Sportstättendaten Hessen

Bitte gewähren Sie mir Zugang zu der von Ihnen angelegten Sportstättendatenbank Hessen oder senden Sie mir einen Datenbankauszug zu. Insbesondere folgende Daten sind für meine Anfrage relevant:

- Allgemeine Bezeichnung der Sportstätten innerhalb Hessens, sowie Koordinaten und Adressen
- Ausstattung der Sportstätten, insbesondere die Beschaffenheit der Grünflächen (Kunstrasen, Rasen, Hartplatz...)
- Bilder, falls vorhanden
- Kontaktdaten
- Sportanlagen auf der jeweiligen Sportstätte
- Sportarten auf der jeweiligen Sportstätte

Vielen Dank vorab!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. November 2021
  • Frist
    18. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte gewähre…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sportstättendaten Hessen [#233053]
Datum
16. November 2021 10:21
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte gewähren Sie mir Zugang zu der von Ihnen angelegten Sportstättendatenbank Hessen oder senden Sie mir einen Datenbankauszug zu. Insbesondere folgende Daten sind für meine Anfrage relevant: - Allgemeine Bezeichnung der Sportstätten innerhalb Hessens, sowie Koordinaten und Adressen - Ausstattung der Sportstätten, insbesondere die Beschaffenheit der Grünflächen (Kunstrasen, Rasen, Hartplatz...) - Bilder, falls vorhanden - Kontaktdaten - Sportanlagen auf der jeweiligen Sportstätte - Sportarten auf der jeweiligen Sportstätte Vielen Dank vorab!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233053/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr Antragsteller/in die Datenbank der hessischen Sportstätten befindet sich derzeit noch im Aufbau, und wir ver…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Sportstättendaten Hessen [#233053]
Datum
8. Dezember 2021 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Datenbank der hessischen Sportstätten befindet sich derzeit noch im Aufbau, und wir versuchen zusammen mit den hessischen Kommunen die entsprechenden Daten möglichst vollständig zu erfassen. Dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn die Datenlage konsolidiert ist, werden wir den "Sportatlas Hessen" als Webanwendung für alle Bürgerinnen und Bürger freischalten. Dann kann sich jeder Interessierte dort über die hessischen Sportstätten informieren und erhält die von Ihnen genannten Daten. Die Freischaltung ist für das 1. Quartal 2022 geplant. Zugang zu der Datenbank haben derzeit nur das Land Hessen und die hessischen Landkreise und Kommunen nach einem klar geregelten Rechte- und Rollenkonzept. Die Einräumung eines Nur-Leserechts ist technisch nicht vorgesehen und ließe sich auch nicht kurzfristig umsetzen. Von daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass wir erst nach Freischaltung des Atlasses die Daten für jedermann lesbar anbieten können. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr Antragsteller/in die Datenbank der hessischen Sportstätten befindet sich derzeit noch im Aufbau, und wir ver…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
WG: Sportstättendaten Hessen [#233053]
Datum
15. Dezember 2021 16:54
Status
Sehr Antragsteller/in die Datenbank der hessischen Sportstätten befindet sich derzeit noch im Aufbau, und wir versuchen zusammen mit den hessischen Kommunen die entsprechenden Daten möglichst vollständig zu erfassen. Dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn die Datenlage konsolidiert ist, werden wir den "Sportatlas Hessen" als Webanwendung für alle Bürgerinnen und Bürger freischalten. Dann kann sich jeder Interessierte dort über die hessischen Sportstätten informieren und erhält die von Ihnen genannten Daten. Die Freischaltung ist für das 1. Quartal 2022 geplant. Zugang zu der Datenbank haben derzeit nur das Land Hessen und die hessischen Landkreise und Kommunen nach einem klar geregelten Rechte- und Rollenkonzept. Die Einräumung eines darüber hinausgehenden Nur-Leserechts ist technisch nicht vorgesehen und ließe sich auch nicht kurzfristig umsetzen. Von daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass wir erst nach Freischaltung des Atlasses die Daten für jedermann lesbar anbieten können. Da Ihre Fragen ein vertieftes Verständnis von den Themen Sportatlas und Sportstättenerfassung zeigen, erlaube ich mir zu fragen, welchen Bezug Sie zu der Thematik haben? Gerne können wir das auch in einem persönlichen Gespräch besprechen. Mit freundlichen Grüßen