesse so verstanden, dass Sie an den Unterlagen, die unserer Prüfung zu Grunde liegen, interessiert waren, zumal Sie eine entsprechende Sammlung auf Ihrer Website erstellt haben, die Sie gerne vervollständigen wollten. Es tut mir leid, wenn es sich hier um ein Missverständnis gehandelt hat. Im Hinblick auf die weitere von Ihnen begehrte Auskunft teile ich mit, dass hier ein Vermerk vom 06.09.2021 mit dem Betreff "Art. 91 DSGVO - Anwendung der DSGVO auf Religionsgemeinschaften; Datenschutzaufsicht" vorliegt, welcher zur Vorbereitung einer Entscheidung durch die Hausleitung erstellt wurde. Die Hausleitung hat die Entscheidung noch nicht getroffen, da die Prüfung, wie Ihnen bereits mitgeteilt, derzeit ruht. Ich beabsichtige deshalb, den Antrag auf Informationszugang diesbezüglich gemäß § 7 Absatz 1 IFG abzulehnen. Sofern Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid hierüber wünschen, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Felix Neumann
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
AW: WG: IFG-Antrag Recht/Aufsicht Bistum der Altkatholiken [#232550] Sehr << Anrede >> herzlichen Dan…
Von
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Betreff
AW: WG: IFG-Antrag Recht/Aufsicht Bistum der Altkatholiken [#232550]
Datum
20. Januar 2022 20:40
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort, auch wenn ich eine andere Entscheidung erhofft habe. Auf einen Bescheid verzichte ich. Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann Anfragenr: 232550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232550/