finanzieller Schaden für deutsche Kranken- und Pflegeversicherung durch Nichtzahlung der UdSSR-Renten

Für ausländische Renten gilt die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie allgemein bekannt, werden die UdSSR-Renten nicht bezahlt. Somit fehlen die entsprechenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie hoch ist der finanzielle Schaden für deutsche Kranken- und Pflegeversicherung durch Nichtzahlung der UdSSR-Renten pro Jahr?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. November 2021
  • Frist
    31. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für ausländische …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
finanzieller Schaden für deutsche Kranken- und Pflegeversicherung durch Nichtzahlung der UdSSR-Renten [#233976]
Datum
27. November 2021 20:47
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für ausländische Renten gilt die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie allgemein bekannt, werden die UdSSR-Renten nicht bezahlt. Somit fehlen die entsprechenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie hoch ist der finanzielle Schaden für deutsche Kranken- und Pflegeversicherung durch Nichtzahlung der UdSSR-Renten pro Jahr?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233976/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.11.2021. Mit Ihrem Antrag begehren Sie Informationen d…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
finanzieller Schaden für deutsche Kranken- und Pflegeversicherung durch Nichtzahlung der UdSSR-Renten [#233976]
Datum
1. Dezember 2021 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.11.2021. Mit Ihrem Antrag begehren Sie Informationen darüber, wie hoch der finanzielle Schaden für deutsche Kranken- und Pflegeversicherung durch Nichtzahlung der UdSSR-Renten pro Jahr ist. Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist das Bundesministerium für Gesundheit fachlich und inhaltlich federführend zuständig ist. Dem für Auslandsrenten zuständigen Referat des BMAS liegen keine Informationen bezüglich des von Ihnen benannten Themenkomplexes vor. Bitte wenden Sie sich für Informationen bezüglich der Kranken- und Pflegeversicherung an das Bundesministerium für Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen