Sehr geehrter Herr Ruge,
auf Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 26.11.2021, Ihnen eine Baumbilanz der Hansestadt Lübeck zu übermitteln, ergeht folgende Entscheidung:
Ihnen wird Zugang zu einem Teil der begehrten Informationen, welche bei der Hansestadt Lübeck vorhanden sind, gewährt. Eine Baumbilanz über alle Baumfällungen und -pflanzungen existiert nicht.
Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
Die Baumfälllisten des Bereich Stadtgrün und Verkehr sind grundsätzlich auf der Seite der Hansestadt Lübeck unter:
https://www.luebeck.de/de/stadtleben/... einsehbar.
Die Baumfällungen und -pflanzungen durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr stellen sich wie folgt dar:
2016: 236 Baumfällungen
2017: 417 Baumfällungen
2018: 150 Baumfällungen
2019: 260 Baumfällungen
2020: 360 Baumfällungen
2021: 240 Baumfällungen
Eine Ermittlung der neu gepflanzten Bäume stellt sich jedoch schwieriger dar, da der Baumzuwachs in Grünanlagen nur zum Teil über Nachpflanzungen erfolgt. Der überwiegende Teil besteht aus der sogenannten Naturverjüngung. Das bedeutet, dass natürlich gewachsene Gehölze in den Pflegemaßnahmen berücksichtigt werden und z.T. auch für die nachhaltige Entwicklung der Grünanlagen ein Fundament bilden. Ist so ein natürlich gewachsener Baum groß genug, gesund genug und an diesem Standort langfristig erhaltbar, so wird dieser Baum in das digitale Baumkataster aufgenommen. Der natürliche Baumverlust durch Altersabgänge, Pilzbefall, Sturmschäden o.ä. wird somit zu 100 % auf natürlichem Weg ausgeglichen. Gezielte Nachpflanzungen erfolgen in den intensiver genutzten Grünanlagen wie z.B. im Stadtpark.
Abbildbar ist für den Bestandszuwachs die Gesamtmenge des digitalen Baumkatasters, die
sich wie folgt darstellt: Die vorgenannten Baumfällungen sind in den folgenden Angaben bereits berücksichtigt.
2016 49.941 Bäume gesamt
2017 50.327 Bäume gesamt Zuwachs 386 Bäume
2018 51.166 Bäume gesamt Zuwachs 839 Bäume
2019 52.013 Bäume gesamt Zuwachs 847 Bäume
2020 52.899 Bäume gesamt Zuwachs 886 Bäume
2021 54.094 Bäume gesamt Zuwachs 1.195 Bäume
Durch den Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz wurden wie folgt Baumfällfreigaben, auf Grundlage der Baumschutzsatzung der Hansestadt Lübeck, erteilt. Informationen über tatsächlich durchgeführte Fällungen existieren nicht.
2016: Keine statistische Erfassung
2017: 285 genehmigte Freigaben zzgl. 161 im Rahmen von Bauvorhaben
2018: 101 genehmigte Freigaben zzgl. 190 im Rahmen von Bauvorhaben
2019: 100 genehmigte Freigaben zzgl. 102 im Rahmen von Bauvorhaben
2020: 33 genehmigte Freigaben zzgl. 126 im Rahmen von Bauvorhaben
2021: 100 genehmigte Freigaben zzgl. 30 im Rahmen von Bauvorhaben*
*Vorläufige Anzahl, da noch nicht alle Anträge abschließend beschieden wurden.
Durch den Bereich Stadtwald wurden im Durchschnitt der letzten 10 Jahren (Inventurzyklus) ca. 7860 Bäume in den Waldflächen im Stadtkreis Lübeck, die dicker als 7 cm waren, gefällt. Hierbei sind alle Bäume wie z.B. nicht verkaufte Verkehrssicherungsbäume oder sonstige Naturschutzarbeiten bzw. Arbeitsschutzmaßnahmen enthalten.
Im selben Zeitraum wurden pro Jahr ca. 590.000 Bäume verjüngt bzw. neu gepflanzt. (Eine Trennung bei der Inventur erfolgt hier nicht. Hierfür wurden, neben der Naturverjüngung, Baumpflanzaktionen mit Setzlingen sowie Laubstreussaten durchgeführt.
Begründung:
Gemäß § 3 IZG-SH hat jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Die Hansestadt Lübeck ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 IZG-SH informationspflichtige Stelle.
Die Hansestadt Lübeck verfügt gemäß § 2 Abs. 5 IZG-SH über einen Teil der begehrten Informationen.
Der Schutz öffentlicher und privater Interessen gemäß der §§ 9 und 10 IZG stehen dem Antrag nicht entgegen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser ist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck, Bürgermeisterkanzlei, Breite Straße 62 - Rathaus -, 23539 Lübeck, einzulegen. Bei elektronischer Einlegung des Widerspruchs ist dieser durch absenderbestätigende De-Mail an das Postfach <
<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. Eine einfache E-Mail genügt nicht.
Wir kommen unserer Informationspflicht gemäß Art. 12 DSGVO nach. Weitergehende Informationen finden Sie unter
www.bekanntmachungen.luebeck.de/dokum...<
http://www.bekanntmachungen.luebeck.d...>
Mit freundlichen Grüßen