Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr

Alle von Ihnen abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Universität Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr [#233842]
Datum
25. November 2021 16:39
An
Universität Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle von Ihnen abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233842/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzkl…
An Universität Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr [#233842]
Datum
5. Januar 2022 11:46
An
Universität Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr“ vom 25.11.2021 (#233842) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233842/

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Universität Bielefeld
Anfragenr: 233842 Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Zusendung aller abgeschlossenen Standardvertragsklauseln b…
Von
Universität Bielefeld
Betreff
Anfragenr: 233842
Datum
7. Januar 2022 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Zusendung aller abgeschlossenen Standardvertragsklauseln bzw. Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr wird abgelehnt. Ein Anspruch auf Auskunft besteht nach § 2 Abs. 3 IFG NRW nicht, da ein Austausch von Daten, sofern dieser überhaupt den internationalen Datenverkehr betrifft, lediglich zu Lehr- und Forschungszwecken erfolgt. Im Rahmen eines etwaigen internationalen Austausches von personenbezogenen Daten kann ich jedoch mitteilen, dass seitens der Universität Bielefeld neben den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung insbesondere auch die Standardvertragsklauseln der EU Beachtung finden; letztere sind öffentlich abrufbar u.a. unter: https://ec.europa.eu Mit freundlichen Grüßen