Unterlagen zu Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grüne und FDP

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Sämtliche Informationen, die das BKamt für die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP im Jahr 2021 erstellt und/oder für die Verhandlungen bereitgestellt hat, insbesondere Formulierungshilfen, Vermerke, Konzepte sowie Kommunikation dazu, ggf. auch nur mit einer der Parteien und ihrer Vertreter*innen oder für eine der Arbeitsgruppen oder die Hauptverhandlungsgruppen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
  • 5 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informa…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Unterlagen zu Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grüne und FDP [#233906]
Datum
26. November 2021 16:09
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, die das BKamt für die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP im Jahr 2021 erstellt und/oder für die Verhandlungen bereitgestellt hat, insbesondere Formulierungshilfen, Vermerke, Konzepte sowie Kommunikation dazu, ggf. auch nur mit einer der Parteien und ihrer Vertreter*innen oder für eine der Arbeitsgruppen oder die Hauptverhandlungsgruppen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 233906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233906/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundeskanzleramt
Eingangsbestätigung IFG Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe Ihre E-Mail von 26. November 2021 erhalten. Sie bea…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung IFG
Datum
30. November 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
662,7 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe Ihre E-Mail von 26. November 2021 erhalten. Sie beantragen darin u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen, die das BK-Amt für die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP im Jahr 2021 erstellt und/oder für die Verhandlungen bereitgestellt hat, insbesondere Formulierungshilfen, Vermerke, Konzepte sowie Kommunikation dazu, ggf. auch nur mit einer der Parteien und ihrer Vertreter*innen oder für eine der Arbeitsgruppen oder die Hauptverhandlungsgruppen." Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
Gebühreninformation Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Eingangsbestätigung vom 30. November 2021 teilte ich Ihnen m…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Gebühreninformation
Datum
17. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Eingangsbestätigung vom 30. November 2021 teilte ich Ihnen mit, dass ich Ihren o.g. IFG-Antrag erhalten habe. Nach einer ersten Sichtung der Unterlagen kann ich Ihnen bereits jetzt mitteilen, dass hier ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand bei der Zusammenstellung der Unterlagen entsteht. Daher wird sich die Gebühr nach Teil A, Nr. 2.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnis zur IFG-Gebührenverordnung (IFG-GebV) richten. Der Gebührenrahmen beläuft sich daher zwischen von 30,00 EUR bis 500,00 EUR und die Gebühr wird nach dem letztendlich angefallenen Arbeitsaufwand bemessen. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail von 26. November 2021 beantragten Sie u.a. auf der Grundl…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
21. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail von 26. November 2021 beantragten Sie u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen, die das BK-Amt für die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP im Jahr 2021 erstellt und/oder für die Verhandlungen bereitgestellt hat, insbesondere Formulierungshilfen, Vermerke, Konzepte sowie Kommunikation dazu, ggf. auch nur mit einer der Parteien und ihrer Vertreter*innen oder für eine der Arbeitsgruppen oder die Hauptverhandlungsgruppen.“ Die Prüfung der Dokumente konnte bislang noch nicht abgeschlossen werden. Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage in Kürze abzuschließen, ich möchte Sie daher noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antwortbescheid 13 IFG 02814 - In 2021 / NA 372 [#233906] 13 IFG 02814 - In 2021 / NA 372 Sehr geehrte Damen u…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antwortbescheid 13 IFG 02814 - In 2021 / NA 372 [#233906]
Datum
3. Mai 2022 07:37
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
13 IFG 02814 - In 2021 / NA 372 Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grüne und FDP“ vom 26.11.2021 (#233906) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 127 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Bundeskanzleramt
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, im Nachgang zu meinem Schreiben vom 21. Februar 2022 teile ich mit, …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
11. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
246,3 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, im Nachgang zu meinem Schreiben vom 21. Februar 2022 teile ich mit, dass eine Entscheidung nunmehr zeitnah erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeskanzleramt
Antwort
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
2. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort

Dokumente