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Abschluss der Petition Nummer 0622/2021

Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001

Sehr geehrte Damen und Herren,

Laut Artikel 227/228 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments haben Bürger das Recht, beim Europäischen Parlament eingereichte Petitionen zu unterstützen, sobald diese für zulässig erklärt und im Petitionsportal des Parlaments veröffentlicht worden sind.

Seit Anfang der Woche ist die Petition 0622/2021 im Petitionsportal einsehbar.

https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/show-petitions?searchRequest=true&keyWords=0622%2F2021#res

Die Petentin fordert darin die Kommission auf, den Grundstücksverkauf für das Hochhausprojekt Elbtower unter dem Gesichtspunkt der EU-Beihilferegelungen zu untersuchen. Die Petentin führt an, dass aus den amtlichen Unterlagen des Hamburger Senats hervorgehe, dass das städtische Eigentum nicht an den Höchstbietenden verkauft worden sei. Der Verkaufserlös belaufe sich auf 122 Mio. EUR, obwohl andere Bieter wesentlich höhere Angebote gemacht hätten, und zwar 131,93 bzw. 135 Mio. EUR. Die Petentin führt an, dass sich die Freie und Hansestadt Hamburg nicht wie ein Marktteilnehmer verhalten habe, und sie vermutet daher, dass staatliche Beihilfen gewährt worden seien.
Als Statuts der Petition wird „abgeschlossen“ angegeben. Weitere Angaben werden nicht gemacht.

Ich halte es für wenig plausibel, dass die Petentin die Sammlung von Unterstützungserklärungen abgelehnt haben sollte. Hiermit beantrage ich Zugang zu den Dokumenten, aus denen hervorgeht, warum die Petition trotzdem nicht für Unterstützungserklärungen offen war, bevor sie abgeschlossen wurde.

Weiter beantrage ich Zugang zu allen Dokumenten, die vom Petitionsausschuss bzw. den Dienststellen des Parlaments zu dieser Petition erstellt wurden, einschließlich der abschließenden Mitteilung an die Petentin.

Dieser Antrag bezieht sich auf den Zeitraum, der noch nicht von meinem Antrag vom 28. Juli 2021 erfasst war.

https://fragdenstaat.de/anfrage/mitteilungen-des-sekretariats-des-petitionsausschusses-zu-den-petitionen-00272021-und-06222021/

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2021
  • Frist
    1. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
Michael Urnau
Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001 Sehr geehrte Damen und Herren, Laut Artikel 227/228 der Geschäftsordnung des…
An Europäisches Parlament Details
Von
Michael Urnau
Betreff
Abschluss der Petition Nummer 0622/2021 [#232698]
Datum
10. November 2021 11:28
An
Europäisches Parlament
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001 Sehr geehrte Damen und Herren, Laut Artikel 227/228 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments haben Bürger das Recht, beim Europäischen Parlament eingereichte Petitionen zu unterstützen, sobald diese für zulässig erklärt und im Petitionsportal des Parlaments veröffentlicht worden sind. Seit Anfang der Woche ist die Petition 0622/2021 im Petitionsportal einsehbar. https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/show-petitions?searchRequest=true&keyWords=0622%2F2021#res Die Petentin fordert darin die Kommission auf, den Grundstücksverkauf für das Hochhausprojekt Elbtower unter dem Gesichtspunkt der EU-Beihilferegelungen zu untersuchen. Die Petentin führt an, dass aus den amtlichen Unterlagen des Hamburger Senats hervorgehe, dass das städtische Eigentum nicht an den Höchstbietenden verkauft worden sei. Der Verkaufserlös belaufe sich auf 122 Mio. EUR, obwohl andere Bieter wesentlich höhere Angebote gemacht hätten, und zwar 131,93 bzw. 135 Mio. EUR. Die Petentin führt an, dass sich die Freie und Hansestadt Hamburg nicht wie ein Marktteilnehmer verhalten habe, und sie vermutet daher, dass staatliche Beihilfen gewährt worden seien. Als Statuts der Petition wird „abgeschlossen“ angegeben. Weitere Angaben werden nicht gemacht. Ich halte es für wenig plausibel, dass die Petentin die Sammlung von Unterstützungserklärungen abgelehnt haben sollte. Hiermit beantrage ich Zugang zu den Dokumenten, aus denen hervorgeht, warum die Petition trotzdem nicht für Unterstützungserklärungen offen war, bevor sie abgeschlossen wurde. Weiter beantrage ich Zugang zu allen Dokumenten, die vom Petitionsausschuss bzw. den Dienststellen des Parlaments zu dieser Petition erstellt wurden, einschließlich der abschließenden Mitteilung an die Petentin. Dieser Antrag bezieht sich auf den Zeitraum, der noch nicht von meinem Antrag vom 28. Juli 2021 erfasst war. https://fragdenstaat.de/anfrage/mitteilungen-des-sekretariats-des-petitionsausschusses-zu-den-petitionen-00272021-und-06222021/ Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Michael Urnau Anfragenr: 232698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232698/ Postanschrift Michael Urnau << Adresse entfernt >>
Europäisches Parlament
A(2021)9570/DP/en - Empfangsbestätigung/ acknowledgement of receipt Unsere Referenz: A(2021)9570 - Empfangsbestäti…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A(2021)9570/DP/en - Empfangsbestätigung/ acknowledgement of receipt
Datum
10. November 2021 15:05
Status
Warte auf Antwort
image001.png
8,8 KB


