Stellungnahme von Deutscher Weinfonds zu Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes

- die Stellungnahme von Deutscher Weinfonds im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Thorsten Keller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Thorsten Keller
Betreff
Stellungnahme von Deutscher Weinfonds zu Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes [#23349]
Datum
19. Juni 2017 23:58
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Deutscher Weinfonds im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Thorsten Keller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thorsten Keller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Keller

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Thorsten Keller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Deutscher Weinfonds zu Achte…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Thorsten Keller
Betreff
AW: Stellungnahme von Deutscher Weinfonds zu Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes [#23349]
Datum
21. Juli 2017 11:21
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Deutscher Weinfonds zu Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes“ vom 19.06.2017 (#23349) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Keller Anfragenr: 23349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thorsten Keller << Adresse entfernt >>