Kontrollbericht zu Naturgut Bio-Supermarkt Sillenbuch, Stuttgart

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Naturgut Bio-Supermarkt Sillenbuch
Kirchheimer Straße 71
70619 Stuttgart

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. November 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Naturgut Bio-Supermarkt Sillenbuch, Stuttgart [#233924]
Datum
26. November 2021 21:11
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Naturgut Bio-Supermarkt Sillenbuch Kirchheimer Straße 71 70619 Stuttgart 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233924/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.11.2021. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unte…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: *Kontrollbericht zu Naturgut Bio-Supermarkt Sillenbuch, Stuttgart [#233924]
Datum
30. November 2021 07:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.11.2021. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre postalische Nachricht vom 30.11.2021 auf meinen elektronisch…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: *Kontrollbericht zu Naturgut Bio-Supermarkt Sillenbuch, Stuttgart [#233924] - Ihr Schreiben vom 30.11.2021 [#233924]
Datum
2. Dezember 2021 17:03
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre postalische Nachricht vom 30.11.2021 auf meinen elektronischen VIG-Antrag #233924 vom 26.11.2021. Den Antrag gemäß Verbraucherinformationsgesetzt halte ich aufrecht. Die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Anschrift, E-Mail Adresse) im Wege der vollumfänglichen Akteneinsicht des Betreibers gemäß § 29 LVwVfG stimme ich zu. Ihrer Auslegung von § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG folge ich. Die VIG-Anfrage vom 26.11.2021 bezieht sich auf die im o.g. genannten Betrieb durchgeführten letzten beiden Betriebsprüfungen mit alle Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden. Dies betrifft alle lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen wie auch Nach- oder Anlasskontrollen. Ich bitte höflichst um Bestätigung des fristgerechten Eingangs dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233924/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>