Veröffentlichung der vollständigen Unfallstatistik 2020 für das Land Berlin

Anfrage an: Polizei Berlin

Bitte veröffentlichen Sie in digitaler Form die vollständigen, Ihnen vorliegenden Unfalldaten zu Unfällen mit und ohne Personenschaden für das Jahr 2020 für das Land Berlin zu (mit Ausnahme der personenbezogenen Daten). Hintergrund ist, dass die vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Unfalldaten (https://unfallatlas.statistikportal.de/_opendata2021.html) unvollständig sind, es wird z.B. nicht ersichtlich, welche der Unfallparteien verletzt wurde und wieviele Personen in einem Unfall verletzt wurden.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    25. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
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Sören Bergmann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
Sören Bergmann
Betreff
Veröffentlichung der vollständigen Unfallstatistik 2020 für das Land Berlin [#233841]
Datum
25. November 2021 16:32
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte veröffentlichen Sie in digitaler Form die vollständigen, Ihnen vorliegenden Unfalldaten zu Unfällen mit und ohne Personenschaden für das Jahr 2020 für das Land Berlin zu (mit Ausnahme der personenbezogenen Daten). Hintergrund ist, dass die vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Unfalldaten (https://unfallatlas.statistikportal.de/_opendata2021.html) unvollständig sind, es wird z.B. nicht ersichtlich, welche der Unfallparteien verletzt wurde und wieviele Personen in einem Unfall verletzt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 233841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233841/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Sören Bergmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sören Bergmann

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Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Bergmann, mit Ihrer nachstehenden E-Mail vom 25. November 2021 berufen Sie sich auf das Infor…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Veröffentlichung der vollständigen Unfallstatistik 2020 für das Land Berlin [#233841]
Datum
2. Dezember 2021 09:40
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Bergmann, mit Ihrer nachstehenden E-Mail vom 25. November 2021 berufen Sie sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und bitten um Veröffentlichung von Daten zur Unfallstatistik 2020 im Land Berlin. Der Anwendungsbereich des IFG ist jedoch vorliegend nicht eröffnet, da Ihre Nachricht nicht auf eine Auskunftserteilung aus Akten der Polizei Berlin abzielt, sondern eine Aufforderung zum Handeln darstellt und eher als eine Bürgeranfrage zu werten ist. Nach § 3 Abs. 1 IFG hat jeder Mensch das Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Ihre Aufforderung stellt keinen Antrag auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft dar. Gerne teile ich Ihnen mit, dass im Rahmen der Verkehrslagebilderstellung Verkehrsunfälle unterschiedlicher Verkehrsbeteiligungsarten bereits über folgenden Link: https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/verkehrssicherheit/verkehrsunfallstatistik/ für die Allgemeinheit veröffentlicht werden. Sollten Sie dennoch eine Beantwortung nach dem IFG und damit die Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheids wünschen, bitte ich um Mitteilung. Dann erhalten Sie einen Bescheid per Post, gegen den der Widerspruch zulässig wäre. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen