Verhalten der Abgeordneten Franziska Müller-Rech, FDP

Anfrage an: Landtag NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Erschrecken habe ich den folgenden Beitrag gelesen:

https://www.news4teachers.de/2021/11/maske-empfohlen-fdp-schulpolitikern-fordert-oeffentlich-dazu-auf-ihr-lehrer-zu-melden/

Hierin wird zum Ausdruck gebracht, dass die Abgeordnete Franziska Müller-Rech von der Fraktion der FDP wohl öffentlich dazu aufgerufen hat, man möge ihr die Namen der Lehrer*innen benennen, die in den Schulen zum Maskentragen aufrufen bzw. dazu ermuntern.

Das kann es nun wirklich nicht sein, oder?

Sind wir wieder soweit?

Werden wieder Menschen, die aus gutem Grund andere Menschen schützen wollen, denunziert und für ihr Verhalten bestraft?

Die Lehrer*innen haben in ihrer Garantenstellung gegenüber schutzbefohlenen Minderjährigen alles zu tun, um diese vor Gefahren zu schützen. Alles, was rechtlich und tatsächlich möglich ist.

Mir sind Schulen bekannt, da tragen die Kinder zu 90% während des Unterrichtes Masken, weil die Lehrer*innen ihren Job gemacht haben und darüber aufgeklärt haben, in welch einer schwierigen Zeit wir momentan leben und wohin die politische Bewegungsarmut uns derzeit bringt.

Ich bitte daher darum, dass solche Meldungen, solche Schlagzeilen, die schon offen populistisch und ein schwieriges Gedankengut in sich tragen, zu unterbleiben haben.

Mitglieder des Landtages haben eben besondere Regeln zu befolgen, wenn es um die Außenwirkung geht.

Aber das - ist eine Nummer zu stark.

Das ist eines MdL nicht würdig!

Ich freue mich über Rückantwort.

Mario Wettlaufer

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. November 2021
  • Frist
    18. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
Mario Wettlaufer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
Mario Wettlaufer
Betreff
Verhalten der Abgeordneten Franziska Müller-Rech, FDP [#233086]
Datum
16. November 2021 16:27
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Erschrecken habe ich den folgenden Beitrag gelesen: https://www.news4teachers.de/2021/11/maske-empfohlen-fdp-schulpolitikern-fordert-oeffentlich-dazu-auf-ihr-lehrer-zu-melden/ Hierin wird zum Ausdruck gebracht, dass die Abgeordnete Franziska Müller-Rech von der Fraktion der FDP wohl öffentlich dazu aufgerufen hat, man möge ihr die Namen der Lehrer*innen benennen, die in den Schulen zum Maskentragen aufrufen bzw. dazu ermuntern. Das kann es nun wirklich nicht sein, oder? Sind wir wieder soweit? Werden wieder Menschen, die aus gutem Grund andere Menschen schützen wollen, denunziert und für ihr Verhalten bestraft? Die Lehrer*innen haben in ihrer Garantenstellung gegenüber schutzbefohlenen Minderjährigen alles zu tun, um diese vor Gefahren zu schützen. Alles, was rechtlich und tatsächlich möglich ist. Mir sind Schulen bekannt, da tragen die Kinder zu 90% während des Unterrichtes Masken, weil die Lehrer*innen ihren Job gemacht haben und darüber aufgeklärt haben, in welch einer schwierigen Zeit wir momentan leben und wohin die politische Bewegungsarmut uns derzeit bringt. Ich bitte daher darum, dass solche Meldungen, solche Schlagzeilen, die schon offen populistisch und ein schwieriges Gedankengut in sich tragen, zu unterbleiben haben. Mitglieder des Landtages haben eben besondere Regeln zu befolgen, wenn es um die Außenwirkung geht. Aber das - ist eine Nummer zu stark. Das ist eines MdL nicht würdig! Ich freue mich über Rückantwort. Mario Wettlaufer
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Wettlaufer Anfragenr: 233086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233086/ Postanschrift Mario Wettlaufer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Wettlaufer
Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Wettlaufer, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 16. November 2021. Hinw…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Verhalten der Abgeordneten Franziska Müller-Rech, FDP [#233086]
Datum
22. November 2021 13:09
Status
Warte auf Antwort
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6,2 KB


Sehr geehrter Herr Wettlaufer, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 16. November 2021. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/foote.... Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Wettlaufer, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. November 2021. Unter Berufung auf …
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Verhalten der Abgeordneten Franziska Müller-Rech, FDP [#233086]
Datum
3. Dezember 2021 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Wettlaufer, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. November 2021. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) bitten Sie um Informationen zu einem auf der Webseite news4teachers.de veröffentlichten Beitrag, der sich wiederum auf den Twitter-Account der Landtagsabgeordneten Frau Franziska Müller-Rech bezieht. Das IFG NRW gilt für den Landtag nur für die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben. Zu Ihrer Anfrage sind aus diesem Bereich keine Informationen vorhanden. Die Social-Media-Accounts der Landtagsabgeordneten werden unmittelbar von den Abgeordneten betreut und verantwortet. Die Landtagsverwaltung ist hiermit nicht befasst. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Absatz 2 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen