Definition und Berechnung Inzidenz Geimfpter und Ungeimpfter
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihrer Veröffentlichung auf Twitter https://twitter.com/LUArlp/status/1463516857554530304 schrieben sie:
7-Tages-Inzidenz Geimpfte: 146,9
7-Tages-Inzidenz Ungeimpfte: 498,3
Weder im Tweet, noch in der verlinkten Webseite https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/ , werden diese Begriffe definiert.
(Archiviert: https://web.archive.org/web/20211124145306/https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/)
Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:
1. Definition der Begriffe „7-Tages-Inzidenz Geimpfte“ und „7-Tages-Inzidenz Ungeimpfte“.
2. Beschreibung der Erfassung und Berechnung dieser Kennzahlen.
3. Sofern diese Kennzahlen aus den Fallzahlen ohne Berücksichtigung des Impfstatus abgeleitet ist:
3.1. Berechnungsverfahren mit allen Annahmen und Parametern.
3.2. Referenzierung bzw. Beifügung aller Schriftstücke in denen dieses Berechnungsverfahren spezifiziert wurde.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum24. November 2021
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28. Dezember 2021
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