Fehlendes Studienprotokoll der "CORONA-MONITORING lokal" Antikörperstudie aus dem Herbst 2020 (Kupferzell)

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Laut Presseberichten wurde am 20.10.2020 eine zweite Antikörperstudie in Kupferzell durch das rki gestartet. Ergebnisse waren für das erste Quartal 2021 angekündigt worden. Siehe bspw. Bericht auf Echo24: https://www.echo24.de/region/coronavirus-rki-studie-kupferzell-menschen-antikoerper-corona-hotspot-13768364.html

Leider gibt es noch immer kein öffentliches Studienprotokoll, wie es bspw. hier für die Frühjahrsstudie 2020 erstellt wurde: https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GBEDownloadsJ/JoHM_S5_2020_Studienprotokoll_CORONA_MONITORING_lokal.pdf?__blob=publicationFile

Bitte veröffentlichen sie deshalb, wie angekündigt, für diese Studie, gern auch vorab als Zwischenergebnis:
- Alle Daten und die daraus ermittelten Ergebnisse zur Seroprävalenz (d.h. auch den originären Prozentsatz der auf Sars-Cov-2 positiven Antikörpertests, vor und nach Durchführung von Neutralisationstests, sowie vor und nach Korrektur für Sensitivität und Spezifität des Tests)
- Ergebnis des Dunkelzifferanteils
- den Anteil asymptomatischer Infektionen

Bitte veröffentlichen sie ebenfalls die Daten und mehrfach angekündigten Ergebnisse zur Berechnung der Infektionssterblichkeit für die Gesamtheit der "Corona Monitoring lokal" Studien bzw. für "Corono monitoring bundesweit" (RKI-SOEP-Studie).

Bitte veröfentlichen sie ebenfalls folgende Informationen die sie angekündigt hatten: "Identifizierung von Risiko- und Schutzfaktoren für eine SARS-CoV-2-Infektion und deren Einbettung in die Lebens-, Familien- und berufliche Situation der Betroffenen."

Bitte erläutern sie ggf. zu erwartende hohe Unterschiede zu den Ergebnissen von Seroprävalenzstudien in anderen europäischen Ländern, bspw. England, über 30%.

Bitte veröffentlichen sie auch umgehend die oben genannten Informationen zur dritten und vierten Datenerhebung in Kupferzell.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. November 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
  • 24 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Presseberich…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlendes Studienprotokoll der "CORONA-MONITORING lokal" Antikörperstudie aus dem Herbst 2020 (Kupferzell) [#232894]
Datum
13. November 2021 20:12
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Presseberichten wurde am 20.10.2020 eine zweite Antikörperstudie in Kupferzell durch das rki gestartet. Ergebnisse waren für das erste Quartal 2021 angekündigt worden. Siehe bspw. Bericht auf Echo24: https://www.echo24.de/region/coronavirus-rki-studie-kupferzell-menschen-antikoerper-corona-hotspot-13768364.html Leider gibt es noch immer kein öffentliches Studienprotokoll, wie es bspw. hier für die Frühjahrsstudie 2020 erstellt wurde: https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GBEDownloadsJ/JoHM_S5_2020_Studienprotokoll_CORONA_MONITORING_lokal.pdf?__blob=publicationFile Bitte veröffentlichen sie deshalb, wie angekündigt, für diese Studie, gern auch vorab als Zwischenergebnis: - Alle Daten und die daraus ermittelten Ergebnisse zur Seroprävalenz (d.h. auch den originären Prozentsatz der auf Sars-Cov-2 positiven Antikörpertests, vor und nach Durchführung von Neutralisationstests, sowie vor und nach Korrektur für Sensitivität und Spezifität des Tests) - Ergebnis des Dunkelzifferanteils - den Anteil asymptomatischer Infektionen Bitte veröffentlichen sie ebenfalls die Daten und mehrfach angekündigten Ergebnisse zur Berechnung der Infektionssterblichkeit für die Gesamtheit der "Corona Monitoring lokal" Studien bzw. für "Corono monitoring bundesweit" (RKI-SOEP-Studie). Bitte veröfentlichen sie ebenfalls folgende Informationen die sie angekündigt hatten: "Identifizierung von Risiko- und Schutzfaktoren für eine SARS-CoV-2-Infektion und deren Einbettung in die Lebens-, Familien- und berufliche Situation der Betroffenen." Bitte erläutern sie ggf. zu erwartende hohe Unterschiede zu den Ergebnissen von Seroprävalenzstudien in anderen europäischen Ländern, bspw. England, über 30%. Bitte veröffentlichen sie auch umgehend die oben genannten Informationen zur dritten und vierten Datenerhebung in Kupferzell.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232894/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 13.11.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.11.2021
Datum
16. November 2021 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0443. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlendes Studienprotokoll der "CORONA-MO…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen: 2.13.04/0003#0443 - Fehlendes Studienprotokoll der "CORONA-MONITORING lokal" Antikörperstudie aus dem Herbst 2020 (Kupferzell) [#232894]
Datum
17. Dezember 2021 10:17
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlendes Studienprotokoll der "CORONA-MONITORING lokal" Antikörperstudie aus dem Herbst 2020 (Kupferzell)“ vom 13.11.2021 (#232894) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232894/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlendes Studienprotokoll der "CORONA-MO…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen: 2.13.04/0003#0443 - Fehlendes Studienprotokoll der "CORONA-MONITORING lokal" Antikörperstudie aus dem Herbst 2020 (Kupferzell) [#232894]
Datum
12. Januar 2022 16:07
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlendes Studienprotokoll der "CORONA-MONITORING lokal" Antikörperstudie aus dem Herbst 2020 (Kupferzell)“ vom 13.11.2021 (#232894) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232894/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlendes Studienprotokoll der "CORONA-MO…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Aktenzeichen: 2.13.04/0003#0443 - Fehlendes Studienprotokoll der "CORONA-MONITORING lokal" Antikörperstudie aus dem Herbst 2020 (Kupferzell) [#232894]
Datum
31. Januar 2022 13:55
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlendes Studienprotokoll der "CORONA-MONITORING lokal" Antikörperstudie aus dem Herbst 2020 (Kupferzell)“ vom 13.11.2021 (#232894) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Antwort gern auch an <<E-Mail-Adresse>> sofern sie nicht an fragdenstaat.de antworten möchten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232894/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13.11.2021 [Az. 2.13.04/0003#0443][#232894] Sehr Antragstell…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13.11.2021 [Az. 2.13.04/0003#0443][#232894]
Datum
