ID-Wallet: Pläne der Bundesregierung

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die Antworten anderer Instanzen konnte einige Aspekte bereits geklärt werden.
Weiterhin stellen sich jedoch folgende Fragen:

a) Warum wird eisern und ausschließlich auf Blockchain Technologie gesetzt? D.h. welches Problem löst die Blockchain, dass es ohne sie nicht gäbe und von anderen Technologien nicht adresssiert wird?
b) Welches technische Gremium hat diese Entscheidung gefällt? Wo ist dies schlüssig dokumentiert?
c) Warum wird der US-Konzern IBM ohne Ausschreibung beauftragt? Welche Rechtsnorm ist die Grundlage hierfür? Gerade unter dem Aspekt der digitalen Souveränität in Europa, Stichwort "GAFAM".
d) Was spricht gegen eine Verbesserung der bestehenden eID Lösung? Z.B. durch ein "Grundrecht auf (digitale) Identität", vereinfachte Zugänglichkeit, modernisierte Protokolle, reduzierte Kostenstruktur, Zusatzfunktionen (z.B. FIDO), usw.?
e) Warum wird trotz inhaltlich übereinstimmender, voneinander unabhängiger Kritik von BfDI, BMI, BSI, usf. und Experten aus der Zivilgesellschaft unverändert und unkorrigiert am Umsetzungsplan festgehalten?
f) In einem Meeting zum "Ökosystem digitale Identitäten" mit Wirtschaftsvertretern am 19.05.2021 hieß es vom Bundeskanzleramt quasi wörtlich: "Wir wollen noch in der Legislaturperiode die Pflöcke so einschlagen, daß eine kommende Regierung die Prinzipien nicht mehr ändern können wird." Was möchte das Kanzleramt hier unwideruflich festlegen? Auf welcher gesetzlichen Grundlage und wie wurde dies abgestimmt? Bitte stellen Sie Ihre Position ausführlich dar.
g) Weiterhin hat das Bundeskanzleramt ggü. Wirtschaftsvertretern die Begründung geäussert, dass "mit Deutschland in führender Rolle in der EU in punkto Blockchain-Technologie ein Wirtschafts- und Machtfaktor für Deutschland entsteht", weshalb diesem Vorhaben oberste Priorität zu widmen wäre und man alles unternimmt, um die Blockchain-Technologie auf EU-Ebene zu verankern. Auf welcher Rechtsgrundlage verfolgen Sie dieses Vorhaben? Ist dies mit der EU Kommission und den anderen EU Mitgliedsstaaten so abgestimmt?
h) Unter Experten wird debattiert, ob hinter der ID-Wallet keine technische, sondern vielmehr eine politische Motivation verborgen ist. Da mit den so verknüpften Identitäten, Finanz-, Steuer- und Gesundheitsdaten ein Lenkungs- und Erziehungsmechanismus für die Gesellschaft implementiert werden kann - ähnlich dem chinesischen social credit Modell. Tatsächlich wäre die Ausnutzung des libertären Hypes um Blockchains zur Umsetzung eines höchst restriktiven und konservativen social credit Systems strategisch geschickt umgesetzt. Bitte erläutern Sie Ihre Position hierzu.
i) Anfang Oktober berichtete der ID-Wallet Hersteller dem BKAmt, dass es sich bei den Kritikern vom Fach um eine "Politisch motivierte Zusammenrottung mit Hackingaffinität und dem Ziel einer negativen öffentlichen Meinungsmache" handele. Tatsächlich gab es im Vorfeld gemeinsame Arbeitsgruppen mit dem Hersteller, in welcher dieser auch versuchte unentgeltlich Expertise abzufragen und gezielt die ID-Wallet zum Arbeitsthema machte. Es ist äußerst befremdlich, dass US-Konzerne und deren Partner fachliche Kritik aus dem Inland als "politische Hacker" diffamieren. Die Kritikpunkte waren dem Hersteller im Vorfeld bekannt. Aus diesem Grund möchten ich und weitere Betroffene die strafrechtliche Verfolgung nach § 187 StGB prüfen. Bitte übersenden Sie hierfür den fraglichen Bericht und auch alle Anderen damit in Verbindung stehenden Unterlagen, die zur juristischen Überprüfung dienlich sein können. Ein Zurückhalten des Berichtes kann § 258a StGB begründen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das Bundeskanzleramt hat nur die neunte und letzte Frage aus dem IFG Antrag beantwortet. Somit wurde der IT-Sicherheitsbericht der Digital Enabling GmbH / eSatus AG veröffentlicht in der die Rede von einer "Zusammenrottung aus dem Kreise der politischen Gegner mit Hacking-Affinität" ist. Für die ersten acht Fragen wurde indes nur auf eine fehlende Informationsbeschaffungspflicht verwiesen.