Unsere Referenz: A(2021)9570 - Empfangsbestätigung Sehr geehrter Herr Urnau, Ihre Nachricht ist beim Europäischen Parlament eingegangen und wurde am 10.11.2021 registriert. Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission bearbeitet. Im Einklang mit der genannten Verordnung wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab der Registrierung Ihrer Anfrage bearbeitet. Ihre personenbezogenen Angaben werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU)2018/1725 vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Eine detaillierte Datenschutzerklärung ist hier<https://www.europarl.europa.eu/RegistreWeb/dataprotection/home.htm?language=DE> einsehbar. Das Europäische Parlament behält sich das Recht vor, Sie um die Übermittlung weiterer Angaben zu Ihrer Identität zu ersuchen, um die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und der Durchführungsmaßnahmen des Parlaments zu prüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass persönliche Daten, die Sie bei der Nutzung der Website FragDenStaat zur Verfügung stellen, möglicherweise über diese private Website veröffentlicht werden. Das Europäische Parlament kann für eine solche Veröffentlichung nicht verantwortlich gemacht werden. Sollten Sie dem Europäischen Parlament direkt persönliche Daten zur Verfügung stellen müssen und eine Veröffentlichung vermeiden wollen, können Sie dies von Ihrer privaten E-Mail-Adresse aus tun, indem Sie von der folgenden funktionalen Mailbox Gebrauch machen: AccesDocs(at)europarl.europa.eu Mit freundlichen Grüßen,

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Europäisches Parlament
A(2021)9570/DP/de - Antwort/response Unsere Referenz: A(2021)9570 Sehr geehrter Herr Urnau, Nach Ihrem am 10. …
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A(2021)9570/DP/de - Antwort/response
Datum
1. Dezember 2021 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Unsere Referenz: A(2021)9570 Sehr geehrter Herr Urnau, Nach Ihrem am 10. November 2021 registrierten Antrag auf Zugang zu Dokumenten hat das Parlament Artikel 227 Geschäftsordnung<https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/RULES-9-2021-09-13-RULE-227_DE.html>, Punkt 30 der FAQ des Petitionsportals<https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/faq/det?questionor=30&sectionor=4> und folgende weitere Dokumente (im Anhang) ermittelt: - Mitteilung an den Petenten über die Zulässigkeit der Petition vom 08.06.2021; - SIR-Dokument betreffend die Behandlung von Petition 0622/2021 vom 22.10.2021; und - Abschließende Mitteilung zur Schließung der Petition vom 24.11.2021. In Hinblick auf die Möglichkeit Petitionen zu unterstützen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine solche Unterstützung nach Absatz 4 von Artikel 227 der Geschäftsordnung nur möglich ist, wenn die betreffende Petition nicht bereits nach Absatz 7 der genannten Bestimmung für abgeschlossen erklärt wurde. Die hier gegenständliche Petition wurde am 22.10.2021 nach Absatz 1 der genannten Bestimmung im schriftlichen Verfahren geprüft und ohne Einwände abgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass die Mitbehandlung der abschließenden Mitteilung zu der hier gegenständlichen Petition in diesem Fall zeitlich und organisatorisch möglich war, obwohl sie erst nach Eingang Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten erstellt wurde und daher grundsätzlich nicht von diesem erfasst war. Bitte beachten Sie auch, dass nebensächliche personenbezogene Daten aus den ermittelten Dokumenten entfernt wurden. Auf dieser Grundlage betrachtet das Parlament Ihren Antrag als abgeschlossen. Bitte zögern Sie nicht, uns erneut zu kontaktieren wenn Sie weiteren Zugang zu bestimmten Dokumenten des Parlaments beantragen möchten. Mit freundlichen Grüßen,