9. Februar 2022 17:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Zu den angefragten Informationen zu den „Ergebnisse zur Seroprävalenz […] vor und nach Durchführung von Neutralisationstests sowie vor und nach Korrektur für Sensitivität und Spezifität“ sowie die „Ergebnis des Dunkelzifferanteils“ und den „Anteil asymptomatischer Infektionen“ liegen uns keine amtlichen Informationen vor. Zum Hintergrund: Wie von Ihnen ausgeführt wurde im Jahr 2020 durch das RKI unter dem Namen „Corona-Monitoring lokal“ an vier besonders betroffenen Orten Deutschlands eine seroepidemiologische Studie zur Verbreitung von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung durchgeführt. Die Ziele der Studie waren (1) die Bestimmung der Seroprävalenz (Anteil der Bevölkerung, der schon Kontakt mit dem Virus und daraufhin Antikörper gebildet hat) (2) die Berechnung des Dunkelzifferanteils, das heißt des Anteils aus den Meldedaten unerkannter Infektionen, (3) die Identifikation des Anteils asymptomatischer Infektionen. Die Ergebnisse aus Kupferzell (Mai 2020) sind auf der RKI-Homepage und in einem PDF-Factsheet zusammengefasst. www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/cml-studie/Factsheet_Kupferzell.html www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/cml-studie/Dokumente/Factsheet_Kupferzell.pdf Im Oktober 2020 wurden 276 ausgewählte Teilnehmende (überwiegend mit nachgewiesenen Antikörpern) aus Kupferzell erneut um Blutproben gebeten. Ziel dieser Nachuntersuchung war es: (1) die natürliche Abnahme der Nachweisbarkeit von Antikörpern über die Zeit, (2) die Zunahme der Nachweisbarkeit von Antikörpern über die Zeit durch Infektion und (3) die Vergleichbarkeit von Antikörpermessungen aus venösem und kapillarem Blut zu untersuchen. Von den rund 2000 im Mai 2020 untersuchten Personen in Kupferzell wurden 276 ausgewählte Teilnehmende in die Nachuntersuchung im Oktober 2020 einbezogen. Durch diesen aufgrund der wissenschaftlichen Fragestellung der Folgeerhebung begründeten Auswahlprozess ist eine Bestimmung der bevölkerungsbezogenen Seroprävalenz aus den Daten nicht möglich, da dafür eine bevölkerungsbezogene Stichprobe notwendig wäre. Auch das beantragte „Ergebnis des Dunkelzifferanteils“ und der „Anteil asymptomatischer Infektionen“ können aufgrund des beschriebenen Auswahlprozesses aus den Daten nicht bestimmt und daher auch nicht herausgegeben werden. Im Ergebnis waren Veränderungen im Antikörperstatus über die Zeit nur bei so wenigen Teilnehmenden nachweisbar, dass daraus keine statistisch belastbaren Schlüsse abgeleitet werden können. Um die dazu notwendigen höheren Fallzahlen zu erreichen, wurde im Jahr 2021 in allen 4 Orten eine vergleichbare Nachuntersuchung durchgeführt, deren wissenschaftliche Auswertung gerade durchgeführt und im Laufe des Jahres 2022 veröffentlicht wird. Im Übrigen möchten wir hinsichtlich einzelner Studieninformationen wie voraussichtlicher Veröffentlichungen auf unsere Seite sowie die dortigen Studieninformationen verweisen: https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/lid/lid_node.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13.11.2021 [Az. 2.13.04/0003#0443] [#232894] Sehr geehrt…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13.11.2021 [Az. 2.13.04/0003#0443] [#232894]
Datum
9. Februar 2022 18:12
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre detaillierte Antwort. Dann ersuche ich sie hermit nach IFG um Veröffentlichung der Daten die sie oben als Studienziel genannt haben: (1) die natürliche Abnahme der Nachweisbarkeit von Antikörpern über die Zeit, (2) die Zunahme der Nachweisbarkeit von Antikörpern über die Zeit durch Infektion und (3) die Vergleichbarkeit von Antikörpermessungen aus venösem und kapillarem Blut zu untersuchen. und (4) Zahlen zur Abnahme der Antikörper bei Probanden bei denen vorher Antikörper gefunden worden waren, i.e.: "Wie viele Probanden hatten im Frühjahr 2020 noch Antikörper, im Oktober 2020 aber nicht mehr?" (5) steht uns Bürgern nach IFG ein Einblick in sämtliche Rohdaten zu. Ich bitte sie diese zu veröffentlichen. Im übrigens fehlen auch die Daten der dritten Kupferzell-Studie, die laut SWR Berichten Ende April 2021 abgeschlossen war. Thema war LongCovid. Ich fordere auch hier nach IFG Rohdaten und einen Zwischenbericht an (6). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232894/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 09.02.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.02.2022
Datum
23. Februar 2022 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0171. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 09.02.2022 [#232894]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehl…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.02.2022 [#232894]
Datum
21. April 2022 15:32
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlendes Studienprotokoll der "CORONA-MONITORING lokal" Antikörperstudie aus dem Herbst 2020 (Kupferzell)“ vom 13.11.2021 (#232894) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 126 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 09.02.2022 [#232894]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehl…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.02.2022 [#232894]
Datum
8. Juni 2022 10:22
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlendes Studienprotokoll der "CORONA-MONITORING lokal" Antikörperstudie aus dem Herbst 2020 (Kupferzell)“ vom 13.11.2021 (#232894) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 174 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 09.02.2022 [#232894]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehl…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.02.2022 [#232894]
