Referentenentwurf - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

- der erste Referentenentwurf des Ministeriums zu "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum"

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Ute Tacke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - der erste Refe…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Ute Tacke
Betreff
Referentenentwurf - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum [#23297]
Datum
19. Juni 2017 21:51
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- der erste Referentenentwurf des Ministeriums zu "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum" Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ute Tacke <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ute Tacke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ute Tacke
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
IFG
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
21. Juli 2017
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Tacke, über das Internetportal „Gläserne Gesetze“ haben Sie einen Antrag nach dem Informationsf…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Referentenentwurf - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum [#23297]
Datum
21. Juli 2017 11:21
Status
Sehr geehrte Frau Tacke, über das Internetportal „Gläserne Gesetze“ haben Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt und um Informationen zu einem Gesetzentwurf gebeten. Anliegend finden sie den Bescheid des BMWi zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen