Quellen für Schreiben der Ministerin vom 16.11.2021 AZ: 22-0314.1/3/1

Sehr geehrte Frau Ministerin,
in Ihrem Schreiben vom 16.11.2021 „Präsenzpflicht der Professorinnen und Professoren“ lese ich viele Ihrer Aussagen so, dass ich davon ausgehe, es handele sich um „allgemein“ anerkannte Wahrheiten und nicht Ihre eigene persönliche Meinung.
Mich interessieren nun die Quellen dieser Aussagen, um mir selbst ein Bild im Rahmen einer wissenschaftlichen Auswertung/Interpretation der Daten machen zu können. Ich habe im Folgenden die fraglichen Aussagen zitiert und meine konkrete Frage angestellt. Eine Beantwortung könnte natürlich auch durch schlichten Verweis auf eine allgemein zugängliche Quelle erfolgen. Der pauschale Verweis auf ein Gesetz ohne die Nennung eines speziellen Paragrafen/Absatzes fällt meiner Interpretation Ihres LIFG jedoch nicht darunter.
Für meine Fragen kann ich mir als Antwort Studien, Gesetzestexte+Paragrafenweise, Aussagen Ihrer Hochschulen, Zahlen des Landesrechnungshofes usw. vorstellen.
Meine Fragen lassen bereits meine Interpretation Ihrer Worte erkennen. Sofern Sie hier ein Missverständnis sehen, bitte ich um Aufklärung. Sprache ist eben mehrdeutig.

„Sie können nicht ein ganzes Studium durchlaufen, ohne die Hochschule auch in nennenswertem Umfang in Präsenz erlebt zu haben.“
Ich bitte um eine Quelle, welche es Studierenden unmöglich macht, ich nenne das jetzt mal: ein entferntes Studium durchzuführen, welches eben vorrangig nicht an einem bestimmten Ort stattfindet.

„Ich weiß, dass viele von Ihnen hinter dieser Entscheidung stehen.“
Ich möchte um die Zahlengrundlage dieser Aussage bitten.

„Dies ist für die Hochschulen weder logistisch darstellbar noch finanzierbar.“
Ich möchte um die Zahlengrundlage dieser Aussage bitten.

„die unbestritten auch vorhandene Vorteile eines Onlinebetriebs zu schätzen gelernt haben“
Gibt es bei Ihnen vorliegende Daten, die belegen, was genau die im Schreiben angesprochenen Vorteile sind, welche Personengruppen diese geäußert haben und wie viele Personen in die Erhebung eingeflossen sind? Sind aufgrund dieser Daten Unternehmungen von Seiten Ihrer Behörde unternommen worden, um dem Umstand, dass wohl ein (Online)Bedarf zu Tage getreten ist, von Arbeitgeberseite Rechnung zu tragen und so die Attraktivität von Hochschulen als Arbeitgeber auszubauen?

„Es ist nicht Sache des einzelnen Hochschulmitglieds, sondern vielmehr des Verordnungsgebers und der Hochschulleitung, in einer verantwortungsvollen Gefährdungsbeurteilung und Güterabwägung zu entscheiden, was an Präsenz zu verantworten ist und welche Schutz- und Kontrollmaßnahmen hierfür erforderlich sind.“
Diese Aussage ist mir nicht ganz klar. Sie könnte sich formal auf das Direktionsrecht beziehen, jedoch auch so ausgelegt werden, dass es sich um die Vorgabe handelt, wie jemand seinen Unterricht zu gestalten hat. Ich bitte um Klarstellung und darauf aufbauend Ihnen vorliegende Unterlagen, die Sie zu dieser Aussage brachten.

„Unsere Hochschulen sind rechtlich und organisatorisch als Präsenzhochschulen konzipiert und entsprechend ausgestattet.“
Ich bitte um jene Unterlagen, die festlegen, dass die „Rechtsnatur“ (vmtl. Körperschaft öffentlichen Rechts) aller Ihrer Hochschulen dahingehend ausgestaltet ist, dass diese zwingend mit einer Präsenz (hier der Professorinnen und Professoren) vor Ort gekoppelt ist.