Datum
11. August 2022 13:09
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlendes Studienprotokoll der "CORONA-MONITORING lokal" Antikörperstudie aus dem Herbst 2020 (Kupferzell)“ vom 13.11.2021 (#232894) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 238 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 09.02.2022 [Az. 2.13.04/0004#171] Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.02.2022 [Az. 2.13.04/0004#171]
Datum
19. September 2022 17:34
Status
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.02.2022, Az. 2.13.04/0004#0171, zu welcher wir Ihnen das Folgende mitteilen: A. Antragsgegenstände (1) bis (4) Soweit dem Robert Koch-Institut (RKI) die von Ihnen begehrten Auswertungen vorliegen, wurden diese bereits veröffentlicht und sind damit i.S.v. § 9 Abs. 3 IFG in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffbar. Wir bitten Sie, diese selbstständig abzurufen. Insbesondere möchten wir Sie auf das am 30.08.2022 veröffentlichte Factsheet Follow-up auf der Internetseite des RKI aufmerksam machen. Dort finden Sie Auswertungen in tabellarischer Form zu: * der Anzahl und Anteil der Teilnehmenden mit positivem Befund für anti-S-IgG-Antikörper und Frage­bogen-Angaben zu Impfung und Infektion, * der Anzahl und Anteil der Teilnehmenden mit positivem Befund für T-Zell-Reaktion und Frage­bogen-Angaben zu Impfung und Infektion, * der Multivariable lineare Regression: Abhängigkeit der Antikörperkonzentration (logarithmierte BAU/mL#-Werte) von Impfstoff und Zeit seit Impfung bei zweifach geimpften, nie infizierten Teilnehmenden (n = 1.820), * der Multivariable logistische Regression: Abhängigkeit positive T-Zell-Reaktion von Impfstoff und Zeit seit Impfung bei zweifach geimpften, nie infizierten Teilnehmenden (n = 1.641)“ und * im Hinblick auf die Daten der Kupferzellstudie aus dem Oktober 2020 zusätzlich die Veränderung der anti-S-IgG-Antikörperkonzentration zwischen den Beprobungen bei Teilnehmenden, die zum Zeitpunkt der Erstbeprobung Antikörper-positiv oder -grenzwertig waren und seitdem keine Impfung oder bewusste Re-Infektion berichtet haben. Die Datentabellen sowie Ausführungen zur Methodik, den Ergebnissen und deren Einordnung können abgerufen werden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Gesundh... Ferner finden Sie auf der Internetseite des RKI den Sachbericht „Seroepidemiologische Studie zur Abschätzung der Verbreitung von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung an besonders betroffenen Orten in Deutschland. CORONA-MONITORING lokal“ mit Stand vom 07.02.2022, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Gesundh... Ein Anspruch auf darüberhinausgehende Auswertungen der Forschungsdaten besteht nicht. Der Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG beschränkt sich nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG auf den Zugang zu tatsächlich vorhandenen amtlichen Informationen. Über die oben angeführten Ergebnisse hinaus liegen dem RKI keine weiteren amtlichen Informationen vor, da bislang keine weiteren Auswertungen der vorhandenen Rohdaten erfolgt ist. Nach dem IFG besteht aber gerade kein Informationsbeschaffungsanspruch, etwa durch Auswertung von amtlichen Informationen nach bestimmten vom Antragsteller vorgegebenen Kriterien. B. Antragsgegenstände (5) und (6) Bei den von Ihnen begehrten Rohdaten handelt es sich nicht um amtliche Informationen im Sinne des IFG, da diese nicht amtlichen Zwecken dienen. Die Zweckbestimmung ergibt sich aus der Qualifikation der von der Behörde vorgenommenen Tätigkeit, aus welcher die Information stammt, als Verwaltungsaufgabe. Für das RKI ergeben sich dessen Verwaltungstätigkeiten unter anderem aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und § 4 Abs. 1 und 3 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-NachfG). Hiernach erledigt das RKI sowohl Verwaltungsaufgaben (§ 4 Abs. 1 BGA-NachfG) und betreibt wissenschaftliche Forschung (§ 4 Abs. 3 BGA-NachfG). Vor diesem Hintergrund sind Informationen, welche das RKI im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung erhebt und auswertet, keine zum Zwecke von Verwaltungsaufgaben erhobenen Informationen und damit auch keine amtlichen Informationen i.S.v. § 2 Nr. 1 IFG. Bei den von Ihnen verlangten Rohdaten handelt es sich um Forschungsdaten. Selbst wenn man davon ausginge, dass es sich bei diesen Forschungsdaten um amtliche Informationen handeln würde, stünden jedenfalls der Herausgabe des Datensatzes bzw. dem Zugang zu diesem der Schutz personenbezogener Daten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2IFG entgegen. Es handelt sich bei den Rohdaten um eine besondere Kategorie personenbezogener Daten, namentlich Gesundheitsdaten, deren Herausgabe ausgeschlossen ist, da die zwingend erforderliche ausdrückliche Einwilligung in die Herausgabe nicht erteilt wurde. Über die oben genannten Aufarbeitungen liegen dem RKI keine weiteren amtlichen Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG zu Ihrer Anfrage vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Mit freundlichen Grüßen