Bearbeitungsstand meiner Anfragen vom 27.8., 12.11 und 22.11.

1) Mein Email vom 27.8.2021. Betreff: "Ihre Ablehnung "Antrag Einzelbeauftragung eines Bürgertestzentrums"
Wieso wurde diese nicht beantwortet? Bitte kompletten Bearbeitungs- /Kommunikationsverlauf zusenden.
2) Mein Fax vom 12.11.2021 09:52 (Erinnerung an die Auskunftspflicht/ Fristsetzung). Wieso wurde dieses nicht bearbeitet/beantwortet? Bitte kompletten Bearbeitungs- /Kommunikationsverlauf zusenden.
3) Mein Fax vom 22.11.2021 23:16 (Fachaufsichtsbeschwerde gegen Hr. Dr. Krahn): Wie ist der Bearbeitungsstand? Wurde sein Vorgesetzter, wie es die Vorschrift verlangt, in Kenntnis gesetzt? Bitte kompletten Bearbeitungs- /Kommunikationsverlauf zusenden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mein Email…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitungsstand meiner Anfragen vom 27.8., 12.11 und 22.11. [#233655]
Datum
24. November 2021 09:05
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Mein Email vom 27.8.2021. Betreff: "Ihre Ablehnung "Antrag Einzelbeauftragung eines Bürgertestzentrums" Wieso wurde diese nicht beantwortet? Bitte kompletten Bearbeitungs- /Kommunikationsverlauf zusenden. 2) Mein Fax vom 12.11.2021 09:52 (Erinnerung an die Auskunftspflicht/ Fristsetzung). Wieso wurde dieses nicht bearbeitet/beantwortet? Bitte kompletten Bearbeitungs- /Kommunikationsverlauf zusenden. 3) Mein Fax vom 22.11.2021 23:16 (Fachaufsichtsbeschwerde gegen Hr. Dr. Krahn): Wie ist der Bearbeitungsstand? Wurde sein Vorgesetzter, wie es die Vorschrift verlangt, in Kenntnis gesetzt? Bitte kompletten Bearbeitungs- /Kommunikationsverlauf zusenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233655/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitungsstand meiner Anfragen vom 27.8., 1…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bearbeitungsstand meiner Anfragen vom 27.8., 12.11 und 22.11. [#233655]
Datum
28. Dezember 2021 07:59
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitungsstand meiner Anfragen vom 27.8., 12.11 und 22.11.“ vom 24.11.2021 (#233655) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233655/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Ihre Datenanfrage Im Brief enthalten waren neun geschwärzte (bzw. weiß abgedeckte) Kopien, die außer meinem Namen,…
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Datenanfrage
Datum
20. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Im Brief enthalten waren neun geschwärzte (bzw. weiß abgedeckte) Kopien, die außer meinem Namen, meiner Anschrift und dem Ankreuzfeld „Kind“ keine Informationen über den Inhalt der Daten enthielt. 9 leere Blätter, davon 4 wohl meine Kinder betreffend. Bleiben 5 Blätter unbekannten Inhalts. Zu den konkreten erbetenen Informationen erhielt ich den lapidaren Satz: "Aus den Kopien der Unterlagen ergeben sich vielfach auch die Antworten auf Ihre weiteren Fragen der Buchstaben a bis k Ihrer Anfrage". Angesichts 9 inhaltsleerer Blätter ist diese Aussage eine Arbeitsverweigerung sondersgleichen. Zum Zeitpunkt meines Antrages müssen dem Gesundheitsamt mindestens folgende Daten vorgelegen haben: • Mein Antrag vom per Fax vom 11.7.2021 (13 Seiten) • Meine dazugehörige Mail vom 12.7.2021, mit 10 Anhängen • Meine Erinnerung zur Bearbeitung vom 21.7.2021 (2 Mails) • Meine Mail vom 28.7.2021 mit der Bitte, die bisherige Kommunikation zuzusenden • Meine Mail vom 27.8.2021 mit dem Einspruch zur Ablehnung • Meine Mail vom 22.11.2021, Mail mit Ankündigung der Fachaufsichtbeschwerde gegen den Gesundheitsamt-Leiter • Sämtliche Antworten des Amtes bzgl. o.g. Nachrichten • interner E-Mail-Verkehr zu o.g. Vorgängen Am 27.1.2021 informierte ich den Sachbearbieter über die Unvollständigkeit seiner Auskunft und forderte ihn auf, meine Anfrage vollständig und komplett zu beantworten. Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, konkretisiert ich meine Forderung noch einmal und bat um „Alle E-Mails / Anrufe und Faxe von meiner Seite, wer hat sie wann wem weitergeleitet und wie wurden sie intern beantwortet“. Zudem wies ich darauf hin, dass „nur Daten Dritter (also persönliche Daten außerhalb des Amtes!) geschwärzt / abgedeckt werden dürfen. Auf diese Mail erhielt ich am 2.2.2022, also etwas mehr als 6 Monate nach der Ablehnung meines Antrages durch den Amtsleiter, eine Antwort des Sachbearbeiters. Der Inhalt dieser Mail ging inhaltlich jedoch vollkommen am Thema vorbei. Auf keine meiner mir zustehenden Rechte und meine konkreten Fragen wurde eingegangen. Lediglich die Information: „Emails werden hier in regelhaften Abständen gelöscht, spätestens nach Ablauf von 6 Monaten, sodass es diesbezüglich keine ergänzenden Daten in Bezug auf Ihre Person im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage hier gibt.“. brachte zutage, dass seitens des Gesundheitsamtes die Herausgabe der Kommunikation bezüglich der Verweigerung meines beantragten Testzentrums so lange verschleppt wurde, bis diese gelöscht werden konnten.