„Dies schließt nicht aus, dass es ergänzende Onlineangebote gibt oder dass Präsenzangebote durch Online-Elemente bereichert werden. Der Schwerpunkt liegt aber auf der Präsenz.“
Ich bitte um jene Unterlagen, die festlegen, dass ein höherer Anteil an Präsenz für Hochschulen Ihres Landes verpflichtend ist, als jener für Onlineangebote.

„Diese bewusste Entscheidung des Landes als Hochschulträger prägt auch die Wissenschaftsfreiheit der an diesen Einrichtungen Tätigen.“
Ich bitte um die Quelle dieser bewussten Entscheidung des Landes.

Ergebnis der Anfrage

Das Ministerium hat keinerlei Belege vorliegen, die die Aussagen Ihrer Ministerin stützen könnten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. November 2021
  • Frist
    14. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte F…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Quellen für Schreiben der Ministerin vom 16.11.2021 AZ: 22-0314.1/3/1 [#234129]
Datum
29. November 2021 20:47
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Frau Ministerin, in Ihrem Schreiben vom 16.11.2021 „Präsenzpflicht der Professorinnen und Professoren“ lese ich viele Ihrer Aussagen so, dass ich davon ausgehe, es handele sich um „allgemein“ anerkannte Wahrheiten und nicht Ihre eigene persönliche Meinung. Mich interessieren nun die Quellen dieser Aussagen, um mir selbst ein Bild im Rahmen einer wissenschaftlichen Auswertung/Interpretation der Daten machen zu können. Ich habe im Folgenden die fraglichen Aussagen zitiert und meine konkrete Frage angestellt. Eine Beantwortung könnte natürlich auch durch schlichten Verweis auf eine allgemein zugängliche Quelle erfolgen. Der pauschale Verweis auf ein Gesetz ohne die Nennung eines speziellen Paragrafen/Absatzes fällt meiner Interpretation Ihres LIFG jedoch nicht darunter. Für meine Fragen kann ich mir als Antwort Studien, Gesetzestexte+Paragrafenweise, Aussagen Ihrer Hochschulen, Zahlen des Landesrechnungshofes usw. vorstellen. Meine Fragen lassen bereits meine Interpretation Ihrer Worte erkennen. Sofern Sie hier ein Missverständnis sehen, bitte ich um Aufklärung. Sprache ist eben mehrdeutig. „Sie können nicht ein ganzes Studium durchlaufen, ohne die Hochschule auch in nennenswertem Umfang in Präsenz erlebt zu haben.“ Ich bitte um eine Quelle, welche es Studierenden unmöglich macht, ich nenne das jetzt mal: ein entferntes Studium durchzuführen, welches eben vorrangig nicht an einem bestimmten Ort stattfindet. „Ich weiß, dass viele von Ihnen hinter dieser Entscheidung stehen.“ Ich möchte um die Zahlengrundlage dieser Aussage bitten. „Dies ist für die Hochschulen weder logistisch darstellbar noch finanzierbar.“ Ich möchte um die Zahlengrundlage dieser Aussage bitten. „die unbestritten auch vorhandene Vorteile eines Onlinebetriebs zu schätzen gelernt haben“ Gibt es bei Ihnen vorliegende Daten, die belegen, was genau die im Schreiben angesprochenen Vorteile sind, welche Personengruppen diese geäußert haben und wie viele Personen in die Erhebung eingeflossen sind? Sind aufgrund dieser Daten Unternehmungen von Seiten Ihrer Behörde unternommen worden, um dem Umstand, dass wohl ein (Online)Bedarf zu Tage getreten ist, von Arbeitgeberseite Rechnung zu tragen und so die Attraktivität von Hochschulen als Arbeitgeber auszubauen? „Es ist nicht Sache des einzelnen Hochschulmitglieds, sondern vielmehr des Verordnungsgebers und der Hochschulleitung, in einer verantwortungsvollen Gefährdungsbeurteilung und Güterabwägung zu entscheiden, was an Präsenz zu verantworten ist und welche Schutz- und Kontrollmaßnahmen hierfür erforderlich sind.“ Diese Aussage ist mir nicht ganz klar. Sie könnte sich formal auf das Direktionsrecht beziehen, jedoch auch so ausgelegt werden, dass es sich um die Vorgabe handelt, wie jemand seinen Unterricht zu gestalten hat. Ich bitte um Klarstellung und darauf aufbauend Ihnen vorliegende Unterlagen, die Sie zu dieser Aussage brachten. „Unsere Hochschulen sind rechtlich und organisatorisch als Präsenzhochschulen konzipiert und entsprechend ausgestattet.“ Ich bitte um jene Unterlagen, die festlegen, dass die „Rechtsnatur“ (vmtl. Körperschaft öffentlichen Rechts) aller Ihrer Hochschulen dahingehend ausgestaltet ist, dass diese zwingend mit einer Präsenz (hier der Professorinnen und Professoren) vor Ort gekoppelt ist. „Dies schließt nicht aus, dass es ergänzende Onlineangebote gibt oder dass Präsenzangebote durch Online-Elemente bereichert werden. Der Schwerpunkt liegt aber auf der Präsenz.