Kosten für die Änderung der Schnittstelle

Die Bundesagentur für Arbeit hat die API-Schnittstelle der Job-Suche im Jahr 2021 umprogrammiert, so wurde unter anderem die Abfrage durch einen Antiautomatisierungsdienst mit verpflichtender manueller Lösung von Captcha-Abfragen unterbunden und die Schnittstelle neu designt.

Bitte senden Sie mir Dokumente, aus denen die Kosten und finanzieller Aufwand für die in https://netzpolitik.org/2021/open-data-arbeitsagentur-kaempft-gegen-offene-schnittstelle/ beschriebene Umprogrammierung hervorgehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
  • 36 Follower:innen
Markus Reuter
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesagentur…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Betreff
Kosten für die Änderung der Schnittstelle [#234158]
Datum
30. November 2021 09:47
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesagentur für Arbeit hat die API-Schnittstelle der Job-Suche im Jahr 2021 umprogrammiert, so wurde unter anderem die Abfrage durch einen Antiautomatisierungsdienst mit verpflichtender manueller Lösung von Captcha-Abfragen unterbunden und die Schnittstelle neu designt. Bitte senden Sie mir Dokumente, aus denen die Kosten und finanzieller Aufwand für die in https://netzpolitik.org/2021/open-data-arbeitsagentur-kaempft-gegen-offene-schnittstelle/ beschriebene Umprogrammierung hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Reuter Anfragenr: 234158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234158/ Postanschrift Markus Reuter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Reuter (Netzpolitik.org)

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Bundesagentur für Arbeit
RCE_1409.1_76.2021 Sehr geehrter Herr Reuter, mit E-Mail vom 30.11.2021 bitten Sie um Zugang zu Dokumenten, aus d…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Kosten für die Änderung der Schnittstelle [#234158]
Datum
3. Januar 2022 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
RCE_1409.1_76.2021 Sehr geehrter Herr Reuter, mit E-Mail vom 30.11.2021 bitten Sie um Zugang zu Dokumenten, aus denen sich die Kosten bzw. der finanzielle Aufwand für die in https://netzpolitik.org/2021/open-data-arbeitsagentur-kaempft-gegen-offene-schnittstelle/ beschriebene Programmierleistung in Zusammenhang mit der API-Schnittstelle der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgehen. Ich darf auf die im Internet veröffentlichte Antwort auf die schriftliche Frage von Frau MdB Domscheit-Berg verweisen, die Sie unter Nr. 52 in der Bundestagsdrucksache 20/235 auf S. 46 finden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/002/2000235.pdf. Die verzögerte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen