Sicherheit des Verwaltungsportals
Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / Beschwerde nach Artikel 77 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich muss anzweifeln, dass die Verantwortlichen der Verwaltungsportale ein dem Stand der Technik entsprechende Sicherheit gewährleisten und mich dementsprechend über die Verwaltungsportale beschweren. Ich verweise auf https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ und https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-im-bsi-grundschutz/ und lege Beschwerde wegen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO ein.
Abgesehen von der aller Wahrscheinlichkeit nach fehlenden Verschlüsselung sind mir weitere Mängel aufgefallen, die ich ebenfalls in https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ aufgezählt habe. Im Fall Hamburg sind das
* eine abweichende Domäne zwischen Portal und gesendeten Emails,
* die Verpflichtung zum Postfach.
Darüberhinaus halte ich die Datenschutzerklärung für fragwürdig, denn sie gibt die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung nicht korrekt wieder.
Da meines Wissens Auftragsverarbeiter beauftragt sind, bitte ich Sie auch zu prüfen ob entsprechend Artikel 28 DSGVO entsprechende Verträge geschlossen wurden. Die widerwilligen Antworten auf die Anfragen von Frau Maier - https://fragdenstaat.de/anfragen/?user=v.maier_3 - lassen mich vermuten, dass Verträge fehlen oder keine Artikel 32 DSGVO - Stand der Technik - erfüllenden TOMs enthalten.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Aufsichten bearbeiten diese Beschwerde(n) nur sehr schleppend. Mehr Informationen auf https://blog.lindenberg.one/PortalBesch….
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. November 2021
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21. Dezember 2021
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