Coronaschutzverordnung

Wie viele Schüler und wie viele Berufstätige wurden 2021 mit Diagnose Coronavirus in sächsischen Krankenhäusern behandelt?
Hintergrund: Laut sächsischer Coronaschutzverordnung werden Schüler zu Tests gezwungen und Arbeigebern nur "empfohlen ihren Mitarbeitern Tests anzubieten" .
Ist dies eine eine Diskriminisierung einer weniger wehrhaften Minderheit gegen eine Starke Arbeitgeberlobby?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. November 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
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Maik Wiegand
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Schül…
An Sächsische Staatskanzlei Details
Von
Maik Wiegand
Betreff
Coronaschutzverordnung [#232940]
Datum
14. November 2021 19:39
An
Sächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Schüler und wie viele Berufstätige wurden 2021 mit Diagnose Coronavirus in sächsischen Krankenhäusern behandelt? Hintergrund: Laut sächsischer Coronaschutzverordnung werden Schüler zu Tests gezwungen und Arbeigebern nur "empfohlen ihren Mitarbeitern Tests anzubieten" . Ist dies eine eine Diskriminisierung einer weniger wehrhaften Minderheit gegen eine Starke Arbeitgeberlobby?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maik Wiegand Anfragenr: 232940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232940/ Postanschrift Maik Wiegand << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maik Wiegand

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