Entscheidungsgründe für die Einstufung der jeweiligen Hochrisikogebiete

Informationen darüber, wann die nächste Einstufung von Hochrisikogebieten stattfindet sowie vorhandene Protokolle zumindest der letzten entsprechender Sitzung oder andere Unterlagen aus denen sich ergibt, mit welcher konkreten Begründung die derzeit gelisteten Hochrisikogebiete jeweils als Hochrisikogebiet eingestuft wurden bzw. die Einstufung als Hochrisikogebiet bei bereits derart klassifizierten Gebieten nicht zurückgenommen wurde.

Dem Vernehmen nach veröffentlicht zwar das RKI die Einstufungen, allerdings wird die Entscheidung hierüber vom Bundesministerium für Gesundheit, dem Auswärtige Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat getroffen. Ich gehe also davon aus, dass Ihnen diese Informationen vorliegen.
Veröffentlicht werden allerdings nicht die jeweiligen Entscheidungsgründe im Einzelfall. Es ist vielfach nicht nachvollziehbar, warum Länder trotz starker Reduzierung der Fallzahlen nach der Einstufung als Hochrisikogebiet nicht wieder zurückgestuft werden. Beispielweise erfolgte die Einstufung für Thailand am 6. August mit Gültigkeit ab 8. August 2021 als das Land kurz vor dem Höhepunkt der Inzidenzwerte stand. Jedoch sind die Fallzahlen seit Mitte August bereits wieder zurückgegangen und momentan bei nur noch gut einem Drittel der Zahlen die bei Einstufung als Hochrisikogebiet verzeichnet wurden. Hier wäre zu begründen, weshalb die Einstufung weiterhin aufrecht erhalten wird, obwohl sich die Situation offensichtlich massiv verbessert hat.

