Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Ich arbeite als Journalist für den MDR, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. November 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalist für den MDR, wie Sie dem folgenden Profi…
An KLINIKUM MAGDEBURG gemeinnützige GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233551]
Datum
23. November 2021 09:42
An
KLINIKUM MAGDEBURG gemeinnützige GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich arbeite als Journalist für den MDR, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link> Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr> Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.
Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Landespressegesetz Sachsen-Anhalt, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftser…
An KLINIKUM MAGDEBURG gemeinnützige GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233551]
Datum
12. Januar 2022 11:58
An
KLINIKUM MAGDEBURG gemeinnützige GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ (23.11.2021) geschickt. Ist diese bei Ihnen angekommen? Um sorgfältige Recherche zu garantieren, ist es wichtig für uns, die Datenlage umfassend zu erfassen. Mit Verweis auf das Informationsrecht der Presse bitte ich Sie daher mich darüber zu informieren, bis wann Sie die Anfrage beantworten können. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233551/
KLINIKUM MAGDEBURG gemeinnützige GmbH
Hallo Antragsteller/in ist euch irgendwie in irgendeiner Form diese Anfrage zugegangen? Mir sagt es leider nichts…
Von
KLINIKUM MAGDEBURG gemeinnützige GmbH
Betreff
WG: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233551]
Datum
12. Januar 2022 12:13
Status
Warte auf Antwort
Hallo Antragsteller/in ist euch irgendwie in irgendeiner Form diese Anfrage zugegangen? Mir sagt es leider nichts! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihnen vor Kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftser…
An KLINIKUM MAGDEBURG gemeinnützige GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233551]
Datum
18. Januar 2022 15:18
An
KLINIKUM MAGDEBURG gemeinnützige GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihnen vor Kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ geschickt. Ist diese Nachricht bei Ihnen angekommen? Die Anfrage ist weiterhin aktuell für uns und wir bitten um eine Beantwortung bis spätestens zum 22.01.2022. Bei dieser Recherche handelt es sich ich bereits schrieb um eine Kooperation unseres Mediums mit dem Netzwerk CORRECTIV.Lokal. Aus organisatorischen Gründen wird die journalistische Betreuung der Anfrage ab jetzt meine Kollegin [geschwärzt], Journalistin bei CORRECTIV.Lokal, (E-Mail: [geschwärzt]; Mobil: [geschwärzt]) übernehmen. [geschwärzt] wird sich diesbezüglich heute oder morgen mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 233551 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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KLINIKUM MAGDEBURG gemeinnützige GmbH
Sehr Antragsteller/in nach Rücksprache mit unserem Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Gynäkologie werde …
Von
KLINIKUM MAGDEBURG gemeinnützige GmbH
Betreff
WG: WG: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233551]
Datum
19. Januar 2022 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nach Rücksprache mit unserem Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Gynäkologie werde ich Ihnen zu diesem sensiblen Thema keine Antworten geben. Des Weiteren bitte ich zu beachten, dass wir keine Behörde im Sinne des Pressegesetzes sind wie Sie in Ihren vorhergehenden Emails formuliert haben. Ich werde auf wiederholte Anfragen zu diesem Thema Ihrerseits nicht mehr reagieren. Viele Grüße