Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Oberbürgermeister Sören Link

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Oberbürgermeister Sören Link nahm als Teil der Delegation von SPD an den Verhandlungen zur Bildung einer Regierungskoalition auf Bundesebene teil. Der Oberbürgermeister ist Stadtbeamter und unterliegt damit den Regelungen des Beamtenrechts.

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen

1) Hatte Herr Oberbürgermeister Sören Link für die Teilnahme an den Koalitionsverhandlungen eine Nebentätigkeitsgenehmigung?
2) Wie häufig war Herr Oberbürgermeister Sören Link aufgrund der Koalition dienstlich abwesend?
2) Hat sie hierfür einen Teil seines Urlaubs aufgewendet?
3) Wer hat die Kosten für Aufenthalt und Reisen nach Berlin getragen?
4) Wie hoch waren die auf den Landeshaushalt entfallenden Kosten?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Oberbürgermeister …
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Oberbürgermeister Sören Link [#234343]
Datum
2. Dezember 2021 08:47
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Oberbürgermeister Sören Link nahm als Teil der Delegation von SPD an den Verhandlungen zur Bildung einer Regierungskoalition auf Bundesebene teil. Der Oberbürgermeister ist Stadtbeamter und unterliegt damit den Regelungen des Beamtenrechts. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen 1) Hatte Herr Oberbürgermeister Sören Link für die Teilnahme an den Koalitionsverhandlungen eine Nebentätigkeitsgenehmigung? 2) Wie häufig war Herr Oberbürgermeister Sören Link aufgrund der Koalition dienstlich abwesend? 2) Hat sie hierfür einen Teil seines Urlaubs aufgewendet? 3) Wer hat die Kosten für Aufenthalt und Reisen nach Berlin getragen? 4) Wie hoch waren die auf den Landeshaushalt entfallenden Kosten? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234343/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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