Lagerung von PSA Ware im Kontext der Corona Pandemie

den Vertrag über die "Lagerung von PSA Ware im Kontext der Corona Pandemie" zwischen dem Hessisches Ministerium des Innern und für Sport und dem Logistikunternehmen Rhenus Warehousing Solutions SE & Co. KG, wie in [1] beschrieben.

[1] https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:487003-2021:HTML:DE:HTML&tabId=1&tabLang=de

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. November 2021
  • Frist
    23. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Vertrag ü…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lagerung von PSA Ware im Kontext der Corona Pandemie [#232891]
Datum
13. November 2021 17:17
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Vertrag über die "Lagerung von PSA Ware im Kontext der Corona Pandemie" zwischen dem Hessisches Ministerium des Innern und für Sport und dem Logistikunternehmen Rhenus Warehousing Solutions SE & Co. KG, wie in [1] beschrieben. [1] https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:487003-2021:HTML:DE:HTML&tabId=1&tabLang=de
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232891/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr Antragsteller/in mit Antrag vom 13.11.2021 haben Sie Aktenauskunft in Form der Übersendung des Vertrags über…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Lagerung von PSA Ware im Kontext der Corona Pandemie [#232891]
Datum
8. Dezember 2021 09:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Antrag vom 13.11.2021 haben Sie Aktenauskunft in Form der Übersendung des Vertrags über "Lagerung von PSA Ware im Kontext der Corona Pandemie" zwischen dem Hessisches Ministerium des Innern und für Sport und dem Logistikunternehmen Rhenus Warehousing Solutions SE & Co. KG“ entsprechend der EU-Bekanntmachung zum vergebenen Auftrag (2021/S 187-487003) nach §80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) beantragt. Nach § 85 Abs. 3 HDSIG muss ein Antrag begründet werden, wenn er Daten Dritter im Sinne des iSd §§ 82 und 83 betrifft. Vorliegend sind sowohl personenbezogene Daten gemäß § 83 HDSIG als auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 82 Nr. 4 HDSIG des Unternehmen Rhenus von Ihrem Informationsverlangen betroffen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihren Antrag zu begründen. Vorsorglich weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass sich die Entscheidungsfrist gemäß § 87 Abs. 1 S.1 2. HS des HDSIG die Entscheidungsfrist von einem auf drei Monate nach Eingang des hinreichend bestimmten Antrags verlängert, wenn ein Dritter (hier Rhenus) zu beteiligen ist. Der Fristlauf beginnt, sobald Sie uns die entsprechende Begründung übermittelt haben und Ihr Antrag somit vollständig ist. Soweit Sie Ihren Antrag darüber hinaus auf Vorschriften des HUIG sowie des VIG stützen, teilen wir Ihnen mit, dass die von Ihnen angefragte Information keine Umwelt- oder Verbraucherinformation darstellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Außer einem allgemeinen Interesse habe ich keine spezifische Gründe. Mit freundli…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lagerung von PSA Ware im Kontext der Corona Pandemie [#232891]
Datum
8. Dezember 2021 09:25
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Außer einem allgemeinen Interesse habe ich keine spezifische Gründe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232891/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr Antragsteller/in viele Dank für Ihre Nachricht. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass nunmehr gem. § 86 Hessisc…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Lagerung von PSA Ware im Kontext der Corona Pandemie [#232891]
Datum
8. Dezember 2021 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in viele Dank für Ihre Nachricht. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass nunmehr gem. § 86 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) das betroffene Unternehmen zur Stellungnahme bis zum 08.01.2022 aufgefordert wurde. Nach Stellungnahme des betroffenen Unternehmen wird über ihren Antrag gem. § 87 Abs. 1 S. 1 HDSIG bis zum 08.03.2022 entschieden. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
AZ: II 6-01a01.23-04-21/049 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 13.11.2021 haben Sie Aktenauskunft in Form der …
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AZ: II 6-01a01.23-04-21/049 - Lagerung von PSA Ware im Kontext der Corona Pandemie [#232891]
Datum
25. Januar 2022 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWLagerungvonPSAWareimKontextderCoro_1.eml
2,8 KB
AWLagerungvonPSAWareimKontextderCoro_2.eml
3,0 KB
AWLagerungvonPSAWareimKontextderCoro.eml
6,7 KB
AZ: II 6-01a01.23-04-21/049 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 13.11.2021 haben Sie Aktenauskunft in Form der Übersendung des Vertrags über Lagerung von PSA Ware im Kontext der Corona Pandemie zwischen dem Hessisches Ministerium des Innern und für Sport und dem Logistikunternehmen Rhenus Warehousing Solutions SE & Co. KG entsprechend der EU-Bekanntmachung zum vergebenen Auftrag (2021/S 187-487003) nach §80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) beantragt. Vorliegend sind sowohl personenbezogene Daten gemäß § 83 HDSIG als auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 82 Nr. 4 HDSIG der Fa. Rhenus von Ihrem Informationsverlangen betroffen. Nach § 85 Abs. 3 HDSIG muss ein Antrag begründet werden, wenn er Daten Dritter im Sinne der §§ 82 und 83 HDSIG betrifft. Dazu sind Sie mit E-Mail vom 08.12.2021 (anbei) aufgefordert worden. Mit E-Mail vom 08.12.021 (anbei) haben Sie angegeben, dass Sie außer einem allgemeinen Interesse keine spezifische Gründe für den Antrag hätten. Mit E-Mail vom 08.12.2021 wurde die Fa. Rhenus gem. § 86 HDSIG um Stellungnahme bis zum 08.01.2022 gebeten. Darüber sind Sie ebenfalls mit E-Mail vom 08.12.2021 (anbei) informiert worden. Eine Stellungnahme seitens der Fa. Rhenus erfolgte nicht. Nach § 86 Satz 2 HDSIG gilt die Einwilligung des Dritten zum Informationszugang der antragstellenden Person als verweigert, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Anfrage durch die zuständige Stelle vorliegt. Dies ist hier der Fall. Nach Abwägung Ihrer und der Interessen der Fa. Rhenus ist Ihr Antrag abzulehnen. Zu Begründung Ihres Antrags haben Sie ein lediglich allgemeines Interesse angegeben. Dem stehen hier die im in Rede stehenden Vertrag enthaltenen personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Fa. Rhenus gegenüber. Ein lediglich allgemeines Interesse ihrerseits muss hinter den in diesem Fall gewichtigeren Interesse der Fa. Rhenus an Geheimhaltung ihrer Daten zurückstehen. Mit freundlichen Grüßen