Ein Widerspruch wird geprüft, da nicht glaubhaft gemacht werden kann dass das BKAmt über keine Informationen zur Beauftragung von IBM verfügt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. November 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • 29 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, durch die Antworten anderer Instanzen konnte einige Aspekte b…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ID-Wallet: Pläne der Bundesregierung [#232880]
Datum
13. November 2021 15:41
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, durch die Antworten anderer Instanzen konnte einige Aspekte bereits geklärt werden. Weiterhin stellen sich jedoch folgende Fragen: a) Warum wird eisern und ausschließlich auf Blockchain Technologie gesetzt? D.h. welches Problem löst die Blockchain, dass es ohne sie nicht gäbe und von anderen Technologien nicht adresssiert wird? b) Welches technische Gremium hat diese Entscheidung gefällt? Wo ist dies schlüssig dokumentiert? c) Warum wird der US-Konzern IBM ohne Ausschreibung beauftragt? Welche Rechtsnorm ist die Grundlage hierfür? Gerade unter dem Aspekt der digitalen Souveränität in Europa, Stichwort "GAFAM". d) Was spricht gegen eine Verbesserung der bestehenden eID Lösung? Z.B. durch ein "Grundrecht auf (digitale) Identität", vereinfachte Zugänglichkeit, modernisierte Protokolle, reduzierte Kostenstruktur, Zusatzfunktionen (z.B. FIDO), usw.? e) Warum wird trotz inhaltlich übereinstimmender, voneinander unabhängiger Kritik von BfDI, BMI, BSI, usf. und Experten aus der Zivilgesellschaft unverändert und unkorrigiert am Umsetzungsplan festgehalten? f) In einem Meeting zum "Ökosystem digitale Identitäten" mit Wirtschaftsvertretern am 19.05.2021 hieß es vom Bundeskanzleramt quasi wörtlich: "Wir wollen noch in der Legislaturperiode die Pflöcke so einschlagen, daß eine kommende Regierung die Prinzipien nicht mehr ändern können wird." Was möchte das Kanzleramt hier unwideruflich festlegen? Auf welcher gesetzlichen Grundlage und wie wurde dies abgestimmt? Bitte stellen Sie Ihre Position ausführlich dar. g) Weiterhin hat das Bundeskanzleramt ggü. Wirtschaftsvertretern die Begründung geäussert, dass "mit Deutschland in führender Rolle in der EU in punkto Blockchain-Technologie ein Wirtschafts- und Machtfaktor für Deutschland entsteht", weshalb diesem Vorhaben oberste Priorität zu widmen wäre und man alles unternimmt, um die Blockchain-Technologie auf EU-Ebene zu verankern. Auf welcher Rechtsgrundlage verfolgen Sie dieses Vorhaben? Ist dies mit der EU Kommission und den anderen EU Mitgliedsstaaten so abgestimmt? h) Unter Experten wird debattiert, ob hinter der ID-Wallet keine technische, sondern vielmehr eine politische Motivation verborgen ist. Da mit den so verknüpften Identitäten, Finanz-, Steuer- und Gesundheitsdaten ein Lenkungs- und Erziehungsmechanismus für die Gesellschaft implementiert werden kann - ähnlich dem chinesischen social credit Modell. Tatsächlich wäre die Ausnutzung des libertären Hypes um Blockchains zur Umsetzung eines höchst restriktiven und konservativen social credit Systems strategisch geschickt umgesetzt. Bitte erläutern Sie Ihre Position hierzu. i) Anfang Oktober berichtete der ID-Wallet Hersteller dem BKAmt, dass es sich bei den Kritikern vom Fach um eine "Politisch motivierte Zusammenrottung mit Hackingaffinität und dem Ziel einer negativen öffentlichen Meinungsmache" handele. Tatsächlich gab es im Vorfeld gemeinsame Arbeitsgruppen mit dem Hersteller, in welcher dieser auch versuchte unentgeltlich Expertise abzufragen und gezielt die ID-Wallet zum Arbeitsthema machte. Es ist äußerst befremdlich, dass US-Konzerne und deren Partner fachliche Kritik aus dem Inland als "politische Hacker" diffamieren. Die Kritikpunkte waren dem Hersteller im Vorfeld bekannt. Aus diesem Grund möchten ich und weitere Betroffene die strafrechtliche Verfolgung nach § 187 StGB prüfen. Bitte übersenden Sie hierfür den fraglichen Bericht und auch alle Anderen damit in Verbindung stehenden Unterlagen, die zur juristischen Überprüfung dienlich sein können. Ein Zurückhalten des Berichtes kann § 258a StGB begründen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232880/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
