Fehlende Ausrüstung im Atemschutzeinsatz zur Eigen und Fremdrettung

Es fehlen in der Freiwilligen Feuerwehr Strausberg seit Jahren geeignete Mittel, wie z. B. Respihoods um Menschen ohne Gefahr für Leib und Leben aus der Gefahrenstelle zu führen, oder im Falle eines Atemschutznotfalls eine Eigenrettung durchzuführen.

Mit welcher Begründung sieht es der Träger der Feuerwehr Strausberg sowie die Wehrführung, als nicht notwendig an, solche dringend benötigte Technik anzuschaffen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. November 2021
  • Frist
    18. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlende Ausrüstung im Atemschutzeinsatz zur Eigen und Fremdrettung [#233082]
Datum
16. November 2021 15:56
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es fehlen in der Freiwilligen Feuerwehr Strausberg seit Jahren geeignete Mittel, wie z. B. Respihoods um Menschen ohne Gefahr für Leib und Leben aus der Gefahrenstelle zu führen, oder im Falle eines Atemschutznotfalls eine Eigenrettung durchzuführen. Mit welcher Begründung sieht es der Träger der Feuerwehr Strausberg sowie die Wehrführung, als nicht notwendig an, solche dringend benötigte Technik anzuschaffen?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233082/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr Antragsteller/in Ihr u. g. Anliegen wurde an die Stadt Strausberg als zuständigen Aufgabenträger des örtlich…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: Fehlende Ausrüstung im Atemschutzeinsatz zur Eigen und Fremdrettung [#233082]
Datum
24. November 2021 16:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr u. g. Anliegen wurde an die Stadt Strausberg als zuständigen Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung abgegeben. Bitte wenden Sie sich für Rückfragen an die Stadt Strausberg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> inwiefern ist die Stadt Strausberg verpflichtet auf diese Anfrage zu reagieren, und …
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fehlende Ausrüstung im Atemschutzeinsatz zur Eigen und Fremdrettung [#233082]
Datum
25. November 2021 07:32
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> inwiefern ist die Stadt Strausberg verpflichtet auf diese Anfrage zu reagieren, und erfolgt eine Rückmeldung der Stadt Strausberg an das Ministerium des Innern und für Kommunales als nächst höhere Instanz? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233082/

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Stadt Strausberg
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 16.11.2021 richten Sie eine Anfrage an das Ministerium des Innern und …
Von
Stadt Strausberg
Betreff
AW: Fehlende Ausrüstung im Atemschutzeinsatz zur Eigen und Fremdrettung
Datum
22. Dezember 2021 12:40
Status
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 16.11.2021 richten Sie eine Anfrage an das Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg. Diese wurde der Stadt Strausberg am 24.11.2021 mit der Bitte um Kenntnisnahme und zur weiteren Veranlassung übersandt. In Beantwortung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Stadt Strausberg die Sachausstattung ihrer Freiwilligen Feuerwehr entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vornimmt. Der in den Raum gestellte Vorwurf, die Trägerin des Brandschutzes sowie die Wehrführung würden es seit Jahren als nicht notwendig erachten, dringend benötigte Technik anzuschaffen, wird zurückgewiesen. Jedes Jahr werden im Haushalt die für die Neu- oder Ersatzbeschaffung von Ausstattung und Ausrüstungsgegenständen notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt und eingesetzt. Wie Sie beispielhaft anführen, sollen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Strausberg keine Fluchthauben zur Verfügung stehen, um Menschen ohne Gefahr für Leib und Leben aus der Gefahrenstelle zu führen, oder im Falle eines Atemschutznotfalls eine Eigenrettung durchzuführen. Diese Aussage entspricht nicht den Tatsachen. Gern stehen Ihnen die Stadtverwaltung und die Wehrführung in dieser Angelegenheit persönlich zu einem klärenden Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen