Auslegungshinweise Corona Verordnung

die bei Beantwortung dieser Anfrage aktuellste Fassung der Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung und

der weiteren Dokumente, die den Mitarbeiter*innen bei der Hamburger Hotline zum Coronavirus zur Beantwortung von Fragen vorliegen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslegungshinweise Corona Verordnung [#234345]
Datum
2. Dezember 2021 09:19
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die bei Beantwortung dieser Anfrage aktuellste Fassung der Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung und der weiteren Dokumente, die den Mitarbeiter*innen bei der Hamburger Hotline zum Coronavirus zur Beantwortung von Fragen vorliegen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234345/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen gewünschten Informationen werden regelhaft im Transparenzportal der Stadt Ha…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: [EXTERN]-Auslegungshinweise Corona Verordnung [#234345]
Datum
2. Dezember 2021 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen gewünschten Informationen werden regelhaft im Transparenzportal der Stadt Hamburg veröffentlicht und somit der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Nutzen Sie gerne den folgenden Link um auf das Transparenzportal zu gelangen. https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/auslegungshilfe-der-verordnung-zur-eindaemmung-der-ausbreitung-des-coronavirus-sars-cov-10-2021?forceWeb=true Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ihrer Antwort entnehme ich, dass die Mi…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Auslegungshinweise Corona Verordnung [#234345]
Datum
2. Dezember 2021 20:21
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ihrer Antwort entnehme ich, dass die Mitarbeiter*innen der Hotline ausschließlich mit dem von Ihnen verlinkten Dokument arbeiten. Ist das richtig? Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Mitarbeiter*innen nicht auch andere Quellen nutzen und keine aktuellere Fassung der Auslegungshilfe haben. Das von Ihnen verlinkte Dokument ist auf dem Stand vom 22.10.2021. Seitdem gab es bereits zwei neue Verordnungen (54. und 55. Änderungsverordnung). Am 3. Dezember werden weitere umfangreiche Änderungen verkündet. Bitte stellen Sie am 3. Dezember die Neufassung der Auslegungshilfe hier ein. Es besteht ein großes öffentliches Interesse an einer schnellen Veröffentlichung. Da es sich um ein sowieso vorhandenes PDF handelt, das keine personenbezogenen Daten beinhaltet, sollte dagegen wahrlich nichts sprechen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234345/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr Antragsteller/in die Auslegungshilfen werden nicht mit jeder Novellierung der Eindämmungsverordnung aktualis…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: [EXTERN]-Auslegungshinweise Corona Verordnung [#234345]
Datum
8. Dezember 2021 07:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Auslegungshilfen werden nicht mit jeder Novellierung der Eindämmungsverordnung aktualisiert. Die Auslegungshilfen werden stetig nach Veröffentlichung auf das Transparenzportal der Stadt Hamburg veröffentlich. Hier können Sie die jeweiligen Version über die Suchfunktion finden. Ersichtlich sind alle Versionen, d.h. alte sowie auch die neuste Version. Nutzen Sie gerne die folgenden Links: https://suche.transparenz.hamburg.de/?q=auslegungshilfe&sort=score+desc%2Ctitle_string+asc&esq_not_all_versions=true&page=2&esq_not_all_versions=true https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/auslegungshilfe-der-verordnung-zur-eindaemmung-der-ausbreitung-des-coronavirus-sars-cov-10-2021?forceWeb=true Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die Bereitstellung der Links. Die Veröff…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Auslegungshinweise Corona Verordnung [#234345]
Datum
8. Dezember 2021 21:23
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die Bereitstellung der Links. Die Veröffentlichung im Transparenzportal begrüße ich sehr. Die Bereitstellung dort ist natürlich besser für mich (muss keine Anfrage stellen) und für Sie (müssen keine Anfragen beantworten). Mein Punkt ist ein anderer. Da sich die Verordnung angesichts der volatilen Pandemielage häufig ändert und die Auslegungshilfe auch oft angepasst wird, besteht ein großes Interesse, schnell an diese Informationen zu gelangen. Im Transparenzportal werden diese aber immer erst mit mehrwöchiger Verzögerung eingestellt. Das ist nicht unverzüglich iSd § 1 Abs. 2 HmbTG bzw. des § 10 Abs. 1 HmbTG. Zudem habe ich offen gestanden Zweifel, ob die Mitarbeiter*innen der Hotline derzeit noch mit der Auslegungshilfe vom 22.10.2021 arbeiten - so habe ich Sie bisher verstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234345/