Referentenentwurf - Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditri

- der erste Referentenentwurf des Ministeriums zu "Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)"

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Ute Tacke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - der erste Refe…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Ute Tacke
Betreff
Referentenentwurf - Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditri [#23298]
Datum
19. Juni 2017 21:54
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- der erste Referentenentwurf des Ministeriums zu "Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)" Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ute Tacke <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ute Tacke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ute Tacke
Bundesministerium der Finanzen
Ihr IFG-Antrag im Rahmen der FragdenStaat-Kampagne "Gläserne Gesetze" V B 5 - O 1319/17/10300 :001 1. R…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag im Rahmen der FragdenStaat-Kampagne "Gläserne Gesetze"
Datum
20. Juli 2017 11:03
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/17/10300 :001 1. Referentenentwurf des Ministeriums zu "Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)" Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, über das Internetportal „Gläserne Gesetze“ haben Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt und um Informationen zu einem Gesetzentwurf gebeten. Seit Freischaltung des Portals Mitte Juni 2017 ist im Bundesministerium der Finanzen in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Anträgen eingegangen. Ich bedauere, diese Anträge aus Kapazitätsgründen nicht zeitnah bearbeiten zu können, und bitte dafür um Ihr Verständnis. Das Bundesministerium der Finanzen bereitet derzeit ohnehin eine Veröffentlichung von Referentenentwürfen und von zu diesen im Rahmen der Verbändebeteiligung eingegangenen Stellungnahmen im Internet vor. Hierdurch soll die Transparenz bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen in Bundesministerien erhöht werden. Im Hinblick auf die in Kürze erfolgende Veröffentlichung gehe ich - auch im Hinblick auf andernfalls eventuell anfallende Gebühren - von Ihrem Einverständnis aus, dass ich Ihren Antrag nicht individuell bescheide. Mit freundlichen Grüßen

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Ute Tacke
AW: Ihr IFG-Antrag im Rahmen der FragdenStaat-Kampagne "Gläserne Gesetze" [#23298] Sehr geehrte Damen un…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Ute Tacke
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag im Rahmen der FragdenStaat-Kampagne "Gläserne Gesetze" [#23298]
Datum
23. Juli 2017 11:24
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Referentenentwurf - Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditri“ vom 19.06.2017 (#23298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ute Tacke Anfragenr: 23298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ute Tacke << Adresse entfernt >>