Sicherheit des Verwaltungsportals.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich muss anzweifeln, dass die Verantwortlichen der Verwaltungsportale ein dem Stand der Technik entsprechende Sicherheit gewährleisten und mich dementsprechend über die Verwaltungsportale beschweren. Ich verweise auf https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ und lege Beschwerde wegen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO ein.

Abgesehen von der aller Wahrscheinlichkeit nach fehlenden Verschlüsselung sind mir weitere Mängel aufgefallen, die ich ebenfalls in https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ aufgezählt habe. Im Fall Baden-Württemberg sind das
* die Verwendung von Sicherheitfragen,
* eine abweichende Domäne zwischen Portal und gesendeten Emails,
* die Verpflichtung zum Postfach.

Darüberhinaus halte ich die Datenschutzerklärung für fragwürdig, denn sie gibt die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung nicht korrekt wieder.

Dies ist auch ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Ich bitte darum eventuelle Prüfberichte oder sonstigen Unterlagen zum Verwaltungsportal zu veröffentlichen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Aufsichten bearbeiten diese Beschwerde(n) nur sehr schleppend. Mehr Informationen auf https://blog.lindenberg.one/PortalBesch….

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
Christina Franke
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich muss anzweifeln, dass die Verantwortlichen der Verwaltungsportale ein dem Sta…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Christina Franke
Betreff
Sicherheit des Verwaltungsportals. [#233256]
Datum
18. November 2021 21:26
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich muss anzweifeln, dass die Verantwortlichen der Verwaltungsportale ein dem Stand der Technik entsprechende Sicherheit gewährleisten und mich dementsprechend über die Verwaltungsportale beschweren. Ich verweise auf https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ und lege Beschwerde wegen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO ein. Abgesehen von der aller Wahrscheinlichkeit nach fehlenden Verschlüsselung sind mir weitere Mängel aufgefallen, die ich ebenfalls in https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ aufgezählt habe. Im Fall Baden-Württemberg sind das * die Verwendung von Sicherheitfragen, * eine abweichende Domäne zwischen Portal und gesendeten Emails, * die Verpflichtung zum Postfach. Darüberhinaus halte ich die Datenschutzerklärung für fragwürdig, denn sie gibt die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung nicht korrekt wieder. Dies ist auch ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Ich bitte darum eventuelle Prüfberichte oder sonstigen Unterlagen zum Verwaltungsportal zu veröffentlichen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke Anfragenr: 233256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233256/ Postanschrift Christina Franke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Sicherheit des Verwaltungsportals. [#233256]
Datum
18. November 2021 21:26
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Franke, Ihren Antrag #233256 nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes zum Thema "Sicherheit…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Sicherheit des Verwaltungsportals. [#233256]
Datum
22. Dezember 2021 20:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Franke, Ihren Antrag #233256 nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes zum Thema "Sicherheit des Verwaltungsportals" haben wir erhalten und beantworten diesen auf Basis des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) kostenfrei. Bei uns wird Ihr Antrag unter dem Az. 0221.4-16/104 geführt. Die Verwaltungsportale wurden unsererseits bisher keiner Prüfung unterzogen, daher liegen auch keine Prüfberichte vor. Abseits Ihres Antrags auf Aktenauskunft nach dem LIFG bedanken wir uns über die wertvolle Anregung zur Prüfung der Verwaltungsportale. Wir nehmen Ihre Anregung gerne zum Anlass, in Zukunft von Amts wegen Prüfungen durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Informationen zu Prüfungen, auch wenn keine Prüfungen natürlic…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Christina Franke
Betreff
AW: Sicherheit des Verwaltungsportals. [#233256]
Datum
23. Dezember 2021 14:08
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Informationen zu Prüfungen, auch wenn keine Prüfungen natürlich unschön sind. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass ich mit meiner Anfrage auch Beschwerde nach Artikel 77 DSGVO eingelegt habe. Wird die unter einem anderen Aktenzeichen bearbeitet? Mit freundlichen Grüßen Christina Franke Anfragenr: 233256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233256/

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Franke, Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz habe ich als Hinweis zum Tätigw…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Sicherheit des Verwaltungsportals. [#233256]
Datum
23. Dezember 2021 19:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Franke, Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz habe ich als Hinweis zum Tätigwerden von Amts wegen interpretiert und wie bereits geschrieben nehmen wir Ihren Hinweis sehr ernst und werden diesem nachgehen. Mit freundlichen Grüßen