“ Ich bitte um jene Unterlagen, die festlegen, dass ein höherer Anteil an Präsenz für Hochschulen Ihres Landes verpflichtend ist, als jener für Onlineangebote. „Diese bewusste Entscheidung des Landes als Hochschulträger prägt auch die Wissenschaftsfreiheit der an diesen Einrichtungen Tätigen.“ Ich bitte um die Quelle dieser bewussten Entscheidung des Landes.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 234129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234129/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Quellen für Schreiben der Ministerin vom 16.11.2021 AZ: 22-0314.1/3/1“ [#234129]
Datum
31. Dezember 2021 03:13
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/234129/ Ich habe vom Ministerium keine Antwort innerhalb der Regelfrist verzeichnen können. Die Email ist jedoch angekommen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 234129.pdf Anfragenr: 234129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234129/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Quellen für Schreiben der Ministerin vom 16.11.2021 AZ: 22-0314.1/3/1“ [#234129]
Datum
31. Dezember 2021 03:13
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte Damen und Herren, für meine Informationsfreiheitsanfrage „Quellen für Schreiben der Ministerin vom 1…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Quellen für Schreiben der Ministerin vom 16.11.2021 AZ: 22-0314.1/3/1“ [#234129]
Datum
31. Dezember 2021 03:13
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, für meine Informationsfreiheitsanfrage „Quellen für Schreiben der Ministerin vom 16.11.2021 AZ: 22-0314.1/3/1“ vom 29.11.2021 (#234129) konnte ich noch keine Antwort von Ihnen verzeichnen. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 234129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234129/
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Langer, Ihre Anfrage wird derzeit noch bearbeitet. Aufgrund der Weihnachtsfeiertage und urlaub…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Quellen für Schreiben der Ministerin vom 16.11.2021 AZ: 22-0314.1/3/1“ [#234129]
Datum
10. Januar 2022 09:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langer, Ihre Anfrage wird derzeit noch bearbeitet. Aufgrund der Weihnachtsfeiertage und urlaubsbedingter Abwesenheit über den Jahreswechsel bitten wir um Verständnis, dass sich die Beantwortung etwas verzögert. Mit freundlichen Grüßen,
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 31. Dezember 2021…
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 31. Dezember 2021. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: Informationsfreiheit [#234129] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Nachricht und gebe Ih…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#234129]
Datum
20. Januar 2022 21:29
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Nachricht und gebe Ihnen zur Kenntnis, dass ich am 10.01.2022 zumindest eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis der Bearbeitung vom Ministerium erhielt. Sofern Sie daran einen Anteil haben bedanke ich mich. Sofern ich Ihnen das hätte früher zur Kenntnis geben können, um bei Ihnen weniger Arbeit zu erzeugen, entschuldige ich mich. Ich bin nun erstmal weiter geduldig und hoffe auf eine Antwort innerhalb der Fristen nach § 75 VwGO. Mit freundlichen Grüßen und ein gesundes 2022 wünschend Marcel Langner Anfragenr: 234129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234129/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
AW: Informationsfreiheit [#234129] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#234129]
Datum
20. Januar 2022 21:29
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: Informationsfreiheit [#234129]
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir nach weiteren 4 Wochen eine einf…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#234129]
Datum
6. März 2022 18:40
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir nach weiteren 4 Wochen eine einfache Sachstandsmeldung geben? Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
