Reduzierung der Häufigkeit von COVID19-Tests in den Schulen
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der 27. CoBeLVO wurde die Häufigkeit von COVID19-Test in den Schulen von zweimal je Woche auf einmal je Woche reduziert und damit halbiert. Dadurch ist davon auszugehen, das COVID19-Infektionen teilweise erst später erkannt werden und dadurch das Risiko einer Verbreitung des Virus in den Schulen steigt. Dies birgt vor allen für die Personen ein hohes Risiko, die noch nicht geimpft sind bzw. auf noch nicht geimpft werden können (z.B. alle Personen unter 12 Jahren).
Ich bitte daher um Zusendung von Informationen, aus denen ersichtlich ist, aus welchen Gründen die Reduzierung der Testhäufigkeit in den Schulen vorgenommen wurde und in wie weit diese Gründe gegenüber dem Infektionsschutz der Personen in den Schulen abgewogen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
-
Datum8. November 2021
-
10. Dezember 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!