17. November 2021
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
1. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#232880] Widerspruch zum IFG Antrag "13 IFG - 02814 -…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#232880]
Datum
31. Dezember 2021 11:51
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Widerspruch zum IFG Antrag "13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 365" Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom 01.12.2021, zugestellt am 09.12.2021, ein. Es wurde vom ursprünglichen Antrag lediglich die Teilfrage i) beantwortet. Zu den Teilfragen a) bis h) argumentieren Sie, dass §1 Abs. 1 IFG den Zugang auf Informationen beschränkt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Behörde vorhanden sind und weder eine Informationsbeschaffung, noch Stellungnahmen und Begründungen zu Sachverhalten geschuldet sind. Betreffend Fragen a) bis e): Da das Bundeskanzleramt in Anbetracht einer bereits geplanten "public-private-partnership" schwerlich glauben machen kann, dass es über keinerlei Informationen zur Beauftragung des IBM Konzerns mit einer Blockchain Lösung verfügt und dies zudem ohne jedwede Abwägung, Kommunikation und schriftliche Fixierung erfolgt sein soll, beantrage ich ein Aktenverzeichnis der Gruppe 62 des BKAmt zum Themenkomplex "ID-Wallet". Betreffend Fragen f) bis h): Der Termin am 19.05.2021 mit dem Titel "Europäisches Okösystem digitaler Identitäten - Gespräch mit Vertretern der deutschen Wirtschaft" umfasst zumindest Beiträge von Frau Dorothee Bär und Herr Dr. Markus Richter. Dieses Treffen wurde als Follow-Up zum ersten Termin mit der Kanzlerin am 03.12.2020 kommuniziert, welches offiziell auch unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/digitale-identitaet-1824658 dokumentiert ist. Zum "Gespräch mit Vertretern der deutschen Wirtschaft" am 19.05.2021 frage ich daher an: a) die Tagesordnungspunkte/Agenda b) die Rednerliste c) die Teilnehmerliste d) die Gesprächsprotokolle e) die Aufzeichnungen der Vorträge Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232880/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
WG: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#232880] Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2021/NA 365 Sehr…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#232880]
Datum
5. Januar 2022 07:58
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2021/NA 365 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mail vom 31. Dezember 2021. Der Widerspruch ist schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift einzulegen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#232880] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank f…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#232880]
Datum
5. Januar 2022 14:19
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Hinweis. Der Widerspruch ist via Fax +4930184001819 erneut an Sie zugegangen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232880/

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<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch zum IFG Antrag "13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 365" / Ihr Schreiben vom 01.12.2021 Widerspruc…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch zum IFG Antrag "13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 365" / Ihr Schreiben vom 01.12.2021
Datum
5. Januar 2022
An
Bundeskanzleramt
Status
geschwärzt
912,6 KB
Widerspruch betreffend Teilfragen a) bis h).

Dokumente