AW: Informationsfreiheit [#234129] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#234129]
Datum
6. März 2022 18:40
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: Informationsfreiheit [#234129]
Sehr geehrte Damen und Herren, seit meiner ersten Eingabe bei Ihnen am 31.12.2…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#234129]
Datum
7. April 2022 19:29
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit meiner ersten Eingabe bei Ihnen am 31.12.2021, konnte ich keinerlei Fortschritt auf meiner Seite erkennen. Ich bitte erneut um Sachstandsmitteilung. Ich selbst habe bisher, außer der Eingangsbestätigung des MWK, keine weitere Rückmeldung von diesem erhalten. Sofern Ihre Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, bitte ich um entsprechende Aussagen Ihrerseits. Ich würde dann den weiteren Rechtsweg (hier die Untätigkeitsklage) beschreiten. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
AW: Informationsfreiheit [#234129] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#234129]
Datum
7. April 2022 19:29
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit [#234129] 0211.4-15/270 Sehr geehrter Herr Langner, anbei ein Schreiben für Sie. Mit freun…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit [#234129] 0211.4-15/270
Datum
12. April 2022 11:56
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
838,8 KB
Sehr geehrter Herr Langner, anbei ein Schreiben für Sie. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: Informationsfreiheit [#234129] 0211.4-15/270 [#234129] Sehr geehrte Damen und Herren, laut Rückmeldung der Lf…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#234129] 0211.4-15/270 [#234129]
Datum
12. April 2022 19:07
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Rückmeldung der LfDI läge mir ein Bescheid von Ihnen vom 14.01.2022 für meine Anfrage vom 29.11.2021 vor. Das kann ich nicht bestätigen und ich vermute ein Postproblem. Passiert. Ich bitte um rechtssichere Zustellung des Bescheides und beantrage Widereinsetzung in den vorherigen Stand, damit die Fristen zum Widerspruch zurückgesetzt werden können. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 234129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234129/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
Sehr geehrte Damen und Herren, aus Ihrer Antwort entnehme ich mir wäre vorgeblich ein Bescheid des MWFK zugegange…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Quellen für Schreiben der Ministerin vom 16.11.2021 AZ: 22-0314.1/3/1“ [#234129]
Datum
10. Mai 2022 17:52
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aus Ihrer Antwort entnehme ich mir wäre vorgeblich ein Bescheid des MWFK zugegangen. Diese kann ich nicht bestätigen. Auf meinen Wunsch eben diesen Bescheid und damit die erwünschte Auskunft zugestellt zu bekommen, hat das MWFK erneut nicht reagiert. Ich bitte daher um Vermittlung, hilfsweise die Übersendung des Bescheides von Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 234129.pdf - 2022-01-20_1-0221.4-15-270r2.pdf - 2022-04-12_1-0221.4-15-270r1.pdf Anfragenr: 234129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234129/
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Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Quellen für Schreiben der Ministerin vom 16.11.2021 AZ: 22-0314.1/3/1“ [#234129]
Datum
10. Mai 2022 17:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist nach weiteren 4 Wochen mein zweiter Versuch. Die erfolgreiche Zustellung a…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Quellen für Schreiben der Ministerin vom 16.11.2021 AZ: 22-0314.1/3/1“ [#234129]
Datum
10. Mai 2022 18:02
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist nach weiteren 4 Wochen mein zweiter Versuch. Die erfolgreiche Zustellung an Ihre Mailserver kann ich mit Hilfe von Logdateien nachweisen. Laut Rückmeldung der LfDI läge mir ein Bescheid von Ihnen vom 14.01.2022 für meine Anfrage vom 29.11.2021 vor. Das kann ich nicht bestätigen und ich vermute ein Postproblem. Passiert. Ich bitte um rechtssichere Zustellung des Bescheides und beantrage Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, damit die Fristen zum Widerspruch zurückgesetzt werden können. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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