Ich bitte darum diese Informationen mit Priorität zur Verfügung zu stellen, da wohl unbestritten sein dürfte, dass hier ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Zugleich möchte ich dazu anregen, diese Informationen grundsätzlich öffentlich zur Verfügung zu stellen um weitere Auskunftsersuchen, ggfs. auch nur zur Einstufung einzelner Gebiete, zu vermeiden und die in der Sache gebotene Transparenz zu schaffen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen dar…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Entscheidungsgründe für die Einstufung der jeweiligen Hochrisikogebiete [#233319]
Datum
19. November 2021 17:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, wann die nächste Einstufung von Hochrisikogebieten stattfindet sowie vorhandene Protokolle zumindest der letzten entsprechender Sitzung oder andere Unterlagen aus denen sich ergibt, mit welcher konkreten Begründung die derzeit gelisteten Hochrisikogebiete jeweils als Hochrisikogebiet eingestuft wurden bzw. die Einstufung als Hochrisikogebiet bei bereits derart klassifizierten Gebieten nicht zurückgenommen wurde. Dem Vernehmen nach veröffentlicht zwar das RKI die Einstufungen, allerdings wird die Entscheidung hierüber vom Bundesministerium für Gesundheit, dem Auswärtige Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat getroffen. Ich gehe also davon aus, dass Ihnen diese Informationen vorliegen. Veröffentlicht werden allerdings nicht die jeweiligen Entscheidungsgründe im Einzelfall. Es ist vielfach nicht nachvollziehbar, warum Länder trotz starker Reduzierung der Fallzahlen nach der Einstufung als Hochrisikogebiet nicht wieder zurückgestuft werden. Beispielweise erfolgte die Einstufung für Thailand am 6. August mit Gültigkeit ab 8. August 2021 als das Land kurz vor dem Höhepunkt der Inzidenzwerte stand. Jedoch sind die Fallzahlen seit Mitte August bereits wieder zurückgegangen und momentan bei nur noch gut einem Drittel der Zahlen die bei Einstufung als Hochrisikogebiet verzeichnet wurden. Hier wäre zu begründen, weshalb die Einstufung weiterhin aufrecht erhalten wird, obwohl sich die Situation offensichtlich massiv verbessert hat. Ich bitte darum diese Informationen mit Priorität zur Verfügung zu stellen, da wohl unbestritten sein dürfte, dass hier ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Zugleich möchte ich dazu anregen, diese Informationen grundsätzlich öffentlich zur Verfügung zu stellen um weitere Auskunftsersuchen, ggfs. auch nur zur Einstufung einzelner Gebiete, zu vermeiden und die in der Sache gebotene Transparenz zu schaffen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233319/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Entscheidungsgründe für die Einstufung der jeweiligen Hochrisikogebiete [#233319]
Datum
22. November 2021 09:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Entscheidungsgründe für die Einstufung der jeweiligen Hochrisikogebiete [#233319]
Datum
20. Dezember 2021 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungsgründe für die Einstufung der jew…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Zwischennachricht, Entscheidungsgründe für die Einstufung der jeweiligen Hochrisikogebiete [#233319]
Datum
17. Januar 2022 14:41
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungsgründe für die Einstufung der jeweiligen Hochrisikogebiete“ vom 19.11.2021 (#233319) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233319/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungsgründe für die Einstufung der jew…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Entscheidungsgründe für die Einstufung der jeweiligen Hochrisikogebiete [#233319]
Datum
25. Februar 2022 21:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungsgründe für die Einstufung der jeweiligen Hochrisikogebiete“ vom 19.11.2021 (#233319) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Entscheidungsgründe für die Einstufung der jeweiligen Hochrisikogebiete“ [#233319]
Datum
27. März 2022 13:23
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/233319/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nach mehreren Monaten noch überhaupt keine inhaltliche Antwort erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 233319.pdf Anfragenr: 233319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233319/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/002 II#0538 Sehr geehrte Dam…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage " Entscheidungsgründe für die Einstufung der jeweiligen Hochrisikogebiete # IFG-721/002 II#0538
Datum
20. April 2022 13:59
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/002 II#0538 Sehr geehrte Damen und Herren, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/002 II# 0538 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Entscheidungsgründe für die Einstufung der jeweiligen Hochrisikogebiete“ [#233319]
Datum
3. Juni 2022 09:39
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/002 II# 0538 Sehr << Antragsteller:in >> in der oben genannten Angelegenheit habe ich die informationspflichtige Behörde um Stellungnahme gebeten. Das BMG bittet um Nachsicht, dass es auf Grund der hohen Belastung des betroffenen Fachreferates noch nicht früher gelungen ist, Ihren Antrag zu beantworten. Das BMG geht davon aus, den Antrag innerhalb der nächsten zwei Wochen bescheiden zu können. Weitere Antwort bleibt abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungsgründe für die Einstufung der jew…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Entscheidungsgründe für die Einstufung der jeweiligen Hochrisikogebiete“ [#233319]
Datum
2. Oktober 2022 23:22
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungsgründe für die Einstufung der jeweiligen Hochrisikogebiete“ vom 19.11.2021 (#233319) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 286 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/002 II#0538 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/002 II#0538
Datum
2. Januar 2023 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/002 II#0538 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 19. November 2021 Der Antrag wird gemäß §3 Nu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 19. November 2021
Datum
23. Januar 2023
Status
geschwärzt
1,3 MB
Der Antrag wird gemäß §3 Nummer 4 Variante 2 und §3 Nummer 1 a) IFG abgelehnt. Es folgt eine Erläuterung, dass die Informationen als "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" eingestuft sind und sich die Herausgabe nachteilig auf internationale Beziehungen auswirken könne. Insbesondere geht es hierbei um vertrauliche Erkenntnisse zu in einzelnen Staaten ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung, etc.), Informationen zum Meldesystem und zur Datenqualität oder zur Leistungsfähigkeit der einzelnen Gesundheitssysteme. Es wird dann allgemein erläutert, wie die Einstufungen in Zusammenarbeit der Ministerien erfolgten. Abschließend wird darauf eingegangen, weshalb Thailand als Hochinzidenzgebiet eingestuft wurde, ohne aber konkret auf die eigentliche Frage einzugehen, nämlich weshalb die Einstufung trotz massiv gesunkener Fallzahlen über mehrere Monate nicht zurückgenommen wurde.