Quellen für Schreiben der Ministerin vom 16.11.2021 AZ: 22-0314.1/3/1
Sehr geehrte Frau Ministerin,
in Ihrem Schreiben vom 16.11.2021 „Präsenzpflicht der Professorinnen und Professoren“ lese ich viele Ihrer Aussagen so, dass ich davon ausgehe, es handele sich um „allgemein“ anerkannte Wahrheiten und nicht Ihre eigene persönliche Meinung.
Mich interessieren nun die Quellen dieser Aussagen, um mir selbst ein Bild im Rahmen einer wissenschaftlichen Auswertung/Interpretation der Daten machen zu können. Ich habe im Folgenden die fraglichen Aussagen zitiert und meine konkrete Frage angestellt. Eine Beantwortung könnte natürlich auch durch schlichten Verweis auf eine allgemein zugängliche Quelle erfolgen. Der pauschale Verweis auf ein Gesetz ohne die Nennung eines speziellen Paragrafen/Absatzes fällt meiner Interpretation Ihres LIFG jedoch nicht darunter.
Für meine Fragen kann ich mir als Antwort Studien, Gesetzestexte+Paragrafenweise, Aussagen Ihrer Hochschulen, Zahlen des Landesrechnungshofes usw. vorstellen.
Meine Fragen lassen bereits meine Interpretation Ihrer Worte erkennen. Sofern Sie hier ein Missverständnis sehen, bitte ich um Aufklärung. Sprache ist eben mehrdeutig.
„Sie können nicht ein ganzes Studium durchlaufen, ohne die Hochschule auch in nennenswertem Umfang in Präsenz erlebt zu haben.“
Ich bitte um eine Quelle, welche es Studierenden unmöglich macht, ich nenne das jetzt mal: ein entferntes Studium durchzuführen, welches eben vorrangig nicht an einem bestimmten Ort stattfindet.
„Ich weiß, dass viele von Ihnen hinter dieser Entscheidung stehen.“
Ich möchte um die Zahlengrundlage dieser Aussage bitten.
„Dies ist für die Hochschulen weder logistisch darstellbar noch finanzierbar.“
Ich möchte um die Zahlengrundlage dieser Aussage bitten.
„die unbestritten auch vorhandene Vorteile eines Onlinebetriebs zu schätzen gelernt haben“
Gibt es bei Ihnen vorliegende Daten, die belegen, was genau die im Schreiben angesprochenen Vorteile sind, welche Personengruppen diese geäußert haben und wie viele Personen in die Erhebung eingeflossen sind? Sind aufgrund dieser Daten Unternehmungen von Seiten Ihrer Behörde unternommen worden, um dem Umstand, dass wohl ein (Online)Bedarf zu Tage getreten ist, von Arbeitgeberseite Rechnung zu tragen und so die Attraktivität von Hochschulen als Arbeitgeber auszubauen?
„Es ist nicht Sache des einzelnen Hochschulmitglieds, sondern vielmehr des Verordnungsgebers und der Hochschulleitung, in einer verantwortungsvollen Gefährdungsbeurteilung und Güterabwägung zu entscheiden, was an Präsenz zu verantworten ist und welche Schutz- und Kontrollmaßnahmen hierfür erforderlich sind.“
Diese Aussage ist mir nicht ganz klar. Sie könnte sich formal auf das Direktionsrecht beziehen, jedoch auch so ausgelegt werden, dass es sich um die Vorgabe handelt, wie jemand seinen Unterricht zu gestalten hat. Ich bitte um Klarstellung und darauf aufbauend Ihnen vorliegende Unterlagen, die Sie zu dieser Aussage brachten.
„Unsere Hochschulen sind rechtlich und organisatorisch als Präsenzhochschulen konzipiert und entsprechend ausgestattet.“
Ich bitte um jene Unterlagen, die festlegen, dass die „Rechtsnatur“ (vmtl. Körperschaft öffentlichen Rechts) aller Ihrer Hochschulen dahingehend ausgestaltet ist, dass diese zwingend mit einer Präsenz (hier der Professorinnen und Professoren) vor Ort gekoppelt ist.
„Dies schließt nicht aus, dass es ergänzende Onlineangebote gibt oder dass Präsenzangebote durch Online-Elemente bereichert werden. Der Schwerpunkt liegt aber auf der Präsenz.“
Ich bitte um jene Unterlagen, die festlegen, dass ein höherer Anteil an Präsenz für Hochschulen Ihres Landes verpflichtend ist, als jener für Onlineangebote.
„Diese bewusste Entscheidung des Landes als Hochschulträger prägt auch die Wissenschaftsfreiheit der an diesen Einrichtungen Tätigen.“
Ich bitte um die Quelle dieser bewussten Entscheidung des Landes.
Ergebnis der Anfrage
Das Ministerium hat keinerlei Belege vorliegen, die die Aussagen Ihrer Ministerin stützen könnten.
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Datum29. November 2021
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14. Juni 2022
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- Marcel Langner
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- Quellen für Schreiben der Ministerin vom 16.11.2021 AZ: 22-0314.1/3/1 [#234129]
- Datum
- 29. November 2021 20:47
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- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
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- Datum
- 31. Dezember 2021 03:13
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- Datum
- 31. Dezember 2021 03:13
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Quellen für Schreiben der Ministerin vom 16.11.2021 AZ: 22-0314.1/3/1“ [#234129]
- Datum
- 31. Dezember 2021 03:13
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- WG: Vermittlung bei Anfrage „Quellen für Schreiben der Ministerin vom 16.11.2021 AZ: 22-0314.1/3/1“ [#234129]
- Datum
- 10. Januar 2022 09:06
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- 20. Januar 2022 13:12
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- 20. Januar 2022 21:29
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- 20. Januar 2022 21:29
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- 6. März 2022 18:40
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- 6. März 2022 18:40
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- 7. April 2022 19:29
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- 7. April 2022 19:29
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- Informationsfreiheit [#234129] 0211.4-15/270
- Datum
- 12. April 2022 11:56
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- AW: Informationsfreiheit [#234129] 0211.4-15/270 [#234129]
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- 12. April 2022 19:07
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- Vermittlung bei Anfrage „Quellen für Schreiben der Ministerin vom 16.11.2021 AZ: 22-0314.1/3/1“ [#234129]
- Datum
- 10. Mai 2022 17:52
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- Datum
- 10. Mai 2022 17:52
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- Anfrage abgeschlossen
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- Datum
- 10. Mai 2022 18:02
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- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
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- Briefpost
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- Datum
- 18. Mai 2022
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