Finanzmittel Parteinahe Stiftungen

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Ich bitte um Daten zu folgenden Frage:
Wie hoch waren die Förderung durch Finanzmittel an Parteinahe Stiftungen?
Bitte schlüsseln sie nach Stiftung auf:
die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)
die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS)
die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS)
die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNS)
die Heinrich-Böll-Stiftung (HBS)
die Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS).
Ich bitte um die Daten der Jahre 2017, 2018 und 2019. Sollte eines der Jahre nicht vorhanden sein, bitte wählen Sie ein früheres Jahr aus.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. November 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Date…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzmittel Parteinahe Stiftungen [#233036]
Datum
15. November 2021 21:57
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Daten zu folgenden Frage: Wie hoch waren die Förderung durch Finanzmittel an Parteinahe Stiftungen? Bitte schlüsseln sie nach Stiftung auf: die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNS) die Heinrich-Böll-Stiftung (HBS) die Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS). Ich bitte um die Daten der Jahre 2017, 2018 und 2019. Sollte eines der Jahre nicht vorhanden sein, bitte wählen Sie ein früheres Jahr aus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233036/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 15. November 2021 Referat R-H Az. 20 60 12 – 140/2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank …
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 15. November 2021
Datum
25. November 2021 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,5 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 140/2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. November 2021. Die gewünschte Auskunft über die Daten aus den Jahren 2017 bis 2019 über die Förderung durch Finanzmittel an Parteinahe Stiftungen können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen, da der Bundesrechnungshof diese Daten nicht erhebt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Ressorts, die für Projekte der Politischen Stiftungen Zuwendungen gewähren. Hierzu zählen insbesondere das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Neben der Projektförderung erhalten die Politischen Stiftungen eine institutionelle Förderung. Zuwendungsgeber ist hier das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Für Ihr Interesse an der Arbeit des Bundesrechnungshofes bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen