Etablierung der 2G-Regel landesweit im Freizeitbereich

aufgrund welcher epidemiologischen Daten hat der Ministerpräsident entschieden, dass eine 2G-Regel im gesamten Freizeitbereich etabliert wird?
1. Gibt es Daten zur Inzidenz von SARS COV2-Infektionen in Geimpften und Nichtgeimpften Personen? mit welcher Methode sind diese Daten erhoben?
2. welche Risikobewertung führte zur Annahme, dass ein 2G-Setting sicherer als 3G-Setting bzw. als die Testung aller Personen, unabhängig vom Impfstatus ist?
3. Gibt es eine alternative Regelung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in der Bevölkerung, die weniger Eingriffe in die Freiheit der Bürger bedeutet?
4. welche Experten haben die Landesregierung bei dieser Entscheidung beraten?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. November 2021
  • Frist
    18. Dezember 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Etablierung der 2G-Regel landesweit im Freizeitbereich [#233118]
Datum
16. November 2021 21:28
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aufgrund welcher epidemiologischen Daten hat der Ministerpräsident entschieden, dass eine 2G-Regel im gesamten Freizeitbereich etabliert wird? 1. Gibt es Daten zur Inzidenz von SARS COV2-Infektionen in Geimpften und Nichtgeimpften Personen? mit welcher Methode sind diese Daten erhoben? 2. welche Risikobewertung führte zur Annahme, dass ein 2G-Setting sicherer als 3G-Setting bzw. als die Testung aller Personen, unabhängig vom Impfstatus ist? 3. Gibt es eine alternative Regelung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in der Bevölkerung, die weniger Eingriffe in die Freiheit der Bürger bedeutet? 4. welche Experten haben die Landesregierung bei dieser Entscheidung beraten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233118/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet w…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Etablierung der 2G-Regel landesweit im Freizeitbereich [#233118] - IFG
Datum
23. November 2021 08:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Hinweise und Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/datenschutzhinweise. Nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrages auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Die o.g. Antwort bezieht sich nicht auf meine Frage. Außerdem handelt es sich beim …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Etablierung der 2G-Regel landesweit im Freizeitbereich [#233118] - IFG [#233118]
Datum
23. November 2021 22:52
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die o.g. Antwort bezieht sich nicht auf meine Frage. Außerdem handelt es sich beim Adressat um eine andere Person. Es liegt wahrscheinlich eine Verwechslung vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233118/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet w…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Etablierung der 2G-Regel landesweit im Freizeitbereich [#233118] - IFG
Datum
24. November 2021 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Hinweise und Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/datenschutzhinweise. Nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrages auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider ist daraus der Sachverhalt für uns nicht eindeutig zuor…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: WG: Etablierung der 2G-Regel landesweit im Freizeitbereich [#233118] - IFG [#233118]
Datum
24. November 2021 17:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider ist daraus der Sachverhalt für uns nicht eindeutig zuordbar. Sollten Sie eine IFG-Anfrage stellen wollen, möchten wir Sie um offizielle Beantragung bitten. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Kontaktadressen habe ich bereits mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen Antra…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Etablierung der 2G-Regel landesweit im Freizeitbereich [#233118] - IFG [#233118]
Datum
5. Dezember 2021 13:44
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Kontaktadressen habe ich bereits mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> 33330, Gütersloh Anfragenr: 233118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233118/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Etablierung der 2G-Regel landesweit im Freizeitbereich
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Etablierung der 2G-Regel landesweit im Freizeitbereich
Datum
16. Dezember 2021
Status
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Etablierung der 2G-Regel landesweit im Freizei…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Etablierung der 2G-Regel landesweit im Freizeitbereich [#233118] - IFG [#233118]
Datum
18. Dezember 2021 09:56
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Etablierung der 2G-Regel landesweit im Freizeitbereich“ vom 16.11.2021 (#233118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233118/

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Etablierung der 2G-Regel landesweit im Freizei…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: WG: WG: Etablierung der 2G-Regel landesweit im Freizeitbereich [#233118] - IFG [#233118]
Datum
18. Dezember 2021 09:56
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Etablierung der 2G-Regel landesweit im Freizeitbereich“ vom 16.11.2021 (#233118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233118/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>