§ 2 Nr. 7 b Sch AusnahmV
Eine Aufstellung in welchen Behörden, Hochschulen u.ä. Ihres Geschäftsbereiches Prüfungen im Sinne des § 2 Nr. 7 b SchAusnahmV (Testungen des betrieblichen Personals im Auftrag des Arbeitgebers) angeboten und/oder durchgeführt werden und in welchen nicht.
Welche Gründe liegen vor, wenn solche Testungen nicht angeboten werden.
Gibt es Regelungen zur interministerialen / interbehördlichen Zusammenarbeit bei den betrieblichen Testungen, wenn beispielsweise mehrere Behörden in räumlichen Zusammenhang (Behördenzentren) liegen?
Ergebnis der Anfrage
Abschluss durch Petition, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/2-nr-7-…
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum2. Dezember 2021
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4. Januar 2022
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