Anfrage nach aktuellen Anweisungen und Richtlinien für Kindertagesstätten

Die Dokumente und aktuellen Richtlinen und internen Anweisungen an Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen die das Verhalten im Falle positiv auf Covid-19 getesteter Kinder/Betreuer*innen regeln.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
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Robert Hibbeler
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Kreis Steinfurt Details
Von
Robert Hibbeler
Betreff
Anfrage nach aktuellen Anweisungen und Richtlinien für Kindertagesstätten [#234364]
Datum
2. Dezember 2021 13:32
An
Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Dokumente und aktuellen Richtlinen und internen Anweisungen an Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen die das Verhalten im Falle positiv auf Covid-19 getesteter Kinder/Betreuer*innen regeln.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Hibbeler Anfragenr: 234364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234364/ Postanschrift Robert Hibbeler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Hibbeler
Robert Hibbeler
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach aktuellen Anweisungen und Richtli…
An Gesundheitsamt Kreis Steinfurt Details
Von
Robert Hibbeler
Betreff
AW: Anfrage nach aktuellen Anweisungen und Richtlinien für Kindertagesstätten [#234364]
Datum
6. Januar 2022 07:54
An
Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach aktuellen Anweisungen und Richtlinien für Kindertagesstätten“ vom 02.12.2021 (#234364) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Hibbeler Anfragenr: 234364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234364/

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Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Guten Tag Herr Hibbeler, entschuldigen Sie bitte die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Anfrage. Ich hatte mic…
Von
Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Betreff
WG: Anfrage nach aktuellen Anweisungen und Richtlinien für Kindertagesstätten [#234364]
Datum
6. Januar 2022 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Hibbeler, entschuldigen Sie bitte die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Anfrage. Ich hatte mich vor den Feiertagen damit beschäftigt, bin aber in dem ganzen Trubel leider darüber hinweggekommen, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen. Der Kreis Steinfurt selber hat keine speziellen Richtlinen und internen Anweisungen an Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen herausgegeben, die das Verhalten im Falle positiv auf Covid-19 getesteter Kinder/Betreuer*innen regeln. Wir als Kreisjugendamt erhalten Rundschreiben und Weisungen vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) sowie vom Landesjugendamt (LWL), die wir an die Kindertageseinrichtungen weiterleiten. Der Umgang mit Infektionsfällen in Kitas und Kindertagespflegestellen ist insbesondere in der Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW (CoronaBetrVO) i. V. m. der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) geregelt, die wir in der jeweils gültigen Fassung an die Einrichtungen weiterleiten. Insofern geben wir nur die landesrechtlichen Regelungen weiter, eigene hiervon abweichende Regelungen oder Richtlinien erlassen wir nicht. Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, so können Sie mich gerne kontaktieren. Für Fragen hierzu stehe ich gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße